Euro 6d und Euro 6e: Alle Infos zu den Abgasnormen

Mercedes B-Klasse mit RDE-Messgerät
Bei der aktuellen Abgasnorm werden die Emissionen auch im normalen Fahrbetrieb gemessen© Mercedes

Seit 2021 müssen alle neu zugelassenen Pkw die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen und seit September 2023 gilt für neue Typgenehmigungen die Euro 6e. Was es damit auf sich hat, wo der Unterschied liegt und ab wann was gilt, hat der ADAC zusammengestellt.

Die aktuelle Norm Euro 6d-ISC-FCM

Skoda Karoq  auf dem Prüfstand
Zwischen Prüfstands- und realem Verbrauch gibt es immer noch Unterschiede© ADAC/Uwe Rattay

Die aktuelle Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM gilt seit dem 1. Januar 2020 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle und ist für alle Erstzulassungen seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Autos mit dieser Abgasnorm können noch bis zum 31. August 2024 neu zugelassen werden. Das Kürzel ISC steht für In-Service-Conformity-Tests. Das heißt: Der Fahrzeughersteller muss anhand von Stichproben nachweisen, dass auch bereits im Betrieb befindliche Pkw die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Der Zusatz FCM markiert eine weitere Vorschrift: Pkw mit Euro 6d müssen mit einem Fuel Consumption Monitoring System (FCM) ausgestattet sein, das den realen Kraftstoff-/Energieverbrauch über den gesamten Fahrbetrieb im Pkw speichert. Über die Diagnose-Schnittstelle können diese Werte ausgelesen und bewertet werden.

Mit dem Auslesen dieser Daten lässt sich die Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch überprüfen. So kann die Lücke zwischen Prüfstandsmessung und Realemissionen noch weiter reduziert werden – und der Verbraucher erhält noch realistischere Verbrauchsangaben. Die neuen Vorschriften dienen also nicht zur Überwachung der Autofahrer, sondern überprüfen die Angaben der Fahrzeughersteller.

RDE-Messungen kontrollieren Laborwerte

Auto mit Messvorrichtung steht auf der Strasse
So sieht eine PEMS-Anlage für die RDE-Messungen aus© ADAC/Ralph Wagner

Was taugt ein Abgasgrenzwert, der nur unter Laborbedingungen eingehalten werden muss? Nicht viel, wenn die realen Emissionen auf der Straße um ein Vielfaches höher ausfallen als auf dem Prüfstand – und das war in der Vergangenheit üblich.

Doch mit der aktuellen Abgasnorm Euro 6d, die in verschiedenen Evolutionsstufen eingeführt wurde, hat sich das geändert: Die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge werden bei zusätzlichen Straßenfahrten, sogenannten RDE-Tests ("Real Drive Emissions"-Tests), unter realen Umweltbedingungen geprüft. Dabei misst das Portable Emission Measuring System (PEMS) den Schadstoffausstoß, erfasst aber auch gleichzeitig die zugehörigen Parameter des Fahrzeugs und der Umgebungsbedingungen.

Euro 6e kommt in drei Stufen

Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Fortschreibung der Abgasnorm Euro 6 veröffentlicht: Die Euro 6e. Die erste Stufe (EA) der neuen Norm müssen seit dem 1. September 2023 neu typgenehmigte Pkw-Modelle erfüllen und wird für alle Erstzulassungen ab dem 1. September 2024 verpflichtend.

Diese sieht eine nochmalige Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor und somit eine weitere Absenkung der Übereinstimmungsfaktoren. Autos mit dieser Abgasnorm können dann noch bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden. Pkw, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA".

Die zweite Stufe (EB) ist für neu typgenehmigte Pkw-Modelle ab 1. Januar 2025 (ab 1. Januar 2026 für neu zugelassene Fahrzeuge) verbindlich vorgeschrieben. Sie fordert eine Anzeige der verwendeten Emissionsstrategien bei Fahrzeugprüfungen (Standard-Emissionsstrategie BES, zusätzliche Emissionsstrategie AES) im Rahmen der Typzulassung, Marktüberwachung oder ISC-Tests. Darüber hinaus wird die Bestimmung der Nutzfaktoren von Plug-in-Hybriden angepasst, um realitätsnähere Angaben zu deren CO₂-Emissionen zu erhalten.

