Führerschein: Wie viele Fahrstunden, Sonderfahrten und Theoriestunden sind Pflicht?

Wie umfangreich eine Fahrschulausbildung ist, richtet sich nach der Fahrerlaubnisklasse und persönlichen Fähigkeiten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Theoriestunden und Sonderfahrten hingegen sind Pflicht. Welche Vorschriften genau gelten.
Sonderfahrten auf der Autobahn und bei Dunkelheit
Zahl der Übungsstunden abhängig vom individuellen Lernfortschritt
Besondere Regeln zur Stundenanzahl bei Erweiterung von A1 auf A2
Praxisstunden: Wie viele Fahrstunden braucht man?
Für die Anzahl der Praxisstunden im Rahmen einer Führerscheinausbildung gibt es neben den Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden.
Die besonderen Ausbildungsfahrten finden auf Bundes- oder Landstraßen, auf der Autobahn und bei Dämmerung oder Dunkelheit statt. Nur für diese Sonderfahrten gibt es – je nach Klasse der angestrebten Fahrerlaubnis – Pflichtstunden. Erst wenn man sie absolviert hat, wird man zur praktischen Prüfung zugelassen.
Bei den Theoriestunden gibt es klare Regelungen über die Anzahl der zu absolvierenden Stunden.
Das Bundesverkehrsministerium will den Führerschein mit einem Reformpaket bezahlbarer machen – und setzt dabei auf Digitalisierung und weniger Bürokratie: Künftig sollen Fahrschulen die Theorie auch per App oder Onlinekurs vermitteln dürfen. Außerdem sollen die Reduktion der Prüfungsdauer und des Theoriefragenkatalogs sowie der Einsatz von Fahrsimulatoren dazu beitragen, Kosten zu senken. Die Reform soll die Verkehrssicherheit verbessern.
Gemeinsam mit den Bundesländern werden die Vorschläge aktuell weiterentwickelt. Die Reform der Fahrschulausbildung soll Anfang 2027 in Kraft treten. Der ADAC begrüßt die von Verkehrsminister Patrick Schnieder vorgelegten Eckpunkte, die den Fahrschulen mehr Optionen in der Fahrausbildung ermöglichen. Es gilt nun, die Voraussetzungen für eine sichere Teilnahme zu schaffen.
Wie schnell die Reform zu Veränderungen führen und welchen Einfluss sie auf die Kosten der Fahrausbildung haben wird, ist noch offen. Die Preisgestaltung ist auch künftig Sache der Fahrschulen und wird vom Markt geregelt. Der ADAC rät davon ab, den Beginn der Fahrausbildung aufzuschieben, um auf künftige Kostenentlastungen zu warten. Diese lassen sich noch nicht abschätzen.
Pkw-Führerscheinklasse B und Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Theoriestunden

Wenn Sie den Führerschein der Klasse B (ab 18 Jahren) oder B17 (ab 17 Jahren) erstmals erwerben, müssen Sie 12 Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren, 2 Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu. Bei Führerscheinerweiterungen werden mindestens weitere 6 Doppelstunden Grundstoff fällig (abhängig von der Klasse, auf die Sie erweitern möchten).
Wie viele Fahrstunden eine Fahrschülerin oder ein Fahrschüler im Durchschnitt braucht, um den Pkw-Führerschein zu machen, legt das Gesetz nicht fest: Dies hängt immer von den persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt ab.
Praxisstunden
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Man unterscheidet zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden. Nur die Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) sind vorgegeben.
Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten:
5 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
4 Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
3 Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse B sind folgende Fahrzeugklassen mit abgedeckt: AM, L.
Anhängerführerschein Klasse BE ab 18 Jahren
Theoriestunden
Für die Klasse BE ist keine zusätzliche Theorieausbildung erforderlich, es reichen die Theoriestunden der Klasse B.
Praxisstunden
Für die Klasse BE sind folgenden Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
1 Fahrstunde à 45 Minuten auf der Autobahn
1 Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Die Anzahl der Praxisstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des einzelnen Fahrschülers oder der Fahrschülerin ab. Das Gesetz regelt also keine Mindestzahl an Übungs-Fahrstunden, und auch nach oben ist keine Grenze gegeben.
Erweiterung der Führerscheinklasse B auf B96
Die Mindestdauer der gesamten Fahrerschulung B96 beträgt 7 Stunden. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Theoriestunden
Für die Erweiterung auf B96 muss man mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung in der Fahrschule absolvieren.
Praxisstunden
Mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung sind Pflicht, dazu kommt 1 Stunde Fahren im Realverkehr.
Motorradführerschein machen

