Wann darf man die Lichthupe benutzen?
Wer sich im Straßenverkehr ärgert oder drängelt, benutzt gerne die Lichthupe. Dabei gibt es nur zwei Situationen, in denen sie erlaubt ist.
Warnsignal in gefährlichen Situationen
Wann und wo die Lichthupe beim Überholen erlaubt ist
Lichthupe auf der Autobahn nicht verboten
Lichthupe bei Gefahr und beim Überholen
Die Straßenverkehrsordnung regelt, wann Sie die Lichthupe benutzen dürfen: Wenn Sie oder andere in Gefahr sind oder wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen.
Die gängige Praxis, jemandem per Lichthupe Vorrang zu gewähren, ist also verboten. Genauso, wie die Fahrer entgegenkommender Fahrzeuge mittels Lichthupe auf eine Radarfalle aufmerksam zu machen.
Lichthupe auch auf der Autobahn erlaubt?
Ja, auch auf der Autobahn ist die Lichthupe erlaubt, um bei Gefahren zu warnen oder das Überholen anzuzeigen. Allerdings sollten Sie auch hier vorsichtig mit dem Warnsignal umgehen. Im Zusammenhang mit zu dichtem Auffahren kann das unter Umständen als Nötigung angesehen werden.
Sie dürfen die Lichthupe zum Beispiel betätigen, wenn ein Fahrer auf der linken Spur Ihre Überholabsicht nicht erkennt, obwohl Sie links blinken. Aber Sie dürfen nur kurz Lichtsignale geben, stoßweise und wenige Sekunden lang. Wenn Sie dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten, begehen Sie weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Nötigung.
Wann ist es Nötigung?
Strafrechtlich ermittelt werden kann zum Beispiel in folgendem Fall: der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen beträgt nur wenige Meter, und der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs wird mit der Lichthupe über eine längere Strecke dazu gezwungen, die linke Spur zu räumen oder schneller zu fahren. Dann drohen dem Drängler wegen Nötigung neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.