Ist Autofahren mit Bluthochdruck erlaubt?

Frau die Zuhause im Wohnzimmer sitzt und ihren Blutdruck misst
Ist der Blutdruck sehr stark erhöht, kann es zum Verlust der Fahreignung kommen© istock.com/fcafotodigital

Ein dauerhafter und starker Bluthochdruck kann die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Betroffene können ihre Fahreignung verlieren.

  • Bluthochdruck kann zu Kopfschmerzen und Schwindel führen

  • Folgeschäden an verschiedenen Organen sind möglich

  • Kritisch für das Autofahren: Veränderungen der Netzhaut und des Gehirns

Bluthochdruck (Hypertonie) ist weit verbreitet: Etwa ein Viertel der Weltbevölkerung ist betroffen, in Deutschland sind es rund 20 bis 30 Millionen Menschen. Ob die Krankheit die Fahreignung beeinträchtigen kann, ist vor allem davon abhängig, wie stark der Blutdruck erhöht ist und wie gut er durch Medikamente und andere Maßnahmen eingestellt werden kann.

Auch unabhängig von den gemessenen Blutdruckwerten gilt: Bei Bluthochdruck mit Sehstörungen und Funktionsstörungen im Gehirn sind Betroffene nicht mehr fahrgeeignet.

Was ist der Blutdruck?

Der Blutdruck ist der Druck, den das durch den Körper fließende Blut auf die Wände der großen Blutgefäße ausübt. Er ist höher, wenn sich das Herz zusammenzieht und das Blut in den Kreislauf pumpt (systolischer Blutdruck) und niedriger, wenn der Herzmuskel zwischen den einzelnen Schlägen erschlafft (diastolischer Blutdruck). Deshalb werden bei der Blutdruckmessung immer zwei Werte ermittelt, der höhere systolische und der niedrigere diastolische Wert. Beide Werte werden in der Einheit Millimeter Quecksilbersäule (mmHg) angegeben.

Blutdruck: Welche Werte sind normal?

Fachleute teilen den Blutdruck nach seiner Höhe in verschiedene Kategorien ein:

  • Optimal ist der Blutdruck, wenn der systolische Wert unter 120 mmHg liegt und der diastolische unter 80 mmHg

  • Normal sind ein systolischer Wert zwischen 120 und 129 mmHg und/oder ein diastolischer Wert zwischen 80 und 84 mmHg

  • Bei einem hochnormalen Blutdruck liegt der systolische Wert zwischen 130 und 139, der diastolische zwischen 85 und 89

  • Von einer Hypertonie spricht man bei einem systolischen Blutdruck über 140 mmHg und/oder einem diastolischen Blutdruck über 90 mmHg.

Bei einer Hypertonie unterscheidet man zudem drei Schweregrade:

systolisch (mmHg)diastolisch (mmHg)

Hypertonie Grad 1

140 bis 159 und/oder

90 bis 99

Hypertonie Grad 2

160 bis 179 und/oder

100 bis 109

Hypertonie Grad 3

Über 180 und/oder

Über 110

Bluthochdruck und Fahreignung

Bluthochdruck kann schwere, zum Teil sogar lebensbedrohliche Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist dann oft nicht mehr gewährleistet. Diverse Symptome von Bluthochdruck sowie entsprechende Erkrankungen können die Fahreignung beeinträchtigen oder ganz ausschließen:

  • Veränderungen der Netzhaut mit Sehstörungen bis hin zur Erblindung

  • Schlaganfall

  • Herzschwäche und Herzinfarkt

  • Demenz

  • Aussackung von Blutgefäßen (Aneurysma) mit dem Risiko lebensbedrohlicher Risse

  • Krampfanfälle

  • Lähmungen (mögliche Vorboten eines Schlaganfalls)

  • Starke Kopfschmerzen

  • Schwindel

  • Benommenheit bis hin zur Ohnmacht

  • Müdigkeit

  • Atemnot

  • Gefühlsstörungen (z.B. Taubheitsgefühl in den Gliedmaßen)

Was versteht man unter Fahreignung?

