Autofahren ist trotz Diabetes oft möglich. Wann die Fahrtauglichkeit gemindert sein kann und worauf Betroffene achten sollten. Fahreignung bei stabilen Blutzuckerwerten meist gegeben Unterzuckerung wichtigster Risikofaktor für erhöhtes Unfallrisiko Unterschiedliche Voraussetzungen für verschiedene Führerscheinklassen Die meisten Menschen können trotz Diabetes Auto fahren. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Blutzuckerwerte stabil sind und regelmäßig kontrolliert werden. Grundsätzlich sollten Betroffene vor der Autofahrt ihren Blutzucker messen und für den Notfall Traubenzucker oder ähnliche Snacks mit schnell wirkenden Kohlenhydraten griffbereit haben. Stabile Blutzuckerwerte sind Voraussetzung Diabetes mellitus, umgangssprachlich auch als Zuckerkrankheit bezeichnet, ist eine Volkskrankheit: Etwa 4,6 Millionen (7,2 Prozent) der Menschen im Alter von 18 bis 79 Jahren haben in Deutschland eine Diabetes-Erkrankung. Bei den meisten – zwischen 90 und 95 Prozent – handelt es sich um Diabetes Typ 2. Auch als Altersdiabetes bezeichnet, kommt er vor allem bei Erwachsenen ab dem 40. Lebensjahr vor. Der seltenere Diabetes Typ 1 betrifft vorwiegend Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist der Diabetes-Typ nicht entscheidend. Wer mit Diabetes Auto fahren kann oder nicht ist vielmehr davon abhängig, ob Komplikationen bei der Behandlung oder im Verlauf der Erkrankung auftreten. Diese stehen in erster Linie in Verbindung mit einer Unterzuckerung (Hypoglykämie), die zu Verhaltens- und Bewusstseinsstörungen führen kann. Für einen Führerschein ist grundsätzlich geeignet, wer einen gut eingestellten Diabetes hat und geschult wurde, eine Unterzuckerung bei sich zu erkennen, sie zu verhindern und im Ernstfall richtig handeln zu können. Wie wird über Fahrtauglichkeit entschieden? Verkehrsteilnehmende mit Diabetes müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, ein Auto zu fahren (Fahrtauglichkeit), ihre Krankheit aber keiner Verkehrsbehörde melden. Die Ärztin oder der Arzt sind nicht dazu verpflichtet, Informationen über die Erkrankung weiterzugeben. Aber sie sprechen der Patientin oder dem Patienten aus medizinischer Sicht eine verbindliche Einschätzung über die Fahrtauglichkeit aus. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Zweifel kann die oder der Betreffende eine medizinische Zweitmeinung zu einem ausgesprochenen "ärztlichen Fahrverbot" einholen. Für Menschen mit Diabetes, die einen Lastkraftwagen oder einen Bus fahren und Fahrgäste befördern, gelten andere Bestimmungen als für das Fahren eines privaten Personenkraftwagens oder von Motorrädern. Geregelt ist das über die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Anlage 4 FeV und die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die FeV unterteilt die gesundheitlichen Voraussetzungen bei Diabetes zum Führen eines Kraftfahrzeugs in zwei Gruppen, die sich wiederum nach der Fahrzeugart richten. Einen genauen Überblick dazu finden Sie auch hier: Fahrerlaubnisklassen und Führerscheinklassen Laut den Begutachtungsleitlinien der BASt ist die Kraftfahreignung bei Diabetes unter den folgenden Voraussetzungen gegeben: 1. Behandlung mittels Diät oder Medikamenten mit niedrigem Unterzuckerungsrisiko Für den Führerschein der Gruppe 1 gibt es keine Einschränkung, wenn der Diabetes mit einer Diät und einer Lebensstiländerung stabil ist. Dasselbe gilt bei gut eingestellten Blutzuckerwerten durch bestimmte Medikamente (Antidiabetika). Bei der Fahrerlaubnisklasse der Gruppe 2 gibt es in der Regel ebenfalls keine Einschränkungen, egal ob die Erkrankung mit einer Diät oder Antidiabetika behandelt wird. Voraussetzung ist, dass die Blutzuckerwerte über drei Monate stabil sind. Zusätzlich ist der Nachweis einer Diabetes-Schulung sowie regelmäßige Kontrollen durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt erforderlich. 