Mit der dritten Euro-6e-Stufe (EC) erfolgt eine weitere Anpassung der Nutzfaktoren. Diese ist für neu typgenehmigte Pkw-Modelle ab 1. Januar 2027 (ab 1. Januar 2028 für neu zugelassene Fahrzeuge) verbindlich vorgesehen.

Euro 6d vs. 6e: Unterschied CF-Faktor

Die Grenzwerte für die aktuelle 6d-Abgasnorm und die neue Euro 6e sind auf dem Prüfstand gleich – bei den Stickoxiden NOₓ etwa gelten für Diesel 80 mg/km und für Benziner 60 mg/km. Weil es aber unter realen Fahrbedingungen auf der Straße mit vielen Unwägbarkeiten (Verkehrsdichte, Wetter etc.) erheblich schwieriger ist, die Vorgaben einzuhalten, dürfen im realen Verkehr die Emissionen etwas höher ausfallen als auf dem Prüfstand.

Wie hoch sie dann sein dürfen, ist durch einen Konformitäts- bzw. Übereinstimmungsfaktor (CF-Faktor) definiert – und hier unterscheiden sich 6d und 6e.

Die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen wurden herabgesetzt: Für Stickoxide NOₓ von bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die Partikelanzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34.

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6d, 6e: Die Evolutionsstufen

Die aktuelle 6d-Norm ist nur eine weitere von vielen 6d-Evolutionsstufen – vorausgegangen sind zum Beispiel Euro 6d-TEMP oder Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC. Bei EVAP (Evaporative Emission) spielt zum Beispiel eine Rolle, wie viele Kohlenwasserstoffe das Kraftstoffsystem eines Autos ausdünstet. Wer vor Einfahrtsbeschränkungen in Umweltzonen sicher sein will, sollte besonders beim Kauf eines Diesels auf den Mindest-Abgasstandard Euro 6d achten.

Der Überblick über die früheren, aktuellen und kommenden Abgasnormen:

Emissionsnorm

Emissions-Schlüsselnummern (national)

Pflicht für Genehmigungen neuer Typen

Pflicht für Erstzulassung neuer Pkw

Erstzulassungsfähig bis

Euro 6d-

TEMP

36AG

1.9.2017

31.8.2019

Euro 6d-

TEMP-EVAP

36BG

31.8.2019

Euro 6d-

TEMP-ISC

36CG

1.1.2019

31.8.2019

Euro 6d-

TEMP-EVAP-ISC

36DG

1.9.2019

1.9.2019

31.12.2020

Euro 6d

36AJ

31.8.2019

Euro 6d-

ISC

36AM

31.12.2020

Euro 6d-

ISC-FCM

36AP

1.1.2020

1.1.2021

31.8.2024

Euro 6e

36EA

1.9.2023

1.9.2024

31.12.2025

Euro 6e-bis

36EB

1.1.2025

1.1.2026

31.12.2027

Euro 6e-bis-FCM

36EC

1.1.2027

1.1.2028

Noch kein Datum

Wann kommt die Euro 7?

Ministerrat und EU-Parlament haben sich am 18. Dezember 2023 in Brüssel auf eine gemeinsame Position zu Euro 7 geeinigt. Am 11./12. April 2024 wurden die neuen Vorschriften durch EU-Parlament und Ministerrat offiziell angenommen und am 8. Mai 2024 erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/1257 im Amtsblatt der Europäischen Union.

Somit ist sie jetzt bereits in Kraft getreten. Sie gilt ab 29. November 2026 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle (M1), also für ganz neue Modelle, die dann auf den Markt kommen, und ab 29. November 2027 für alle neu zugelassenen Pkw.