Motorrad-Kindersitz: So fahren Kinder sicher mit
Motorradbegeisterte nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Ein Kind als Beifahrer ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das sind die Regeln.
Motorrad-Kindersitz benötigt Fußstützen und Festhaltemöglichkeit
Körperliche und geistige Reife des Kindes ist entscheidend
Kind ohne Helm als Beifahrer: 60 Euro Bußgeld
Kinder als Beifahrer auf dem Motorrad sind prinzipiell nicht verboten. Will man einigermaßen sicher unterwegs sein, gibt es aber vieles bei der Ausstattung und Ausrüstung zu beachten. Und: Ein Kind muss grundsätzlich hinter dem Fahrer bzw. der Fahrerin sitzen.
Motorrad-Kindersitz: Wann er Pflicht ist
Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Fehlt ein solcher Sitz, dürfen Kinder unter sieben Jahren nur dann mitgenommen werden, wenn ein spezieller Motorrad-Kindersitz verwendet wird.
Außerdem muss durch Radverkleidungen oder Ähnliches dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Wie alt ein Beifahrer-Kind sein muss

Bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, liefert die Straßenverkehrsordnung keine eindeutige Antwort. Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein. Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht.
Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.
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Helmpflicht auch für Kind
Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.
Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.
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Geldbuße: Kind ohne Helm mitnehmen
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Motorradbekleidung für kleine Beifahrer
Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe.
Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam. Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal.
Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.
Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.
Richtiges Verhalten üben
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.
Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.
Mit dem Kind als Sozius ins Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.
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Kind als Beifahrer auf dem Roller
Die Regelungen für die Mitnahme von Kindern auf Motorrollern sind ähnlich wie beim Motorrad: Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es nicht. Auch hier gelten die Bestimmungen, dass der Nachwuchs mit den Füßen die Fußstützen erreichen und sich selbstständig festhalten können muss.
Bei Kindern unter sieben Jahren müssen Radverkleidungen montiert sein, damit die Kinderfüße nicht in die Speichen geraten.
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