2. Behandlung mit Medikamenten oder bei hohem Unterzuckerungsrisiko (Sulfonylharnstoffe, Insulin) Liegen keine Komplikationen oder Wahrnehmungsstörungen der Unterzuckerung vor und erfolgt die Therapie mittels Sulfonylharnstoffen und/oder Insulin, gelten für die Führerscheinklassen der Gruppe 1 nach Einstellung der Blutzuckerwerte und einer Diabetes-Schulung keine weiteren Einschränkungen. Eine regelmäßige Selbstkontrolle des Blutzuckers wird empfohlen. Dass die Betroffenen um das Risiko einer Unterzuckerung wissen und der Diabetes gut eingestellt ist, kann laut den Begutachtungsleitlinien der BASt bei der Fahrerlaubnisbehörde durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Manchmal werden von Führerscheinstellen fachärztliche Gutachten und regelmäßige ärztliche Kontrollen gefordert. Für die Führerscheinklassen der Gruppe 2 ist es ähnlich. Allerdings ist bei der entsprechenden Behörde ein ärztlicher Nachweis über einen drei Monate andauernden stabilen Stoffwechsel sowie eine Diabetes-Schulung erforderlich. Zudem muss alle drei Jahre eine fachärztliche Begutachtung erfolgen sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen. Auch eine Verpflichtung zur Selbstkontrolle der Blutzuckerwerte kann von der zuständigen Führerscheinstelle verlangt werden. 3. Nach neuer Einstellung mit Medikamenten oder erstmaliger Unterzuckerung Nach einer erstmaligen Unterzuckerung oder bei einer Neueinstellung Ihres Blutzuckerwertes mit einem Medikament dürfen Sie entsprechend den Begutachtungsleitlinien der BASt kein Fahrzeug führen. Erst wenn die Blutzuckerwerte laut ärztlicher Einschätzung wieder stabil sind, ist für Menschen mit Diabetes die Fahreignung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 wieder gegeben. Dasselbe gilt für Diabetes-Erkrankte der Gruppe 2, hier muss allerdings wiederum ein Nachweis der stabilen Stoffwechsellage über eine Dauer von drei Monaten erbracht werden. Wann ist die Fahrerlaubnis in Gefahr? Es gibt bestimmte Situationen, in denen die Eignung zum Führen eines Kfz bei Menschen mit Diabetes nicht mehr gegeben ist – oder zumindest vorübergehend nicht. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte geben Ihnen dazu eine medizinische Einschätzung. Gibt es aus ärztlicher Sicht Einschränkungen Ihrer Fahreignung, ist es wichtig, dass Sie sich an die Empfehlung halten, da Sie selbst für die Sicherstellung Ihrer Fahrtauglichkeit verantwortlich sind. Haben Sie Zweifel, können Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen. In manchen Fällen benötigen Sie ein fachärztliches Gutachten zur Fahreignung, damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis erteilen oder verlängern kann. Die Untersuchungen dieser verkehrsmedizinischen Begutachtung richten sich nach den Vorgaben der FeV und den Begutachtungsleitlinien der BASt. Letztere beschreiben unter anderem folgende Situationen, bei denen die Fahrerlaubnis bei einer Diabetes-Erkrankung in Gefahr ist: Bei Wahrnehmungsstörungen der Unterzuckerung darf man nicht Auto fahren. Das Führen eines Fahrzeugs ist erst wieder erlaubt, wenn die oder der Verkehrsteilnehmende wieder zu jeder Zeit den Blutzuckerspiegel verlässlich kontrollieren kann und rechtzeitig reagiert. Wer innerhalb von zwölf Monaten mehr als eine schwere Unterzuckerung im Wachzustand erlitten hat, ist vorerst nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das ausgesprochene ärztliche Fahrverbot wird erst aufgehoben, wenn