Spanien verbannt Warndreieck von den Autobahnen

Ein Mann der in Spanien eine Panne hat und auf sein Autodach ein Blinklicht V16 klebt
Warnt bei Unfällen oder Pannen: Das Blinklicht auf dem Autodach© Shutterstock/Ushuaia studio

Ab 2026 dürfen Autofahrer und Autofahrerinnen in Spanien bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen kein Warndreieck mehr aufstellen. Pflicht wird dann ein spezielles Blinklicht. Warum das so ist, und was ausländische Touristen beachten müssen.

  • Aufstellen eines Warndreiecks birgt Risiko

  • Deutsche Autobesitzer dürfen Warndreieck weiter nutzen

  • Mietwagen muss Blinklicht haben

Spanien will das Warndreieck abschaffen: Von 1. Januar 2026 an soll in Spanien auf Autobahnen und Schnellstraßen ein spezielles Blinklicht genutzt werden. Verantwortlich für diese Änderung ist die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico).

Spanien sieht Risiko beim Warndreieck

Das neue tragbare Blinklicht ersetzt das Warndreieck, weil die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dadurch erheblich verbessert werden soll. Das bisherige Warndreieck birgt hohe Risiken, denn Autofahrer müssen bei Unfällen oder Pannen ihr Fahrzeug verlassen und sich in den fließenden Verkehr begeben, um das Signal in ausreichender Entfernung zu platzieren. Besonders auf Autobahnen sowie bei schlechtem Wetter oder hoher Verkehrsdichte entstehen dadurch gefährliche Situationen.

Vorteile eines Blinklichts

Das neue Blinklicht, das als sogenannte V-16-Warnleuchte bezeichnet wird, bringt einige Vorteile mit sich – sowohl für Autofahrer als auch für Rettungsdienste. Der größte Vorteil: Fahrer müssen das Fahrzeug nicht mehr verlassen, was die Gefahr eines Unfalls erheblich reduziert. Um das Blinklicht zu nutzen, genügt es, das Gerät auf das Fahrzeugdach zu setzen.

Bei dem neuen Warngerät handelt es sich um ein tragbares, batteriebetriebenes Blinklicht, das ein gelbes, weithin sichtbares Signal mit einer Reichweite von bis zu einem Kilometer aussendet. So soll vor dem Auto auch bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Dunkelheit deutlich sichtbar gewarnt werden.

Darüber hinaus müssen die neuen Warnlichter über eine Verbindungsmöglichkeit zum Mobilfunknetz verfügen. Bei Aktivierung sendet sie die Fahrzeugposition automatisch alle 100 Sekunden an die DGT sowie an Rettungsdienste. Diese Funktion ermöglicht eine schnellere Reaktion im Notfall. Allerdings werden nur Standortdaten übermittelt, und die Übertragung stoppt, sobald das Licht ausgeschaltet wird.

Für Autourlauber ändert sich nichts

Für deutsche Touristen, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Spanien einreisen, ändert sich nichts. Die Neuregelung betrifft nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Betroffen von der neuen Blinklicht-Pflicht sind aber Urlauber, die mit Mietwagen in Spanien unterwegs sind.

Hinweis für Autofahrer in Deutschland: Ein Warndreieck muss immer an Bord sein. Was sonst noch ins Auto gehört.

Blinklicht im Mietauto

Wer in Spanien ein Auto (mit spanischer Zulassung) mietet, sollte schon bei der Anmietung darauf achten, dass sein Fahrzeug ein derartiges Blinklicht an Bord hat. Den Gebrauch und Umgang damit sollte man sich schon bei der Übernahme des Fahrzeugs zeigen lassen. Wer ohne Blinklicht angetroffen wird, könnte bei Unfällen oder Pannen Probleme bekommen. Die spanische Verkehrsbehörde empfiehlt, das Blinklicht griffbereit im Handschuhfach aufzubewahren, damit es im Falle einer Panne oder eines Unfalls schnell zur Hand ist.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Auf Landstraßen Warndreieck erlaubt

Die Neuregelung in Spanien gilt nur für Autobahnen und Schnellstraßen. Auf Land- und Innerortsstraßen können weiterhin Warndreiecke verwendet werden. Die DGT empfiehlt jedoch, auch dort auf das Blinklicht zurückzugreifen, um die Sicherheit zu erhöhen.

Tipp für Reisende: Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren!