Führerscheinklasse 3: Das dürfen Sie fahren und das gilt beim Umtausch

Im Video erklärt ADAC Juristin Annika Danner alles rund um den Umtausch der Führerscheinklasse 3 ∙ Bild: © ADAC/Rasmus Kaessmann + Shutterstock/PhotographvBvK, Video: © ADAC e.V.

Den grauen oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 haben viele noch im Geldbeutel. Dieser muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Was Sie fahren dürfen und was beim Umtausch gilt, erklären ADAC Juristinnen und Juristen.

  • Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden

  • Die Klasse 3 beinhaltet mehrere neue Klassen

  • Im Umtauschformular gibt es einiges zu beachten

Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins mit seinem Buchstabensystem fand im Jahr 1999 statt. Doch noch hat nicht jeder die neue Scheckkarte. Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristinnen und Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.

Umtausch: Rosa & grauer Führerschein?

Der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die grauen und rosa Papier-Führerscheine der alten Klasse 3. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners herausfinden.

Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026

Als nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

Hat man Nachteile durch den Umtausch?

Nein. Es sind weder ärztliche Untersuchungen erforderlich noch gibt es inhaltliche Befristungen. Nur das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab – nicht aber die Fahrerlaubnisklassen selbst. Führerscheininhaber, die noch den alten rosa oder grauen Führerschein besitzen, haben also durch den Umtausch keinerlei Nachteil.

Klasse 3: Was darf man fahren?

Führerschein Umtausch: Zwei Hände mit altem Führerschein und dem neuen EU Plastikkarten-Führerschein
Noch hat nicht jeder den neuen Führerschein im Scheckkartenformat© dpa/Andreas Gora

Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen und sogar Gespanne bis zu 18,75 Tonnen fahren. Für große Gespanne von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen (Züge bis 17,5 Tonnen mit Einachsanhänger bzw. 18,75 Tonnen mit Anhänger mit Tandemachse) zulässigem Gesamtgewicht müssen Sie ab Ihrem 50. Lebensjahr jedoch Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen beachten (siehe unten).

Zum Vergleich: Wer heute den Pkw-Führerschein der Klasse B erwirbt, darf nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1.4.1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1.

Lesen Sie mehr zum Umfang der Führerscheinklassen

Welche Klassen im Kartenführerschein?

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E, sowie AM und L. Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.

Klasse alt

Erteilungsdatum

Klasse neu

Schlüsselzahlen

3

vor dem 1.4.1980

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.12.1988

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,

BE 79.06

*Die Klasse T erfolgt nur auf Antrag und wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

Welche neuen Klassen sonst im neuen Führerschein eingetragen werden, können Sie der Umtauschtabelle entnehmen.

Klasse 3 befristet: Was bedeutet das?

Ein Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Sie ist deshalb befristet auf das 50. Lebensjahr. Im Führerschein steht sie als CE mit der Schlüsselziffer 79. Umfasst sind hiervon Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse).

Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob Sie den Führerschein tauschen oder nicht.

Wer auch diese schweren Gespanne weiterhin fahren möchte, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und nach dem 50. Geburtstag außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt und unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Erlaubnis für 7,5-Tonner unbefristet gültig

Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese berechtigen zum Führen von Kfz bis 7,5 Tonnen und Gespannen von bis zu 12 Tonnen zGM. Obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, sind sie nicht befristet. Es fällt auch keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.

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(Keine) Verlängerung der Klasse CE79?

Ist die Klasse CE 79 bereits seit vielen Jahren abgelaufen, dann erfolgt der Umtausch nicht in jedem Fall prüfungsfrei. Die Führerscheinstelle verlangt dann meist Nachweise über die Fahrpraxis.

Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Sie dürfen also, auch wenn Sie sich gegen eine Verlängerung entscheiden, weiterhin Pkw und 7,5-Tonner fahren.

Klasse T für Land- und Forstwirtschaft

Die Klasse T gibt es erst seit 1999. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T erhalten Sie nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag. In dem Antrag müssen Sie darlegen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Wenn Sie den Antrag beim Umtausch nicht gestellt haben, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Die landwirtschaftliche Klasse L erhalten Sie automatisch.