Motorradführerscheinklassen in Deutschland: Ein Überblick
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Bei den Klassen A1, A2 und A gibt es keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit
Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
Welchen Führerschein für welches Kraftrad? Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 cm³ erweitern.
Motorradführerscheinklassen im Überblick
Führerschein Klasse A1 – Einstieg in die 125er‑Klasse
Mit dem A1‑Führerschein dürfen Sie leichte Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS) fahren. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es bei der Klasse A1 nicht.
Mindestalter: 16 Jahre
Leistungsgrenze: 0,1 kW/kg
Fahrzeuge: Leichtkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
maximale Geschwindigkeit: keine
Wichtig: Wer seine Pkw‑Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, findet beim Umtausch des Führerscheins neben den Klassen A1 und A oft die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Diese Einträge bedeuten: Die Fahrerlaubnis gilt ausschließlich für dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes). Motorräder darf man damit nicht fahren.
Führerschein Klasse A2 – Motorräder bis 35 kW
Der A2‑Führerschein berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einer Leistung von maximal 35 kW bzw. 48 PS.
Mindestalter: 18 Jahre
Leistung: maximal 35 kW (48 PS)
Leistungsgewicht: max. 0,2 kW/kg
maximale Geschwindigkeit: keine
Gedrosselte Motorräder sind bei der Klasse A2 erlaubt, wenn die offene Leistung nicht über 70 kW liegt.
Führerschein Klasse A – Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mit der Klasse A dürfen Sie alle Motorräder und dreirädrigen Fahrzeuge fahren. Wie schnell Sie in die Klasse A aufsteigen, hängt vom Ausbildungsmodell ab. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Direkteinstieg: ab 24 Jahren
Stufenführerschein: ab 20 Jahren nach 2 Jahren A2‑Besitz
Klasse B196 - 125er Motorräder fahren mit dem Autoführerschein
Wer bereits den Pkw-Führerschein hat, kann diesen einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter 25 Jahre
Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Was kostet ein Motorradführerschein (Stand 2026)?
Die Kosten für einen Motorradführerschein hängen von der Klasse, Fahrschule und Anzahl der Fahrstunden ab. Typische Kostenbestandteile sind:
Grundbetrag der Fahrschule
Fahrstunden (Übungs- und Sonderfahrten)
Prüfungsgebühren (TÜV/Dekra)
Behördengebühren
Lehrmittel/Lern‑App
Führerschein-Antrag, biometrisches Passfoto, Dokumentenausstellung
Lesen Sie hier mehr zu den Kosten für den Motorradführerschein
Welche Unterlagen benötige ich für den Motorradführerschein?
Für alle Motorradklassen benötigen Sie für den Führerscheinantrag folgende Unterlagen:
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Sehtest
Nachweis über Erste‑Hilfe‑Kurs
biometrisches Passbild
Führerschein (bei Vorbesitz)
Anmeldebestätigung der Fahrschule
Wie lange dauert die Ausbildung zum Motorradführerschein?
Die Ausbildung für den Motorradführerschein dauert in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate. Der Theorieunterricht umfasst den Grundstoff mit 12 Doppelstunden und den motorradspezifischen Zusatzstoff mit 4 Doppelstunden. In der Praxis hängt die Anzahl der Übungsfahrten vom individuellen Lernfortschritt ab. Die Pflicht‑Sonderfahrten beinhalten 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Was beinhaltet die Ausbildung beim Motorradführerschein?
Die Ausbildung bereitet Fahranfänger gezielt auf den sicheren Umgang mit dem Motorrad im Straßenverkehr vor: Die Grundfahraufgaben umfassen zum Beispiel Slalomfahren, Ausweichen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Gefahrenbremsung. Bei den Fahrten im Realverkehr übt man sicheres Anfahren und Abbiegen, Überholen und defensives Fahren auf Landstraßen und Autobahnen.
Die Sonderfahrten vermitteln wichtige Erfahrungen bei höherem Tempo, im Dunkeln und außerhalb geschlossener Ortschaften. Ziel ist hier, typische Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und richtig zu reagieren.
Was ist der Stufenführerschein beim Motorradführerschein?

Wer schon einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 hat, kann diesen auf die nächste Stufe der Klasse A2 oder A erweitern. Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Lesen Sie hier, wie Sie die passende Motorrad-Fahrschule finden.
Was bedeutet Direkteinstieg beim Motorradführerschein?
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen: Für den Direkteinstieg muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind Theorie und Praxis-Prüfung für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Viele Fahrschulen bieten neben der klassischen Ausbildung auch Intensivkurse an. Ein Intensivkurs eignet sich vor allem für Personen mit viel Zeit und schneller Auffassungsgabe. Wer unsicher ist oder wenig Fahrerfahrung hat, profitiert häufig von der regulären Ausbildung mit mehr Übungseinheiten.
Darf man mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Das hängt davon ab, wann man die Fahrerlaubnisklasse 3 erworben hat. Mit einer vor dem 1. April 1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Näheres zum Umtausch von Altführerscheinen erfahren Sie hier.
Welchen Motorradführerschein brauche ich?
Ob A1, A2, A oder B196 – der richtige Motorradführerschein hängt von Alter, Fahrerfahrung und den eigenen Fahrzielen ab. Wer die Unterschiede kennt und realistisch plant, dem steht bezüglich Fahrspaß und Sicherheit auf zwei Rädern nichts mehr im Weg.
