Promillerechner & Strafen
Der ADAC Promillerechner dient nur zur groben Orientierung und trifft keine Aussage über die individuelle Fahrtüchtigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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FAQ
Wie funktioniert der Promillerechner?
Im Rechner das Geschlecht, Alter und Gewicht eingeben. Dann Konsumzeitraum und Getränke in der jeweiligen Menge wählen. Sie können dabei unter verschiedenen Getränken mit unterschiedlichem Alkoholgehalt Ihre Auswahl treffen und unter „Sonstige“ auch ein Getränk Ihrer Wahl hinzufügen.
Beachten Sie, dass es sich bei den voreingestellten Getränken um Beispiele handelt. Wenn Sie z.B. das Getränk Bier auswählen, zeigt Ihnen der Rechner an, dass ein Bier von 0,33 l mit einem Alkoholgehalt von 5 Vol.-% gemeint ist. Der Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die Menge und auch den Alkoholgehalt Ihres Getränkes anzupassen.
Der Promillerechner berechnet dann die Blutalkoholkonzentration anhand einer festgelegten Formel.
ADAC Promillerechner: Wie wird der Promillewert berechnet?
Der Rechner nutzt die sogenannte Widmark-Formel. Nach dieser Formel wird die getrunkene Alkoholmenge (in Gramm) sowie das Körpergewicht und der sogenannte Reduktionsfaktor benötigt. Der ADAC Rechner arbeitet mit einem Reduktionsfaktor von 0,7 für einen Mann und 0,6 für eine Frau. Als Ergänzung zu dieser Formel wird von der konsumierten Alkoholmenge in Gramm 10 % abgezogen (dabei handelt es sich um das sogenannte „Resorptionsdefizit“). Außerdem wird zusätzlich eine Abbaurate von 0,1 Promille pro Stunde in die Berechnung einbezogen.
Achtung: Da die Blutalkoholkonzentration von zahlreichen individuellen Faktoren abhängt, dienen die ermittelten Blutalkoholkonzentrationen nur als grobe Orientierungswerte. Ihre tatsächliche Blutalkoholkonzentration kann der Rechner nicht abbilden.
Bitte beachten: Die errechneten Promillewerte gelten als grobe Orientierung für erwachsene Personen. Da jedoch auch Jugendliche beispielsweise mit E-Scootern fahren dürfen, zeigt der Rechner auch, mit welchen Sanktionen jüngere Personen, rechnen müssen.
Ein Beispiel zur Berechnung
Eine Frau mit einem Gewicht von 65 kg Körpergewicht trinkt innerhalb von 2 Stunden 2 Gläser Rotwein á 0,2 l (13 Vol.-%).
So wird gerechnet
Zunächst muss der reine Alkohol, der sich im Getränk befindet, berechnet werden. Dazu nutzt man folgende Formel:
Alkoholgehalt (in Gramm reiner Alkohol ) = Menge des Getränks (in ml) x (Vol.-% / 100) x 0,8
In dem Beispiel ergibt sich für ein Glas Rotwein (0,2 l, 13 Vol.-%) Folgendes:
200 ml x (13 Vol.-% / 100) x 0,8 = 20,8 g Alkohol
Da die Frau allerdings 2 Gläser Wein trinkt, nimmt sie insgesamt eine Alkoholmenge von 41,6 g (2 x 20,8 g) zu sich.
Der Rechner zieht nun 10% von dieser Alkoholmenge ab. Im Beispielsfall bleiben daher 37,44 g Alkohol übrig (41,6 g – 4,16 g (10% von 41,6 g)).
Zusätzlich wird das Körpergewicht der Frau von 65 kg mit dem Reduktionsfaktor 0,6 multipliziert (Bitte beachten: bei Männern nutzt der Rechner einen Reduktionsfaktor von 0,7). Im Beispielsfall ergibt sich ein Wert von 39 kg (65 kg x 0,6 = 39 kg).
Zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration teilt man nun die 37,44 g Alkohol durch 39 kg. So ergibt sich im Beispielsfall ein Wert von 0,96 Promille.
Da die Trinkdauer vom ersten Schluck bis zum Trinkende in unserem Beispiel 2 Stunden beträgt, werden zusätzlich 0,2 Promille abgezogen (Abzug von 0,1 Promille pro Stunde), sodass sich zum Zeitpunkt des Konsumendes eine Blutalkoholkonzentration von 0,76 Promille ergibt. Die errechnete Blutalkoholkonzentration ist also ungefähr nach 8 weiteren Stunden vollständig abgebaut.
Wie viel Promille nach einem Bier?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Zur groben Orientierung können Sie den ADAC Promillerechner verwenden. Unterstellt man, dass ein Mann mit 80 kg innerhalb einer Stunde einen Liter Bier trinkt und man nimmt 5 Vol.-% Alkohol an, dann ergibt sich ein ungefährer Promillewert von 0,54 Promille für einen Liter Bier. Das heißt für den Fahrer: Hände weg vom Steuer.
Wie lange bleibt Alkohol im Blut?
Die Geschwindigkeit des Alkoholabbaus beträgt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wenn man davon ausgeht, dass zum Beispiel um 1 Uhr morgens eine Blutalkoholkonzentration von 1,4 Promille vorliegt, bedeutet dies, dass der Alkohol erst am frühen Nachmittag komplett abgebaut ist.
Ab wann ist man betrunken? Wie merkt man das?
Die Wirkung von Alkohol hängt von zahlreichen individuellen Faktoren (z.B.Gesundheitszustand und Alkoholgewöhnung) ab. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) gibt unter anderem folgende Blutalkoholwerte und Wirkungen als Orientierung für Erwachsene an: Bereits ab 0,2 Promille können sich beispielsweise Konzentrationsvermögen und Bewegungskoordination verschlechtern, ab 0,5 Promille werden die Reaktionen immer langsamer. Dafür steigt die Risikobereitschaft. Zur Enthemmung kommt es ab 0,8 Promille. Jetzt sorgt der Alkohol auch für einen Tunnelblick, also die Einschränkung des Gesichtsfelds: Ähnlich wie bei einem Blick durch den Tunnel werden Gegenstände nur noch in ungefährer Blickrichtung wahrgenommen, seitlich beziehungsweise darüber oder darunter befindliche Objekte nicht mehr. Ab 1,0 Promille beginnt dann das Rauschstadium mit Gleichgewichts-, Seh- und Sprachstörungen, ab 2,0 Promille das Betäubungsstadium mit Störungen des Gedächtnisses und der Orientierung. Die schwere, akute Alkoholvergiftung setzt etwa bei 3,0 Promille ein – mit Bewusstlosigkeit und dem Verlust der Körperreflexe.
Wichtig ist, dass die tatsächliche Reaktion auf eine bestimmte Menge Alkohol aufgrund individueller Faktoren deutlich abweichen kann.
Welche Sanktionen werden entsprechend des Promillewertes angezeigt?
Wer alkoholisiert fährt, begeht einen Verkehrsverstoß. Die Höhe des Promillewertes entscheidet unter anderem darüber, ob eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegt.
Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, zeigt der ADAC Promillerechner die typischen Sanktionen bzw. Rechtsfolgen für einen Ersttäter an. Die Geldbuße wird in Höhe des Regelbußgeldsatzes angegeben.
Liegt eine Straftat vor, zeigt der ADAC Promillerechner die typischen Sanktionen bzw. Rechtsfolgen für einen erwachsenen Ersttäter an.
Abweichungen bei den Sanktionen und Rechtsfolgen sind jeweils abhängig vom konkreten Einzelfall und können vom ADAC Promillerechner nicht abgebildet werden.
Begeht ein Jugendlicher (14 bis einschließlich 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18 bis einschließlich 20 Jahre) eine Straftat, so wird regelmäßig Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Die Sanktionen und Rechtsfolgen nach Jugendstrafrecht unterscheiden sich von denen nach Erwachsenenstrafrecht und werden im ADAC Promillerechner nicht dargestellt. Stattdessen werden die möglichen Sanktionen und Rechtsfolgen nach Erwachsenenstrafrecht angezeigt.
Sofern ein Kraftfahrzeug (z.B. Auto oder Motorrad) als Fahrzeug ausgewählt wird, wird das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis vorausgesetzt. Liegt keine gültige Fahrerlaubnis vor, kann es zusätzlich zu einer Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommen.