Photovoltaik-Förderung 2025/2026: Einspeisevergütung, Kredite, Zuschüsse
Von André Gieße

Eine private Photovoltaik-Anlage ist teuer. Bund, Länder oder Kommunen helfen mit Förderungen. Ein Überblick über Kredite, Zuschüsse und die Einspeisevergütung 2025 und 2026.
KfW-Bank fördert Anschaffung und Installation von PV-Anlage mit Kredit
Für überschüssigen Solarstrom gibt es 20 Jahre eine Einspeisevergütung
Manches Bundesland und viele Kommunen zahlen Investitionszuschüsse
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es aktuell?
Unabhängiger vom Stromversorger werden, kostenlose Energie aus der Sonne beziehen, das Klima schonen: Gründe für die Anschaffung einer Solaranlage gibt es derzeit viele. Am Anfang steht für Interessentinnen und Interessenten allerdings oft eine Investition von 10.000 Euro und mehr.
Der Staat unterstützt den Kauf und Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeichern. Als Förderungen gewährt er Steuerbefreiung bei Photovoltaik-Investitionen, vergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
PV-Anlagen unter 30 kWp sind seit 1. Januar 2023 von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent befreit. Der Nullsteuersatz gilt auch für die Lieferung und Montage beziehungsweise Nachrüstung von Stromspeichern sowie anderer für den Betrieb der privaten Solaranlage wesentlichen Komponenten.
Außerdem gibt es regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer und Kommunen für PV-Anlagen. Es lohnt sich deshalb, alle Möglichkeiten zu prüfen und die attraktivste zu wählen. KfW-Kredit für Photovoltaik, regionale Zuschüsse und EEG-Einspeisevergütung sind teils kombinierbar.
Nur Inselanlagen erhalten meist keine staatlichen Beihilfen. Das sind kleinere Solargeräte für den Privatgebrauch, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind. Für Balkonkraftwerke gibt es eigene Regionalförderungen zwischen 50 und 500 Euro. Infos dazu finden Sie in diesem Balkonkraftwerk-Ratgeber.
KfW 270: Kredit für PV-Anlagen
Die staatliche KfW-Bank unterstützt Privatpersonen bei der Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit vergünstigten Darlehen. Über das Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) vergibt sie Förderkredite mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren. Der Höchstbetrag pro Vorhaben beträgt 150 Millionen Euro.
Folgende Laufzeitvarianten gibt es für den KfW-Kredit 270:
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 15 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre oder für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Neben den reinen Produktkosten sind die Ausgaben für die Planung, Projektierung und Installation inbegriffen – auch für Batteriespeicher. Ende 2025 lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 3,28 Prozent. Die individuellen Konditionen für Privathaushalte ermittelt die jeweilige Hausbank anhand des Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.
Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung muss man sich also an sein örtliches Finanzinstitut wenden. Erst wenn der Förderkredit bewilligt ist, darf ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Eine Beantragung nach dem Beginn des Vorhabens ist nicht möglich. Da nicht jede Bank den KfW-Kredit 270 anbietet, kann ein Vergleich mit anderen Geldhäusern und Finanzierungsarten sinnvoll sein.
Einspeisevergütung 2025 und 2026
Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Besitzer von PV-Anlagen von ihrem Netzbetreiber eine Vergütung für überschüssigen Solarstrom, den sie in das öffentliche Netz einspeisen. Je nach Datum der Inbetriebnahme, PV-Leistung und Art der Einspeisung sind die EEG-Fördersätze unterschiedlich hoch. Die Fördersätze für neu installierte Solaranlagen sinken alle sechs Monate um ein Prozent. Nach der Beantragung bleiben sie jeweils 20 Jahre lang konstant.
Bis 31. Januar 2026 beträgt die Einspeisevergütung 7,86 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,47 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei PV-Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp). Bei PV-Anlagen über 10 kWp ist es weniger. Die verschiedenen Leistungsanteile bis 10 kWp und ab 10 kWp werden bei der Vergütung des eingespeisten Solarstroms anteilig berücksichtigt.
Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen seit 1. August 2025
| Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz Teileinspeisung | Vergütungssatz Volleinspeisung |
|---|---|---|
0–10 kWp | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,80 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,56 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
Wichtige Änderung für Photovoltaik-Neulinge: Für alle neuen Anlagen gibt es seit 25. Februar 2025 in Stunden mit negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr. PV-Betreiber sollten auf intelligente Steuerung und Eigenverbrauch setzen, um Ertragseinbußen zu vermeiden. Dieser Artikel zur Einspeisevergütung erklärt die neuen Regelungen ausführlich. Darin erfahren Sie auch, wieso sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und EEG-Fördersätze 2026 ändern können.
Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 1. Februar 2026
| Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz Teileinspeisung | Vergütungssatz Volleinspeisung |
|---|---|---|
0–10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Solarförderung der Länder und Kommunen
Über die Photovoltaik-Förderungen des Bundes hinaus sollte man sich bei seiner Stadt oder Gemeinde informieren, ob diese die Anschaffung von PV-Anlage und Batteriespeicher finanziell unterstützt. Kommunale Investitionszuschüsse kann selbstverständlich nur erhalten, wer vor Ort wohnt und die Solartechnik dort installieren will. Mancherorts sind bis zu 10.000 Euro drin.
Die genauen Konditionen hängen von der Photovoltaik-Leistung und -Anbringung ab. Regionale Initiativen sind außerdem stets gedeckelt und laufen aus, sobald ein gewisses Förderbudget ausgeschöpft ist. Erste Informationen bietet die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bei der Suche nach einem passenden Zuschuss für Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher – auch auf Landesebene – hilft die Förderdatenbank des Bundes.
Photovoltaik-Förderungen der Bundesländer
Die Bundesländer können eigene Förderprogramme für PV-Anlagen und -Speicher auflegen. Auf Landesebene gibt es für Privatpersonen folgende Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen.
Baden-Württemberg: Förderdarlehen für Wohnen mit Zukunft
Zinsgünstige Darlehen für Installation, Erweiterung oder Modernisierung von PV-Anlagen und Stromspeicher. Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren. Zinsen legt die L-Bank bei Antrag fest.Berlin: Zuschussprogramm SolarPLUS
Zuschüsse bis 30.000 Euro für PV-Speicher und -Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, an Fassaden und auf Gründächern. Auch Dachgutachten fördert die Investitionsbank Berlin.Bremen: Photovoltaik nach Plan
Darlehen bis zu 50.000 Euro für PV-Anlagen, Wechselrichter über 800 Watt Leistung und Stromspeicher. Laufzeiten zwischen 4 und 10 Jahren. Ab 4,10 Prozent effektivem Jahreszins.Hamburg: Solar-und-Gründach-Förderung
Zuschüsse für die Unterkonstruktion von PV-Anlagen auf Gründächern. Die Stadt übernimmt 40 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 50 €/m² pro installierter Modulfläche).Sachsen: Sachsenkredit Energie und Speicher
Darlehen von mindestens 35.000 Euro für PV-Anlagen, die mehr als 30 kWp leisten, sowie Stromspeicher. Es gibt Tilgungszuschüsse bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
In Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es nach derzeitigem Stand keine Landesförderungen für private Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher.
Werbehinweis
Bei Klick auf die mit Einkaufswagensymbol gekennzeichneten Links verlassen Sie den Bereich des ADAC e.V. und gelangen auf kommerzielle Websiten der ADAC SE oder mit dieser verbundener Tochter- und Beteiligungsunternehmen (im Folgenden ADAC SE-Unternehmen genannt).