Medikamente im Straßenverkehr – das ist zu beachten
Auf der einen Seite ermöglichen Medikamente Menschen mit bestimmten Erkrankungen eine erneute Teilnahme am Straßenverkehr. Andererseits können Nebenwirkungen die Fahrsicherheit einschränken.
Mit Medikamenten am Steuer: Das ist die Rechtslage
Gefährliche Kombination: Medikamente und Alkohol
Sonderfall Medizinisches Cannabis
Viele Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, sind sich der Nebenwirkungen von eingenommenen Medikamenten nicht bewusst. Viele auf dem Markt erhältliche Medikamente, sowohl verschreibungspflichtig als auch rezeptfrei, können negative Auswirkungen auf die Fahrsicherheit haben. Viele Medikamente enthalten außerdem Alkohol im zweistelligen Prozentbereich.
Rechtliche Aspekte
Wichtig und weitgehend unbekannt: Jeder Verkehrsteilnehmer ist für seine Fahrsicherheit selbst verantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach der Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Ob Sie ein Auto oder Motorrad sicher lenken können, müssen Sie vor Fahrtantritt stets selbst entscheiden. Besonders dann, wenn Sie Medikamente in Eigenregie zu sich nehmen.
Beispiel:
Sie sind einem anderen Verkehrsteilnehmer ungebremst ins Heck gerast. Wie sich später herausstellt, war kein Alkohol im Spiel aber in Ihrer Blutprobe wurde ein Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) nachgewiesen. Dies kann schwerwiegende Folgen für Sie haben: Die Kaskoversicherung kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein und es drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Beispiele für Medikamente, die Einfluss auf die Fahrsicherheit haben können
Schlaf- und Beruhigungsmittel
Narkose-/Betäubungsmittel
Psychopharmaka
Mittel gegen Allergien
Schmerzmittel
Erkältungsmittel
Augenpräparate
Mittel gegen hohen Blutdruck oder Diabetes
Video: Medikamente im Straßenverkehr
Tipps zur Einnahme von Medikamenten
Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin auf das Thema Fahrsicherheit an. Erwähnen Sie auch die rezeptfreien Medikamente, die Sie eventuell zusätzlich zu verordneten Medikamenten einnehmen.
Auch rezeptfreie Arzneien können die Fahrsicherheit einschränken. Außerdem können diese mit den von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verschriebenen Medikamenten in Wechselwirkung treten und so für unangenehme Überraschungen sorgen.
Lesen Sie die Hinweise im Beipackzettel. Beeinträchtigt ein Wirkstoff die Fahrsicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit, muss der Hersteller dies in der Gebrauchsinformation angeben.
Achten Sie bei sich auf Warnzeichen für eingeschränkte Fahrsicherheit, vor allem zu Beginn einer Behandlung mit einem neuen Arzneimittel oder nach Dosisanpassungen. Alarmsignale sind zum Beispiel Schwindelgefühle, Benommenheit und Müdigkeitsattacken.
Halten Sie sich in Hinblick auf Dosierung und Einnahmerhythmus an die ärztliche Vorgabe.
Auswirkungen im Straßenverkehr
Keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Wie stark eine etwaige Nebenwirkung ist, hängt zum Beispiel ab von Alter, Geschlecht und Gewicht und davon,
ob die Einnahme regelmäßig oder sporadisch erfolgt
ob sich der Patient oder die Patientin an die Dosierungsvorschriften hält oder das Medikament nach eigenem Gutdünken einnimmt
ob die Einnahme weiterer Medikamente erfolgt.
Bei jedem Menschen können die Nebenwirkungen anders ausfallen. Tatsache ist, dass viele Arzneimittel die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Und das kann sich im Straßenverkehr fatal auswirken.
Medikamente und Alkohol
Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Alkohol sind vielfältig und häufig. Schnaps, Bier oder Wein dämpfen das zentrale Nervensystem und verstärken Arzneimittel, die ähnliche Auswirkungen haben. Zudem können alkoholische Getränke den Abbau von Medikamenten hemmen. Sie können um dasselbe Abbausystem konkurrieren. Das bedeutet: Die Medikamente verbleiben im Körper, ihre Wirkungsdauer und -kraft ist dadurch erhöht. Die Konsequenz ist zum Beispiel Konzentrationsschwäche, die zu einer Abnahme der Reaktionsfähigkeit führt.
Vor der Einnahme von Medikamenten sollte man sehr genau prüfen, ob sich das Medikament mit Alkohol verträgt. Der Beipackzettel gibt Auskunft darüber. Am besten ist aber gar kein Alkohol bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten.
Wechselwirkungen nicht unterschätzen
Wenn eine Patientin oder ein Patient mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, ist es wichtig, dass der behandelnde Arzt oder die Apothekerin genaue Kenntnis über die komplette Medikamentenliste hat. Nur so können mögliche Gefahren aufgrund eventueller Wechselwirkungen erkannt werden und ggf. notwendige Anpassungen der Medikation erfolgen.
Fahrsicher nur mit Medikamenten
Manche Patienten können erst durch die dauerhafte Einnahme spezieller Medikamente wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn man an Bluthochdruck leidet oder Schmerzpatient ist. Betroffene Verkehrsteilnehmer sollten sich jedoch an die verkehrsmedizinischen Richtlinien halten. Ein zu hoher Blutdruck kann beispielsweise unbehandelt zu unangemessenen Reaktionen führen, die letztendlich eine Teilnahme am Straßenverkehr verbieten.
Im Rahmen einer medikamentösen Behandlung können wiederum Symptome auftreten, die eine sichere Verkehrsteilnahme ausschließen. So kann es insbesondere zu Beginn einer medikamentösen Behandlung zu einer zu starken Absenkung des Blutdrucks kommen, welche mit Beschwerden wie Schwindel und Benommenheit einhergehen kann.
Sonderfall Opioide
Stark wirksame Schmerzmittel, wie etwa Morphin oder andere Opioide, weisen eine besondere Problematik auf. So können gerade zu Behandlungsbeginn akute Ausfallerscheinungen oder das Gefühl von Unwohlsein bzw. Benommenheit auftreten. In einem solchen Zustand ist die Fahreignung für alle Führerscheinklassen nicht gegeben. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin wird daher empfehlen, auf das Führen eines Kraftfahrzeugs zu verzichten. Zudem ist die Ärztin oder der Arzt angehalten, etwaige Bedenken, dass der Patient oder die Patientin eventuell vorübergehend nicht Auto fahren darf, schriftlich zu dokumentieren.
Nach Überwindung einer solchen Phase kann ein Verkehrsteilnehmer, der dauernd stark wirksame Opioide einnimmt, geistig und körperlich in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein guter Allgemeinzustand, keine Minderung der Aufmerksamkeit sowie ein stabiler Therapieverlauf. Wer jedoch unter der bestehenden Medikation Müdigkeit, Unwohlsein, Benommenheit oder gar Fahrunsicherheit bemerkt, sollte umgehend auf die aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr verzichten und den behandelnden Arzt oder die Ärztin aufsuchen.
Regelmäßige Kontrollen unerlässlich
Allgemein gilt für die beispielhaft genannten Erkrankungen: Eine gute medikamentöse Einstellung und regelmäßige Kontrollen beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin sind Grundvoraussetzung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Insbesondere während der Ein- und Umstellungsphasen ist es wichtig, dass Sie gemeinsam besprechen, ab wann die aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wieder möglich ist. Auch nach diesen Phasen muss die ärztliche Therapieführung sichergestellt sein.
Außerdem gilt es zu beachten, dass im Straßenverkehrsgesetz eine Liste berauschender Mittel und Substanzen festgelegt ist (z. B. Morphin und Cannabis), unter deren Wirkung Personen kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Anders sieht es aus, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Eine medizinische Abklärung und gegebenenfalls sogar eine juristische Beratung (z. B. bei Medizinalcannabis) ist wichtig. Es muss immer geprüft werden, ob das sogenannte Medikamentenprivileg greift. Das ist der Fall, wenn das Medikament entsprechend der ärztlichen Verschreibung eingenommen wird. Andernfalls begeht der Fahrende eine Ordnungswidrigkeit und bei sogenannten drogenbedingten Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) sogar eine Straftat.
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Sonderfall Medizinisches Cannabis
Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis verordnet bekommen. Das ist die Rechtslage:
Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale im ADAC:
„Seit März 2017 dürfen Apotheken Blüten der Cannabis-Pflanze auf ärztliches Rezept abgeben. Für Patienten und Patientinnen, die diese Substanz wie vom Arzt oder von der Ärztin verschrieben zubereiten und eingenommen haben, gilt dann eine Ausnahme von § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), das sogenannte Medikamentenprivileg.
An sich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der nach Cannabis-Konsum ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt; der Grenzwert liegt ab 22.8.2024 bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Beruht die einfache Grenzwertüberschreitung aber nachweislich und ausschließlich auf der ordnungsgemäßen Einnahme der ärztlich verordneten Dosis, droht keine Sanktion.
Zeigt ein Fahrer oder eine Fahrerin jedoch konkrete Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr, macht er oder sie sich nach § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar: Hier droht neben einer empfindlichen Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, weil er oder sie „nach dem Konsum berauschender Mittel“ nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Im Strafrecht gibt es für medizinisches Cannabis kein Privileg.“