der oder die Betroffene die Werte wieder stabil halten kann und die Unterzuckerung rechtzeitig wahrnimmt. Für die Fahrzeugklassen der Gruppe 1 gilt das Fahrverbot in der Regel für drei Monate. Zur Wiedererlangung der Kraftfahreignung sind ein fachärztliches Gutachten sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen notwendig. Das Fahrverbot für Gruppe 2 umfasst oft zwölf Monate. In dieser Zeit darf es nicht erneut zu einem schweren Unterzucker kommen. In manchen Fällen wird die Frist heruntergesetzt, beträgt aber mindestens drei Monate. Auch in diesem Fall sind regelmäßige ärztliche Kontrollen erforderlich. Nicht nur eine Unterzuckerung kann Folgen für die Fahrsicherheit haben. Auch ein anhaltend zu hoher Blutzuckerwert kann die Gesundheit so beeinträchtigen, dass das Unfallrisiko steigt. Wenn eine Überzuckerung (Hyperglykämie) die Konzentration, Reaktion und/oder Aufmerksamkeit beeinträchtigt, besteht auch in diesem Fall ein Fahrverbot. Auch gesundheitliche Komplikationen oder Folgeerkrankungen, die durch den Diabetes entstehen oder begünstigt werden, spielen eine Rolle bei der Fahreignung. Häufige Spätfolgen von Diabetes sind beispielsweise Sehstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Detaillierte Informationen finden Sie hier in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen. Unfallrisiko bei Diabetes Menschen mit Diabetes haben allenfalls ein leicht erhöhtes Unfallrisiko. Untersuchungen zeigen allerdings, dass es unter den Diabetes-Erkrankten viele gibt, die zur Hochrisikogruppe für Verkehrsunfälle zählen. Durch das Vorliegen von mindestens einem der drei folgenden Aspekte ist das Unfallrisiko in dieser Gruppe erhöht: Häufige Unterzuckerung: Der Blutzucker sinkt zu stark ab. Eine Hypoglykämie kann leicht oder stark ausgeprägt sein und entsprechende Symptome – von Schwitzen, Zittern oder Unruhe bis hin zu Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder Ohnmacht – verursachen. Nebenerkrankung Schlafapnoe: Tritt oft zusätzlich zum Diabetes auf und führt bei Betroffenen während des Schlafs zu verengten Atemwegen und Atemaussetzern. Tagesschläfrigkeit und Aufmerksamkeitsstörungen sind Folgen davon. Betroffene haben ein um 140 Prozent erhöhtes Unfallrisiko. Sehstörungen als Folgeerkrankung: Diabetes birgt ein erhöhtes Risiko für Augenerkrankungen. Eine schwankende Sehschärfe im Tagesverlauf kann zum Beispiel ein frühes Zeichen einer leichten Netzhautschädigung (diabetische Retinopathie) sein. Wird ein dauerhaft erhöhter Blutzucker medikamentös zu schnell gesenkt, kann es zu verschwommenem Sehen kommen. Dieses kann bis zu drei Monate andauern. Unterwegs Unterzuckerungen vorbeugen Wer auf Insulin angewiesen ist, sollte in jedem Fall vor dem Autofahren den Blutzucker messen. Legen Sie auf längeren Fahrten häufiger Pausen ein, unter anderem, um die Werte erneut zu kontrollieren. Bei den ersten Anzeichen von Unterzuckerung unbedingt pausieren und erst weiterfahren, wenn die Werte wieder stabil sind. Hilfe liefern im Notfall schnelle Kohlenhydrate in Form von Traubenzucker, Snacks oder Fruchtsäften, die im Auto als Reserve griffbereit liegen sollten. Es ist ratsam, einen Diabetikerausweis mit sich zu führen. Das Dokument ist unter anderem in Apotheken oder bei der Krankenkasse erhältlich und kann im Notfall Aufschluss über den Gesundheitszustand des Verkehrsteilnehmenden geben. Weitere detaillierte und fundierte Informationen zu dem Thema hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft für Betroffene oder deren Angehörige in der Patientenleitlinie: Diabetes und Straßenverkehr zusammengestellt. Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.