Medikamente im Straßenverkehr – Fluch & Segen

Ein Spielzeugauto fährt in einen Haufen von Bunten Tabletten
Viele Medikamente haben Auswirkungen auf die Fahrsicherheit.© Shutterstock

Fluch und Segen zugleich: Auf der einen Seite ermöglichen Medikamente Menschen mit bestimmten Erkrankungen eine erneute Teilnahme am Straßenverkehr. Auf der anderen Seite können Nebenwirkungen oder falsch eingenommene Medikamente die Fahrsicherheit einschränken.

  • Mit Medikamenten am Steuer: Das ist die Rechtslage

  • Gefährliche Kombination: Medikamente und Alkohol

  • Sonderfall Medizinisches Cannabis

Viele Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, sind sich der Nebenwirkungen von eingenommenen Medikamenten nicht bewusst. Rund ein Fünftel aller auf dem Markt erhältlichen Medikamente können Auswirkungen auf die Fahrsicherheit haben. Neben zahlreichen verschreibungspflichtigen zählen auch viele frei verkäufliche Medikamente (z.B. Schmerz- und Erkältungsmittel) zu den verkehrsrelevanten Medikamenten. Zudem enthalten einige Medikamente Alkohol im zweistelligen Prozentbereich.

Medikamente im Straßenverkehr – rechtliche Aspekte

Wichtig und weitgehend unbekannt: Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine Fahrsicherheit eigenverantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Ob Sie ein Auto oder Motorrad sicher lenken können, müssen Sie vor Fahrtantritt stets selbst entscheiden. Besonders dann, wenn Sie Medikamente in Eigenregie zu sich nehmen.

Beispiel:

Sie sind einem anderen Verkehrsteilnehmer ungebremst ins Heck gerast. Wie sich später herausstellt, war kein Alkohol im Spiel aber in Ihrer Blutprobe wurde ein Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) nachgewiesen. Dies kann schwerwiegende Folgen für Sie haben: 

Die Kaskoversicherung kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein und es drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Beispiele für Medikamente, die Einfluss auf die Fahrsicherheit haben können

  • Schlaf- und Beruhigungsmittel 

  • Narkose-/Betäubungsmittel 

  • Psychopharmaka 

  • Mittel gegen Allergien 

  • Schmerzmittel 

  • Erkältungsmittel 

  • Augenpräparate 

  • Mittel gegen hohen Blutdruck oder Diabetes

Tipps zur Einnahme von Medikamenten

  • Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihrer Apothekerin auf das Thema Fahrsicherheit an. Erwähnen Sie auch die rezeptfreien Medikamente, die Sie eventuell zusätzlich zu verordneten Medikamenten einnehmen.

  • Auch rezeptfreie Arzneien können die Fahrsicherheit einschränken. Außerdem können diese mit den von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verschriebenen Medikamenten in Wechselwirkung treten und so für unangenehme Überraschungen sorgen. 

  • Lesen Sie die Hinweise im Beipackzettel. Beeinträchtigt ein Wirkstoff die Fahrsicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit, muss der Hersteller dies in der Gebrauchsinformation angeben. 

  • Achten Sie bei sich auf Warnzeichen für eingeschränkte Fahrsicherheit, vor allem zu Beginn einer Behandlung mit einem neuen Arzneimittel oder nach Dosisanpassungen. Alarmsignale sind zum Beispiel Schwindelgefühle, Benommenheit und Müdigkeitsattacken. 

  • Halten Sie sich bei Dosierung und Einnahmerhythmus an die ärztliche Vorgabe.

Wie wirken sich Medikamente im Straßenverkehr aus?

Keine Wirkung ohne Nebenwirkung! Wie stark die Nebenwirkung ist, hängt zum Beispiel ab von Alter, Geschlecht und Gewicht und davon, 

  • ob die Einnahme regelmäßig oder sporadisch erfolgt

  • ob sich der Patient oder die Patientin an die Dosierungsvorschriften hält oder das Medikament nach eigenem Gutdünken einnimmt

  • ob die Einnahme weiterer Medikamente erfolgt.

Bei jedem Menschen können die Nebenwirkungen anders ausfallen. Tatsache ist aber, dass viele Arzneimittel die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Und das kann sich im Straßenverkehr fatal auswirken.

Eine gefährliche Beziehung: Medikamente und Alkohol

Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Alkohol sind vielfältig und häufig. Schnaps, Bier oder Wein dämpfen das zentrale Nervensystem und verstärken Arzneimittel, die ähnliche Auswirkungen haben. Zudem können alkoholische Getränke den Abbau von Medikamenten hemmen: Beide können um dasselbe Abbausystem konkurrieren. Das bedeutet: Die Medikamente verbleiben im Körper, ihre Wirkungsdauer und -kraft ist dadurch erhöht. Die Konsequenz ist zum Beispiel Konzentrationsschwäche, die zu einer Abnahme der Reaktionsfähigkeit führt.

