Mit dem Motorrad durch die Schweiz

Motorradfahrer in den Alpen
Welche Regelungen gelten für das Motorradfahren in der Schweiz?© Shutterstock/Jaggat Rashidi

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.

  • Der Sozius braucht einen eigenen Sitz

  • Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren

  • Einführung von "Lärmblitzern"

Wir haben hier die wichtigsten Fragen zu den Motorradregelungen in der Schweiz für Sie zusammengestellt.

Lärmblitzer: Geblitzt wird, wer zu laut ist

Ein Lärm-Blitzer funktioniert ähnlich wie ein Geschwindigkeits-Blitzer, nur dass nicht derjenige angezeigt wird, der zu schnell ist, sondern derjenige, der zu laut ist. Wenn das Fahrzeug einen bestimmten Lärm-Grenzwert übersteigt, zeigt dies das Gerät an.

An einigen Stellen in der Schweiz sind bereits mobile Geräte im Einsatz, die Fahrer zu lauter Fahrzeuge auf die Lärmüberschreitung hinweisen, indem ein entsprechender Texthinweis ("Leiser!") angezeigt wird.

Bußgelder sind in diesem Zusammenhang aktuell noch nicht zu erwarten.

Um welche Fahrzeuge geht es?

Es wird in der Schweiz zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Motorfahrräder
    Einsitzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm

  • Kleinmotorräder
    Zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm. Dreirädrige Kleinmotorräder haben ein Leergewicht von höchstens 0,27 t

  • Motorräder
    Einspurige, zweirädrige Motorfahrzeuge mit oder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm

Regeln für Helme

Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen sowie von Kleinmotorrädern müssen einen Schutzhelm tragen.
Eine Ausnahme besteht für Fahrer und Beifahrer in geschlossenen Kabinen, auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind sowie von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.

Informieren Sie sich hier über Helme.

Darf ein Sozius mitfahren?

Auf Krafträdern mit Sozius- oder Doppelsitz darf nur eine Person als Beifahrer mitfahren. Der Beifahrer muss Trittbretter oder Fußrasten benutzen können.

Dürfen Kinder mitgenommen werden?

Ein Kind unter sieben Jahren darf auf einem Motorrad nur auf einem behördlich genehmigten Kindersitz befördert werden.

Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer.

Wie schnell darf man fahren?

Bei Kleinmotorrädern darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschritten werden.

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen (Autostraßen) 100 km/h, Autobahnen 120 km/h.

Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.

Motorrad und Roller: Neuheiten, Tests, Fahrberichte

Was gilt auf der Autobahn?

Auf Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können. Motorräder mit einem Hubraum bis zu 50 ccm sind auf Autobahnen nicht zugelassen.

Auf einer Autobahn mit drei Spuren pro Richtung darf die Spur ganz links nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mindestens 100 km/h fahren dürfen.

Darf ein Beiwagen oder ein Anhänger mitgeführt werden?

Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen (in der Schweiz: Seitenwagen) ist erlaubt. Im Beiwagen dürfen nur so viele Personen mitgeführt werden, wie Plätze eingetragen sind.

An Motorrädern und Kleinmotorrädern darf nur ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Wird ein Anhänger mitgeführt, so darf die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen nicht überschritten werden.

Gibt es weitere besondere Vorschriften?

Motorräder dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren.

Motorräder dürfen nicht rechts an Fahrzeugkolonnen vorbeifahren.

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock