Für jede Führerscheinklasse gelten eigene Regeln zu Theoriestunden und Sonderfahrten. Welche Vorschriften für die Theorie- und Praxisausbildung gelten und wie viele Stunden auf Fahrschülerinnen und Fahrschüler zukommen, erfahren Sie hier. Sonderfahrten auf der Autobahn und bei Dunkelheit Zahl der Übungsstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab Besondere Regeln zur Stundenanzahl bei Erweiterung von A1 auf A2 Praxis- und Theoriestundenzahl Für die Anzahl der Praxisstunden im Rahmen einer Führerscheinausbildung gibt es neben den Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Fahrstunden. Die besonderen Ausbildungsfahrten, sind Schulungen auf Bundes- oder Landstraße, auf der Autobahn und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Nur für diese Sonderfahrten gibt es – je nach Klasse der angestrebten Fahrerlaubnis – Pflichtstunden. Erst wenn sie durchgeführt wurden, können die Fahrschülerin oder der Fahrschüler zur praktischen Prüfung zugelassen werden. Bei den Theoriestunden gibt klare Regelungen über die Anzahl der zu absolvierenden Stunden. Pkw-Führerschein B und B17 Theoriestunden Wenn Sie den Führerschein der Klasse B (ab 18 Jahren) oder B17 (ab 17 Jahren) erstmals erwerben, müssen Sie zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren. Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu. Bei Führerscheinerweiterungen werden mindestens weitere sechs Doppelstunden Grundstoff fällig (abhängig von der Klasse, auf die Sie erweitern möchten). Praxisstunden Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) sind vorgegeben. Die Zahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Schülers oder der Schülerin abhängig. Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten: Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse B sind folgende Fahrzeugklassen mit abgedeckt: AM, L. Anhängerführerschein Klasse BE ab 18 Jahren Theoriestunden Für die Klasse BE ist keine extra Theorieausbildung erforderlich, da sie in der Ausbildung der Klasse B integriert ist. Praxisstunden Die Anzahl der Praxisstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des einzelnen Fahrschülers oder der Fahrschülerin ab. Die folgenden Sonderfahrten sind verpflichtend: Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße Eine Fahrstunde à 45 Minuten auf der Autobahn Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit Erweiterung der Klasse B auf B96 Die Mindestdauer der gesamten Fahrerschulung B96 beträgt sieben Stunden. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Theoriestunden Für die Erweiterung auf B96 werden mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung verlangt. Praxisstunden Mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung sind Pflicht, dazu kommt eine Stunde Fahren im Realverkehr. Motorradführerschein machen Den Motorradführerschein können Sie mit der Klasse A1 bereits ab 16 Jahren machen. Er berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern mit einer Motorleistung bis maximal 11 kW und einem Hubraum bis maximal 125 Kubikzentimeter, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW. Ab 18 Jahren können Sie die Fahrerlaubnis zur Klasse A2 absolvieren. Die Klasse A2 umfasst Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Zwei Jahre später – also mit 20 Jahren – können Sie als Inhaber von Klasse A2 dann auch den Führerschein Klasse A machen. Hiermit ist die Beschränkung der Motorleistung für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge aufgehoben. Ab 21 Jahren können Sie die Fahrerlaubnis zur Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW erwerben. Detaillierte Infos der Klassen A, A1, A2 und AM Fahrerlaubnis Klasse A1 ab 16 Jahren Theoriestunden Die Klasse A1 setzt die Teilnahme an mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten voraus, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Sollten Sie den Führerschein erweitern, sind sechs Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten zur Vermittlung des Zusatzstoffs. Praxisstunden Wie beim Pkw ist auch die Grundausbildung beim Motorradführerschein an die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gebunden. Das bedeutet, dass die Zahl der Übungsstunden von den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Lernfortschritt abhängig ist. Die besonderen Ausbildungsfahrten sind als Pflichtstunden zwingend vorgeschrieben. Fahrerlaubnis Klasse A2 ab 18 Jahren Theoriestunden Der Theorieumfang beim Erwerb von Klasse A2 entspricht Klasse A1. Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxisstunden Die Grundausbildung und die Sonderfahrten sind im Umfang identisch mit Klasse A1. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 gelten folgende Vorschriften: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist gesetzlich keine praktische Fahrschulausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss jedoch davon überzeugt sein, dass der Inhaber der Klasse A1 die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, bevor er die Bewerberin bzw. den Bewerber zur Prüfung vorstellt. Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch keine 2 Jahre, dann ist eine Fahrschulausbildung erforderlich. Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert sich jedoch auf: Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit Fahrerlaubnis Klasse A Zum Einstiegsalter in die Klasse A gelten diese Grenzen: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren Theoriestunden Zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff Vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff Achtung: Beim Aufstieg von Klasse A2 nach Klasse A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxisstunden Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse A1, A2 oder A ist die Fahrzeugklasse AM mit abgedeckt. Fahrerlaubnis Klasse AM Die Fahrerlaubnis der Klasse AM deckt u.a. leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Nutzleistung von maximal 4 kW und einem Verbrennermotor mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform ab. Alle Details zur Klasse AM Theoriestunden Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin muss mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis besuchen – bei Erweiterung sind es noch sechs Doppelstunden. Dazu kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff. Praxisstunden Für den Umfang der zu absolvierenden Praxisstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Fahrschulen bestimmen ihn individuell. Mofa-Prüfbescheinigung Wer ein Mofa (auch: einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor) fahren möchte, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Das Mindestalter dafür beträgt 15 Jahre. Ist man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis, benötigt man keine Prüfbescheinigung. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, benötigen auch keine Prüfbescheinigung, sondern lediglich einen Reisepass oder Personalausweis, um ihr Alter nachweisen zu können. Theoriestunden für die Mofa-Prüfbescheinigung Dafür sind mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten zu absolvieren. Praxisstunden für die Mofa-Prüfbescheinigung Bei Einzelunterricht reicht eine Doppelstunde à 90 Minuten, bei Gruppenunterricht sind es zwei Doppelstunden à 90 Minuten. Das ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.