Wo darf ich mein Motorrad parken?
Wer das Motorrad auf dem Gehweg abstellt, riskiert einen Strafzettel. Wo Motorräder parken dürfen.
Motorräder benötigen eine Parkscheibe
Parkscheinpflicht gilt auch für Zweiräder
Für Roller gibt es keine Besonderheiten
Die Straßenverkehrsordnung differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Bei Motorrädern und Rollern kann es sein, dass mal ein Auge zugedrückt wird. Grundsätzlich müssen Sie jedoch am rechten Fahrbahnrand oder auf zugelassenen Parkflächen parken.
Motorrad: Parken auf dem Gehweg
Es gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen. Zugelassen ist das Parken dort nur bei einer entsprechenden Beschilderung oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Wer also sein Motorrad auf einem Gehweg abstellt, riskiert einen Strafzettel.
Wenn das auf dem Gehweg geparkte Motorrad weder Fußgänger und Fußgängerinnen noch Fahrradfahrende behindert, drückt die Polizei schon mal ein Auge zu. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg meistens nicht toleriert.
Parkschein am Motorrad
Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrer und -fahrerinnen. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Bewahren Sie unbedingt den Kontrollabschnitt als Beweismittel auf.
Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf Pkw-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen "Platzsparbonus", das heißt jedes innerhalb einer Parkscheinzone abgestellte Motorrad benötigt einen eigenen Parkschein.
Parkscheibe am Motorrad
Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.
Benutzung von Parkhäusern
Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.
Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr haben Parkhäuser im Winter für ein Motorrad noch einen weiteren, erheblichen Nachteil: In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen.
Wer über keinen geeigneten Winterstellplatz, etwa in eine Privatgarage, verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter geeignete Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.
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Roller parken
Motorroller werden ähnlich wie Motorräder behandelt, das heißt es gelten auch hier dieselben Anforderungen an das Parken: grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand oder in entsprechenden Parkflächen. Gehwegparken nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist.