Führerscheinklasse 3: Das dürfen Sie fahren und das gilt beim Umtausch

Im Video: Alles zum Umtausch der Führerscheinklasse 3 ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Den grauen oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 haben viele noch im Geldbeutel. Dieser muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Was Sie fahren dürfen und was beim Umtausch gilt, erklären ADAC Juristinnen und Juristen.

  • Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden

  • Die Klasse 3 beinhaltet mehrere neue Klassen

  • Im Umtauschformular gibt es einiges zu beachten

Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins mit seinem Buchstabensystem fand im Jahr 1999 statt. Doch noch hat nicht jeder die neue Scheckkarte. Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.

Umtausch: Rosa & grauer Führerschein?

Der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die grauen und rosa Papier-Führerscheine der alten Klasse 3. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners herausfinden.

Verpflichtender Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025

Als Nächstes sind die Geburts-Jahrgänge 1971 oder später an der Reihe: Ihre rosa bzw. grauen Papier-Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umgetauscht werden.

Nachdem zuerst Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Juli 2023 und aktuell die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19.Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen mussten, sind nun die Jahrgänge 1971 oder später dran.

Alte Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 umgetauscht werden.

Die Fristentabellen mit allen Stichtagen und den Führerschein-Umtausch-Rechner finden Sie hier

Hat man Nachteile durch den Umtausch?

Nein. Weder sind ärztliche Untersuchungen erforderlich, noch gibt es inhaltliche Befristungen. Nur das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab – nicht aber die Fahrerlaubnisklassen selbst. Führerscheininhaber, die noch den alten rosa oder grauen Führerschein besitzen, haben also durch den Umtausch keinerlei Nachteil.

Klasse 3: Was darf man fahren?

Führerschein Umtausch: Zwei Hände mit altem Führerschein und dem neuen EU Plastikkarten-Führerschein
Noch hat nicht jeder den neuen Führerschein im Scheckkartenformat© dpa/Andreas Gora

Hier gilt eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.

Das heißt: Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Es können sogar Gespanne bis zu zwölf Tonnen gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat. Bei noch größeren Gespannen (bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) sind ab 50 Jahre jedoch Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten. Zum Vergleich: Wer heute den Pkw-Führerschein der Klasse B erwirbt, darf nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren.

Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1.4.1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1.

Lesen Sie mehr zum Umfang der Führerscheinklassen

Klasse 3 befristet – was bedeutet das?

Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 dürfen Sie nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben. Dieses dürfen Sie als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem Erreichen des 50. Lebensjahres führen.

Das ist jedoch nicht alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen. Hier geht es um Gespanne über zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.

Dieser Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob der Führerschein getauscht wird oder nicht.

Wer seinen Führerschein der Klasse 3 weiter in vollem Umfang haben möchte, inklusive der schweren Gespanne über zwölf Tonnen, der muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und, wenn das 50. Lebensjahr bereits erreicht wurde, außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.

Wichtig: Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese berechtigen zum Führen von Kfz bis 7,5 Tonnen und werden, obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, nicht befristet. Es fällt auch keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

(Keine) Verlängerung der Klasse CE79?

Ist die Klasse CE 79 bereits seit vielen Jahren abgelaufen, dann erfolgt der Umtausch nicht in jedem Fall prüfungsfrei. Die Führerscheinstelle verlangt dann in der Regel Nachweise über die Fahrpraxis.

Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Sie dürfen also, auch wenn Sie sich gegen eine Verlängerung entscheiden, weiterhin Pkw und 7,5 t-er fahren.

Klasse T für Land- und Forstwirtschaft

Die Klasse T wurde 1999 neu eingeführt. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T wird nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag eingetragen. In dem Antrag muss dargelegt werden, dass man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Wenn der Antrag beim Umtausch nicht gestellt wird, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch eingetragen.

Welche Klassen im Kartenführerschein?

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 werden nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E eingetragen. Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben.

Klasse alt

Erteilungsdatum

Klasse neu

Schlüsselzahlen

3

vor dem 1.4.1980

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.12.1988

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,

BE 79.06

* Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

Welche neuen Klassen sonst im neuen Führerschein eingetragen werden, können Sie unserer Umtauschtabelle entnehmen.