Cannabis-Legalisierung und THC-Grenzwert: Das gilt am Steuer

Bekifft Autofahren wird auch weiterhin keine gute Idee sein
Bekifft Autofahren wird auch weiterhin keine gute Idee sein© Shutterstock/Smarteless

Trotz geplanter Legalisierung: Wer Cannabis konsumiert und danach ein Kraftfahrzeug führt, riskiert weiterhin den Führerschein. Allerdings diskutieren Fachleute, ob zukünftig andere Grenzwerte gelten können.

  • Update: Besitz und Eigenanbau sollen teilweise straffrei werden

  • Trotz geplanter Entkriminalisierung darf man nicht bekifft Auto fahren

  • ADAC fordert aus Gründen der Verkehrssicherheit klare Regeln

Die Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland sollen noch im Lauf des April 2023 als Gesetzentwurf vorliegen. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und einem Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. In Deutschland sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei verkauft werden können, soll es zunächst nicht geben.

Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Das gilt auch für den Verkehrsbereich. Hier will die Regierung aber noch weitere Pläne ausarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die aktuelle Rechtsprechung hat in Bezug aufs Autofahren also weiterhin Bestand.

Für den ADAC steht fest, dass die von der Ampelkoalition geplante Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Frage einer Verkehrsteilnahme unter Drogen. Mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.

Cannabis-Konsum: Darum wird der Grenzwert diskutiert

Seit Jahren wird in der Fachwelt darüber gestritten, ob der Grenzwert für verbotenes Fahren unter Cannabiseinfluss richtig oder zu niedrig angesetzt ist. Dabei wurde vom Verkehrsgerichtstags 2022 in Goslar, einem der wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland, die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut empfohlen.

Begründung der tagenden Expertinnen und Experten: Der THC-Grenzwert sei momentan so niedrig, dass er lediglich einen Cannabis-Konsum nachweise. Einen zwingenden Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung lasse der aktuelle Grenzwert jedoch nicht zu.

Auf einen genauen Wert legten sich die Juristen und Mediziner nicht fest, sie empfehlen dem Gesetzgeber lediglich, den derzeit angewandten Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum angemessen heraufzusetzen.

Höherer Grenzwert bei Cannabis: Das sagt der ADAC

Dr. Markus Schäpe, Leiter der ADAC Rechtsabteilung: "Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert. Der Gesetzgeber sollte sich wissenschaftlich beraten lassen und dann schnell für Klarheit sorgen - im Interesse der Verkehrs- und Rechtssicherheit."

Mit Material von dpa

Katja Fastrich
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