Verkehrsverstöße, bei denen Gefängnis droht
Bei Verkehrsdelikten liegt oft ein schmaler Grad zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Wann bei Verstößen im Straßenverkehr Gefängnis drohen kann, erfahren Sie hier.
Auch Raser können sich strafbar machen
Wer andere nötigt, kann ins Gefängnis kommen
Gefängnis bei Wiederholungstätern oder schweren Unfallfolgen
Verkehrsverstöße ziehen meistens nur Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot nach sich. Verkehrsteilnehmende können sich aber auch strafbar machen, das heißt, sie begehen ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch. Hier droht meist eine Geldstrafe, im Ausnahmefall aber auch Gefängnis.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Wer die Vorfahrt missachtet oder jemanden beim Überholen schneidet, begeht meistens nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, zum Beispiel bei Überholvorgängen falsch fährt und dadurch andere gefährdet, macht sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Selbst bei fahrlässiger Begehung, kann es zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kommen.
Nötigung
Wer zu dicht auffährt, bekommt in den meisten Fällen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und teilweise auch ein Fahrverbot. Kommt aber beim dichten Auffahren noch hinzu, dass man dem vorausfahrenden Fahrzeug mit mehrmaliger Lichthupe Druck macht und nach rechts fährt, um an diesem vorbei zu kommen, dann kann das eine Nötigung gemäß § 240 des Strafgesetzbuches sein. Diese kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch das absichtliche Zuparken eines anderen kann Nötigung sein.
Illegales Autorennen

Wer an einem illegalen Autorennen mit mindestens zwei Fahrzeugen teilnimmt oder wer auf einer Strecke, beispielsweise auf der Autobahn, sein Fahrzeug ausfährt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, der kann sich auch als Einzelraser strafbar machen. Das jedoch nur dann, wenn das Ausfahren des Fahrzeugs grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist. Für eine solche Tat sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.
Raser können Mörder sein
Einer der bekanntesten Fälle ist der Fall der Ku'damm-Raser. Am 1.2.2016 lieferten sich zwei junge Männer ein Rennen durch Berlin. Mit etwa 160 km/h rasten beide über eine Kreuzung, deren Ampel Rot zeigte. Es kam zu einem Unfall zwischen einem der beiden Raser und einem unbeteiligten Fahrzeug, das bei Grün in die Kreuzung eingefahren war. Dessen Fahrer verstarb am Unfallort.
So urteilte das Gericht
Seit Januar 2022 ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der unfallbeteiligte Raser wurde wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt (Bundesgerichtshof, Az.:4 StR 482/19). Der andere Raser wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt (Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 319/21).
Fahrlässige Körperverletzung
Wer einen Unfall verursacht und dabei eine Person verletzt, dem droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Ausgang des Verfahrens richtet sich nach dem Vorliegen eines Strafantrags, dem öffentlichen Interesse der Staatsanwaltschaft und nach der Schwere der Verletzungen. Kommt es zu einer Verurteilung, dann ist hier eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Beleidigung
Schimpft man im Straßenverkehr nicht nur leise vor sich hin, sondern ruft einem anderen laut und verständlich Schimpfwörter zu oder zeigt diesem den "Scheibenwischer", dann ist das eine Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuches. Dafür gibt es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Dass man hier allerdings wirklich mal ins Gefängnis muss, ist unwahrscheinlich.
Trunkenheit im Verkehr
Wer betrunken Auto, Motorrad oder E-Scooter fährt, und zwar mit mindestens 1,1 Promille, der macht sich strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr. Dies kann eine Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Das gilt übrigens auch für Radfahrende, die mit mindestens 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt werden.
Zum Promillerechner - Berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.
Gefängnis nur im Ausnahmefall

Wer das erste Mal gegen Vorschriften verstößt und sich strafbar macht, der kommt meistens mit einer Geldstrafe davon. Nur wer mehrfach gegen die Gesetze verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Das Gericht kann diese je nach Tat auch zur Bewährung aussetzen. Wer sich aber weder von Geldstrafen noch von einer Bewährungsstrafe abhalten lässt, weitere Straftaten zu begehen, muss damit rechnen, die Strafe im Gefängnis abzusitzen. Gefängnis droht auch der - oder demjenigen, die oder der durch die Tat Menschen schwerstverletzt oder sogar getötet hat.
Punkte und MPU
Wer eine Straftat im Straßenverkehr begeht und infolge dessen zum Beispiel wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wird, der bekommt auch Punkte in Flensburg. Für Straftaten gibt es in der Regel zwei Punkte. Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis bedeutet das 3 Punkte in Flensburg.
Wer 8 Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein ist dann mindestens für ein halbes Jahr weg. Um ihn wiederzubekommen, muss man die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Zur Entziehung der Fahrerlaubnis kann es auch schon im Strafverfahren kommen. Auch dann muss man meist eine MPU machen, um sie wiederzuerlangen.