Parkscheibe richtig einstellen

So geht es richtig: Wie Sie die Parkscheibe einstellen müssen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock [M], Video: © ADAC e.V.

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein? Darf ich die Parkzeit verlängern, indem ich die Scheibe nach vorne drehe? Und sind elektronische Varianten erlaubt? ADAC Experten erklären wie es funktioniert und wann ein Verwarnungsgeld droht.

  • Nicht auf die korrekte Zeit einstellen: So geht es richtig

  • Warum das "Weiterdrehen" der Scheibe verboten ist

  • Parkscheibe auf Supermarktparkplätzen: Das müssen Sie beachten

Parkscheibe einstellen und ins Auto legen – klingt einfach. Das ist es im Prinzip auch. Und doch riskieren Autofahrer häufig ein Verwarnungsgeld, weil sie nicht aufs Detail achten. So darf die blau-weiße Parkscheibe zum Beispiel nicht auf die exakte Ankunftszeit eingestellt werden. Ein kleiner Ratgeber mit Fragen und Antworten, welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Parkscheibe
Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden© ADAC

Sie wird auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt. Beispiel: Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Alles andere ist falsch und kann ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro nach sich ziehen. Die Parkscheibe muss außerdem so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett.

Hier finden Sie alle Bußgelder für falsch oder nicht eingestellte Parkscheiben im Detail.

Zeit reicht nicht: Darf ich die Parkscheibe weiterdrehen?

Nein. Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten. Überziehen Autofahrer die erlaubte Zeit um bis zu 30 Minuten, werden 20 Euro fällig, bei einer Überziehung bis zu einer Stunde 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro Strafe und bei mehr als drei Stunden sogar 40 Euro.

Vor- und zurückfahren: Kann ich so die Parkzeit verlängern?

Nein. Entscheidend ist, dass nach Ablauf der Zeit ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird. Eine Verlängerung der Parkzeit ist zum Beispiel möglich, indem Sie mit Ihrem Auto einmal um den Block fahren. Ist der Platz dann noch frei, gehört er Ihnen.

Darf die Parkscheibe auch eine andere Farbe außer blau-weiß haben?

Nein. Eine Parkscheibe muss immer blau-weiß sein. Auch die Größe ist vorgegeben: elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro. 

Darf ich eine elektronische Parkscheibe benutzen? 

digitale Parkscheibe
Elektronische Parkscheibe: Dieses Modell ist erlaubt© Needit

Ja, wenn sie eine Typengenehmigung hat. Denn für die Benutzung einer elektronischen Parkscheibe gibt es genaue Vorschriften: Sie muss sich mit Hilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellen. Die Zeit darf nicht "mitlaufen", das heißt, der Zeitpunkt des Abstellens darf sich nicht verändern. Auf der Vorderseite muss außerdem das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein und über dem Display steht "Ankunftszeit". Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.

Elektronische Parkscheibe: Wunderwaffe gegen Knöllchen?

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Brauche ich auch eine Parkscheibe fürs Motorrad?

Ja. Auch wenn das Anbringen für die Fahrer eine Herausforderung ist, die Parkscheibe ist auch für motorisierte Biker vorgeschrieben. Wo und wie schreibt der Gesetzgeber nicht vor, halten muss sie trotzdem. Manche Motorradbesitzer lochen die Parkscheibe und befestigen sie mit einem Kabelbinder.

Warum brauche ich auf manchen Supermarktparkplätzen eine Parkscheibe?

Die Parkplatzbetreiber möchten so sicherstellen, dass nur ihre Kunden den Parkplatz benutzen und das nur für die Zeit des Einkaufs. Da es sich um Privatgrund handelt, müssen sich Betroffene an die Regeln halten. Sie müssen gut sichtbar angebracht sein, z.B. an der Zufahrt zum Parkplatz. Pkw ohne Parkscheibe bzw. mit überschrittener Zeit können dann auch abgeschleppt oder mit Vertragsstrafen belegt werden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier: "Strafzettel" auf dem Supermarktparkplatz

Was ist, wenn die Scheiben im Winter zugeschneit sind?

Nichts. Sie müssen die Parkscheibe lediglich so im Fahrzeug auslegen, dass sie unter normalen Bedingungen von außen gut sichtbar ist. Sie sind aber nicht verpflichtet, die Scheibe des abgestellten Autos freizuhalten.

Fragen, Antworten und Tipps zum Thema "Parken" lesen Sie hier: Parken - was ist erlaubt?

Beratung: Juristische Zentrale