Verbandkasten im Auto: Das muss alles enthalten sein

Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Welcher Inhalt jetzt Pflicht ist, und warum Sie ihn regelmäßig überprüfen sollten, erklären die ADAC Juristinnen und Juristen.
Aktuelle DIN-Ausgabe: Zwei Gesichtsmasken sind Pflicht
Mindesthaltbarkeitsdatum des Verbandmaterials überprüfen
Ohne Verbandkasten droht ein Verwarnungsgeld
Im Falle eines Unfalls zählt häufig jede Sekunde. Um den Verletzten sofort Erste Hilfe leisten zu können, benötigen Sie in manchen Fällen einen Verbandkasten mit passendem Inhalt.
Zwei Masken im Verbandkasten?
Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens. Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden.
Verbandkästen nach alter DIN: Austausch nicht notwendig
Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
Was gehört in einen Verbandkasten?
Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen.
Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022:
1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen
1 Verbandpäckchen
2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1
1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden
3 Fixierbinden
1 Dreiecktuch
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere
4 Einmalhandschuhe
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K
Verbandkasten beim Motorrad Pflicht?
Nein. Bei Motorrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mitzuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen.
Wie lange ist ein Verbandkasten haltbar?
Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.
Kein Verbandkasten im Auto: Bußgeld?
Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
TÜV: Verbandkasten geprüft?
Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob ein Verbandkasten vorhanden ist. Wenn dieser unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.
Ist im Neuwagen ein Verbandkasten?
Ob Händler gesetzlich verpflichtet sind, zu einem Neufahrzeug auch einen Verbandkasten mitzuliefern, ist bisher noch nicht geklärt. Bei vielen Herstellern gehört es aber inzwischen zur gängigen Praxis, den Verbandkasten serienmäßig ohne Zuzahlung anzubieten.
Um im Fall des Falles den Verbandkasten schnell griffbereit zu haben, empfiehlt der ADAC, direkt nach dem Fahrzeugkauf zu überprüfen, wo sich dieser befindet.