Mit dem Begriff Fahreignung wird eine zeitlich überdauernde Eigenschaft beschrieben, die beispielsweise durch eine dauerhafte Medikamenteneinnahme beeinträchtigt werden kann. Die Fahrsicherheit bezeichnet hingegen einen konkreten und aktuellen, zeitlich beschränkten Zustand. Bei hohem Fieber kann die Fahrsicherheit beispielsweise nicht gegeben oder beeinträchtigt sein.

Ein weiterer wichtiger Begriff aus der Verkehrsmedizin ist die Fahrbefähigung: die in der Fahrschule und durch praktische Erfahrung erworbene praktische Fertigkeit zum Lenken eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Alle drei Begriffe zusammen beschreiben die umfassende Fahrkompetenz oder allgemein die Verkehrstüchtigkeit.

Wann darf man nicht mehr Auto fahren?

Entsprechend der aktuellen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist die Fahreignung von Menschen mit Bluthochdruck nicht mehr gewährleistet, wenn es unabhängig von den gemessenen Blutdruckwerten zu Sehstörungen oder Funktionsstörungen des Gehirns kommt. Das gilt laut Begutachtungsleitlinien auch bei einer malignen Hypertonie, also bei einem systolischen Blutdruck von mindestens 180 mmHg oder einem diastolischen Blutdruck von mindestens 110 mmHg, der mit einer drohenden oder bereits fortschreitenden Organschädigung verbunden ist.

Zusätzlich können laut den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung bei Fahrern mit einer Fahrerlaubnisklasse der Gruppe 2 (also z.B. Lkw- oder Taxifahrern und -fahrerinnen) Blutdruckwerte von über 180 mmHg systolisch und/oder über 110 mmHg diastolisch (Grad 3 Hypertension) die Fahreignung infrage stellen.

Außerdem können Maßnahmen zur Behandlung eines hohen Blutdrucks zu einem Blutdruckabfall führen. Geschieht dies während einer Autofahrt, besteht die Gefahr, dass die Betroffenen die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Fachärztliche Untersuchungen und regelmäßige ärztliche Kontrollen sind notwendig.

Ärztliches Fahrverbot ist bindend

Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – wenn auch nur zeitweise –, müssen Verkehrsteilnehmende dem nachkommen. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.

Wer jedoch gegen das ärztliche Fahrverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden.

Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.

Video: Medikamente im Straßenverkehr

Auswirkungen auf die Fahrsicherheit

Auch wenn es infolge einer Hypertonie nur selten zum Verlust der Fahreignung kommt, können einige Bluthochdruck-Symptome die Fahrsicherheit negativ beeinflussen. Ein plötzlicher Kontrollverlust, beispielsweise durch Schwindel oder Bewusstseinsstörungen, lässt sich nicht vorhersehen. Menschen mit Bluthochdruck, die sich während einer Autofahrt plötzlich unwohl fühlen, sollten deshalb so rasch wie möglich anhalten und erst weiterfahren, wenn eine Besserung eintritt.

Blutdruck-Medikamente im Straßenverkehr

Aufgrund der mit einem dauerhaft erhöhten Blutdruck verbundenen Gesundheitsrisiken sind eine konsequente Behandlung sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen für die Betroffenen entscheidend. Da Faktoren wie Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung und Übergewicht zu den Hauptrisikofaktoren für einen hohen Blutdruck zählen, gehören Lebensstiländerungen zu den wichtigsten Behandlungsmaßnahmen.

Meist reichen diese allein aber nicht aus, und es kommen zusätzlich blutdrucksenkende Medikamente zum Einsatz. Zu Beginn einer medikamentösen Behandlung kann es auch zu einer zu starken Absenkung des Blutdrucks kommen. Dies führt manchmal zu Beschwerden wie Schwindel und Benommenheit. Insbesondere während medikamentösen Ein- und Umstellungsphasen ist es daher wichtig, dass Sie mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt besprechen, ab wann Sie wieder sicher Auto fahren können.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Fachliche Beratung: PD Dr. med. Jakob Ledwoch, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Oberarzt und Leitung Telemedizin im ISAR Klinikum sowie Mitglied des ADAC Ärztekollegiums