Vor der Einnahme von Medikamenten sollte man sehr genau prüfen, ob sich das Medikament mit Alkohol verträgt. Der Beipackzettel gibt Auskunft darüber. Am besten ist aber gar kein Alkohol bei Einnahme von Medikamenten!

Wechselwirkungen von Medikamenten nicht unterschätzen

Wenn eine Patientin oder ein Patient mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, ist es wichtig, dass der behandelnde Arzt oder die Apothekerin genaue Kenntnis über die komplette Medikamentenliste hat. Nur so können mögliche Gefahren aufgrund eventueller Wechselwirkungen erkannt werden und ggf. notwendige Anpassungen der Medikation erfolgen.

Fahrsicher nur mit Medikamenten

Bestimmte Patientengruppen, wie Diabetiker, Schmerzpatienten oder Bluthochdruckkranke, können durch die dauerhafte Einnahme spezieller Medikamente ihre Fahrsicherheit wiedererlangen. Doch sollten sich diese Verkehrsteilnehmenden an die verkehrsmedizinischen Richtlinien halten. So ist vor allem bei Unterzuckerung die Fahrsicherheit nicht gegeben.

Diabetiker, die eine drohende Unterzuckerung nicht wahrnehmen, sind für alle Führerscheinklassen nicht fahrtauglich. Auch ein zu hoher Blutdruck kann unbehandelt zu unangemessenen Reaktionen führen, die letztendlich eine Teilnahme am Straßenverkehr verbieten.

Allgemein gilt: Für alle oben genannten Erkrankungen sind eine gute medikamentöse Einstellung und regelmäßige Kontrollen beim behandelnden Arzt oder behandelnder Ärztin Grundvoraussetzung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Insbesondere während der Ein- und Umstellungsphasen ist es wichtig, dass Sie gemeinsam besprechen, ab wann die aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wieder möglich ist.

Aber auch nach diesen Phasen muss die ärztliche Therapieführung sichergestellt sein. So können Blutdruckschwankungen bei der Therapie eines hohen Blutdrucks vorübergehend mit Kreislaufproblemen, wie z.B. Schwindel und Benommenheit, einhergehen.

Stark wirksame Schmerzmittel, wie etwa Morphin oder andere Opioide, weisen eine besondere Problematik auf. So können gerade zu Behandlungsbeginn akute Ausfallerscheinungen oder das Gefühl von Unwohlsein bzw. Benommenheit auftreten. In einem solchen Zustand ist die Fahreignung für alle Führerscheinklassen nicht gegeben. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin wird daher empfehlen, auf das Führen eines Kraftfahrzeugs zu verzichten. Zudem ist die Ärztin oder der Arzt angehalten, etwaige Bedenken, dass der Patient oder die Patientin eventuell vorübergehend nicht Auto fahren darf, schriftlich zu dokumentieren. 

Nach Überwindung einer solchen Phase kann ein Verkehrsteilnehmender, der dauernd stark wirksame Opioide einnimmt, geistig und körperlich in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein guter Allgemeinzustand, keine Minderung der Aufmerksamkeit sowie ein stabiler Therapieverlauf. Wer jedoch unter der bestehenden Medikation Müdigkeit, Unwohlsein, Benommenheit oder gar Fahrunsicherheit bemerkt, sollte umgehend auf die aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr verzichten und den behandelnden Arzt oder die Ärztin aufsuchen.

Sonderfall Medizinisches Cannabis

Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis verordnet bekommen. Das ist die Rechtslage:

Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale im ADAC:

„Seit März 2017 dürfen Apotheken Blüten der Cannabis-Pflanze auf ärztliches Rezept abgeben. Für Patienten und Patientinnen, die diese Substanz wie vom Arzt oder von der Ärztin verschrieben zubereiten und eingenommen haben, gilt dann eine Ausnahme von § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), das sogenannte Medikamentenprivileg.

An sich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der nach Cannabis-Konsum ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt; der Grenzwert liegt hier bei 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Beruht die einfache Grenzwertüberschreitung aber nachweislich und ausschließlich auf der ordnungsgemäßen Einnahme der ärztlich verordneten Dosis, droht keine Sanktion.

Zeigt ein Fahrer oder eine Fahrerin jedoch konkrete Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr, macht er oder sie sich nach § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar: Hier droht neben einer empfindlichen Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, weil er oder sie „nach dem Konsum berauschender Mittel“ nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Im Strafrecht gibt es für medizinisches Cannabis kein Privileg.“