
Wohnmobil oder Caravan überladen? Es drohen Bußgelder und Gefahren!

Stauraum ist in den meisten Wohnmobilen und Wohnwagen inzwischen ausreichend vorhanden. Dies führt dazu, dass oft mehr eingepackt wird, als die Gewichtsbeschränkung zulässt, denn ein Wohnmobil oder Wohnwagen ist schnell überladen. Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr, die bei Überladung oder falscher Beladung von Campingfahrzeugen ausgeht.
Die Fahrstabilität nimmt ab und das Fahrzeug kann in Kurven ausbrechen, außerdem verlängert sich der Bremsweg deutlich. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und riskiert schwerwiegende Folgen. Bei einem Unfall kommt es zu Problemen mit der Versicherung, bei Verkehrskontrollen drohen Bußgelder. Darauf weisen die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein hin. Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, kann die Polizei die Entladung des Wohnmobils anordnen und die Weiterfahrt untersagen.
Bußgelder Deutschland
Wer sein Fahrzeug überlädt, muss in Deutschland mit folgenden Bußgeldern rechnen (Wohnmobil bis 7,5 t und Caravan bis 2 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG)):
- ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
- ab 10 Prozent Überladung: 30 Euro
- ab 20 Prozent Überladung: 95 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 25 Prozent Überladung: 140 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 30 Prozent Überladung: 235 Euro und ein Punkt in Flensburg
Bußgelder Europa
Im europäischen Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen, wobei viele Länder bezüglich der Überladung eine Null-Toleranz-Grenze haben.
- Belgien: zwischen 110 und 330 Euro (ausländische Urlauber müssen immer in bar zahlen)
- Dänemark: je %-Punkt über zGG 75 Kronen (ca. 10 Euro) bei bis zu 3,5 t
- Frankreich: zwischen 135 und 750 Euro
- Italien: mindestens 41 Euro, Höchststrafe 1697 Euro
- Kroatien: mindestens 40 Euro
- Luxemburg: 74 Euro bei 10 % Überladung, danach zwischen 251 und 5000 Euro
- Niederlande: mindestens 130 Euro, Höchststrafe 850 Euro
- Österreich: mehr als 2 Prozent, mindestens 36 Euro, Höchststrafe 5000 Euro
- Portugal: zwischen 60 und 300 Euro
- Schweiz: mindestens 85 Euro bei weniger als 100kg überschritten, 170 Euro über 100kg
- Spanien: 6 bis 15 Prozent über zGG 300 bis 400 Euro, Höchststrafe 4600 Euro
Wohnmobil wiegen beim ADAC

Um Bußgelder und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Urlauber ihr Wohnmobil oder Gespann vor dem Urlaub wiegen. Hier die besten Anlaufstellen:
ADAC Campingstation Hürth bei Köln
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Kontakt
Für weitere Rechtsfragen stehen allen ADAC Mitgliedern die Verbraucherschützer gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie an unter 0221 47 27 617 oder schreiben Sie eine Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de.