Den Motorradführerschein der Klasse A1 können Sie bereits ab 16 Jahren erwerben. Er berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Hubraum bis maximal 125 cm³. Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Ebenfalls eingeschlossen ist das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Ab 18 Jahren können Sie die Fahrerlaubnis zur Klasse A2 absolvieren. Die Klasse A2 umfasst Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistungs-Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Zwei Jahre später – also mit 20 Jahren – können Sie als Inhaber von Klasse A2 dann auch den Führerschein der Klasse A machen. Hiermit ist die Beschränkung der Motorleistung für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge aufgehoben. Ab 21 Jahren können Sie die Fahrerlaubnis zur Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW erwerben.
Detaillierte Infos der Klassen A, A1, A2 und AM
Fahrerlaubnisklasse A1 ab 16 Jahren
Theoriestunden
Die Klasse A1 setzt die Teilnahme an mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten voraus, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Sollten Sie den Führerschein erweitern, sind 6 Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen 4 Doppelstunden à 90 Minuten zur Vermittlung des Zusatzstoffs.
Praxisstunden
Die Grundausbildung beim Motorradführerschein ist an die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gebunden. Das bedeutet, dass die Zahl der Übungsstunden von den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Lernfortschritt abhängig ist. Die besonderen Ausbildungsfahrten hingegen sind als Pflichtstunden zwingend vorgeschrieben.
Fahrerlaubnisklasse A2 ab 18 Jahren
Theoriestunden
Der Theorieumfang beim Erwerb von Klasse A2 entspricht dem von Klasse A1. Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxisstunden
Die Grundausbildung und die Sonderfahrten sind im Umfang identisch mit Klasse A1.
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 gelten folgende Vorschriften:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist gesetzlich keine praktische Fahrschulausbildung vorgeschrieben. In der Fahrschule wird jedoch die Prüfungsreife ermittelt: Der Fahrlehrer muss davon überzeugt sein, dass der Inhaber der Klasse A1 die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, bevor er die Bewerberin bzw. den Bewerber zur Prüfung vorstellt.
Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch keine zwei Jahre, dann ist eine Fahrschulausbildung erforderlich. Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert sich jedoch auf:
3 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
2 Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
1 Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Fahrerlaubnisklasse A
Zum Einstiegsalter in die Klasse A gelten diese Grenzen:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Theoriestunden

12 Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff
4 Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff
Achtung: Beim Aufstieg von Klasse A2 nach Klasse A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxisstunden
Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1.
Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt zu Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
2 Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
1 Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse A1, A2 oder A ist die Fahrzeugklasse AM mit abgedeckt.
Führerscheinklasse AM
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM deckt unter anderem leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Nutzleistung von maximal 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform ab.
Theoriestunden
Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin muss mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis besuchen – bei Erweiterung sind es noch 6 Doppelstunden. Dazu kommen 2 Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff.
Praxisstunden
Für den Umfang der zu absolvierenden Praxisstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Fahrschulen bestimmen ihn individuell.
Mofa-Prüfbescheinigung

Wer ein Mofa (auch: einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor) fahren möchte, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Das Mindestalter dafür beträgt 15 Jahre. Ist man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis, benötigt man keine Prüfbescheinigung. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, benötigen auch keine Prüfbescheinigung, sondern lediglich einen Reisepass oder Personalausweis, um ihr Alter nachweisen zu können.
Theoriestunden für die Mofa-Prüfbescheinigung
Dafür sind mindestens 6 Doppelstunden à 90 Minuten zu absolvieren.
Praxisstunden für die Mofa-Prüfbescheinigung
Bei Einzelunterricht reicht 1 Doppelstunde à 90 Minuten, bei Gruppenunterricht sind es 2 Doppelstunden à 90 Minuten. Das ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofafahren vertraut zu machen.