Alkohol am Steuer: Ohne Ausfallerscheinungen droht ab 1,1 Promille eine MPU
Wen die Polizei mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt, der muss zur MPU, um seinen Führerschein zurückzubekommen. Ebenso bei 1,1 bis 1,59, wenn die Person bestimmte weitere Auffälligkeiten zeigt. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht: Bereits das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ist eine solche "Zusatztatsache".
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll klären, ob jemand, der betrunken gefahren ist, in Zukunft verantwortungsvoll ein Auto führen kann und seinen Führerschein zurückerhält. Bislang war eine MPU nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr erforderlich. Fahrern, die mit 1,1 bis 1,59 Promille unterwegs waren, drohte eine MPU nur, wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten dazukamen, wie etwa, dass sie bereits mittags alkoholisiert waren.
Neue MPU-Regelung für alkoholisierte Fahrer
Künftig ist das auch bei Menschen der Fall, die bei der Kontrolle trotz der hohen Blutalkoholkonzentration keine oder kaum alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Torkeln oder Lallen zeigen. Denn nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann dann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, und die Behörden müssen annehmen, dass der Betroffene regelmäßig viel trinkt und das auch künftig tun wird.
Dann besteht die Gefahr, dass er auch betrunken Auto fährt. Das Fehlen der alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bei der ersten Trunkenheitsfahrt muss festgestellt und dokumentiert werden, so das Gericht. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung muss die Fahrerlaubnisbehörde mithilfe eines medizinisch-psychologischen Gutachtens klären. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17. März entschieden.
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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig
Im vorliegenden Fall war ein Mann mit 1,3 Promille im Blut von der Polizei gestoppt worden. Er zeigte keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Als er deren Neuerteilung beantragte, forderte die zuständige Behörde ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, das klärt, ob er zukünftig trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch ein Fahrzeug sicher führen könne und nicht zu erwarten sei, dass er unter Alkoholeinfluss fahren werde.
Weil der Mann ein solches Gutachten nicht vorlegte, lehnte die Behörde den Neuerteilungsantrag ab. Daraufhin klagte der Mann. Der Prozess ging durch mehrere Instanzen, bis nun das Bundesverwaltungsgericht entschied: Es war rechtens, dass die Behörde eine MPU gefordert hatte (BVerwG 3 C 3.20 - Urteil vom 17. März 2021).
Denn bei Menschen, die sich aufgrund ihres Trinkverhaltens sehr an Alkohol gewöhnt haben, besteht eine erhöhte Rückfallgefahr. Ihre Giftfestigkeit führt unter anderem dazu, dass die Betroffenen die Auswirkungen ihres Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen können.
Der ADAC rät: Kein Alkohol am Steuer
ADAC Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino sagt: "Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert seinen Führerschein und erhöht sein Unfallrisiko. Deswegen: Don't drink and drive!"