Geld verdienen mit dem E-Auto: So nutzen Sie 2023 die THG-Quote

Ein Elektroauto wird geladen, im Hintergrund sind Windkrafträder und blauer Himmel zu sehen
Elektroauto laden und dabei Geld verdienen: Der Treibhausgashandel macht es möglich© Shutterstock/Alexander Steamaze

Wer ein Elektroauto besitzt, kann durch den Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das sind die Hintergründe – und so wird das Geld ausgezahlt.

  • Halter von Elektrofahrzeugen können eingespartes CO₂ "verkaufen"

  • Aktuell zu verdienen: Etwa 200 bis 325 Euro pro Jahr

  • Auch Besitzer von E-Kleinkrafträdern können profitieren

Der CO₂-Ausstoß muss sinken. Dazu hat sich Deutschland bei diversen Klimakonferenzen verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren auch im Verkehrsbereich verschiedene Maßnahmen ergriffen – von der CO₂-Abgabe auf fossile Kraftstoffe bis zur Förderung von Elektroautos. Das Ziel: klimaschädliche Mobilität soll teurer, klimaschonende Fortbewegung dagegen günstiger werden.

Deshalb können Halterinnen und Halter eines batterie-elektrischen Pkw den Fahrstrom für ihr Elektrofahrzeug am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie vermarkten: Der Halter erhält für die Veräußerung einer pauschalierten Strommenge seines Elektrofahrzeugs im Quoten-Handelssystem eine finanzielle Kompensation.

Quotenanteile: So wird mit CO₂ gehandelt

Grundlage für den Handel ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest: Sind es 2023 acht Prozent, werden es 2030 schon 25 Prozent sein.

Bislang reichte es, dem Benzin oder Diesel Biokraftstoff beizumischen – beim Benzin in Deutschland bis zu zehn Prozent (E10), beim Diesel bis zu sieben Prozent (B7). Doch schafft ein Mineralölunternehmen die jährlich steigenden Quoten nicht mehr, muss es Strafe zahlen – oder Verschmutzungsrechte nachkaufen, um die gesetzlichen Vorgaben zumindest auf dem Papier zu erfüllen.

Vom Verkauf dieser "sauberen" Anteile konnten im Verkehrssektor bis Ende 2021 nur Energieversorger profitieren: Dank des Grünstrom-Anteils im deutschen Strommix schöpfen sie ihr CO₂-Budget nicht aus, weshalb sie das eingesparte Klimagas als Emissionszertifikat an die Mineralölunternehmen verkaufen dürfen. Der Preis für diese Zertifikate wird nicht vom Staat festgelegt, sondern bildet sich frei am Markt, abhängig von Angebot und Nachfrage.

THG-Quote: E-Auto-Besitzer profitieren

Inzwischen dürfen auch Halterinnen und Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO₂ "weiterverkaufen". Eigentlich wären dazu nur Betreiber öffentlicher oder privater Ladepunkte berechtigt. Doch der Gesetzgeber hat die Definition eines privaten Ladepunkts so weit gefasst, dass faktisch alle, denen ein vollelektrisches E-Auto gehört, am Quotenhandel teilnehmen können. Wichtig: Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.

Um Privatleuten allzu großen Aufwand zu ersparen, schätzt das Umweltministerium jedes Jahr den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos und ermittelt die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen, die bei der Stromproduktion in Deutschland im Vorjahr entstanden. Auf dieser Basis werden dann die handelbaren Quotenanteile errechnet.

Für das Jahr 2022 kam das Ministerium auf 2000 kWh Ladestrom pro E-Auto (Stand Dezember 2021). Daraus ergab sich eine rechnerische Treibhausgas-Emission von 1028,16 kg CO₂-Äquivalent für ein durchschnittlich genutztes E-Auto. Die auf dieser Basis ermittelten Klimagas-Einsparungen gegenüber einem herkömmlichen Verbrenner können dann als CO₂-Quotenanteile weiterverkauft werden.

Weil die Stromproduktion zuletzt wieder "schmutziger" wurde, setzt das UBA für 2023 einen höheren THG-Wert an. Dieser liegt in diesem Jahr bei 1166,4 kg CO₂-Äquivalent. Die Folge: Pro E-Auto wird rechnerisch weniger CO₂-Äquivalent eingespart – und die Mineralölunternehmen müssen weniger Zertifikate kaufen. Die Nachfrage nach den Minderungszertifikaten ist auch zurückgegangen, weil auf die THG-Quote anrechenbare Biokraftstoffe günstiger verfügbar gewesen sind.

Diese Veränderung hat Folgen für die Erlöse, die Dienstleister mit dem THG-Quoten-Handel erzielen können: Die THG-Prämien, die von den Anbietern für 2023 angekündigt werden, sind zuletzt deutlich gesunken.

Der Preisverfall im Markt bewirkt, dass Emobia (Equota), ein großer Zwischenhändler, am 20. April 2023 einen Insolvenzantrag gestellt hat. Der Grund: Emobia hatte seinen Kunden Prämien garantiert, die es beim Weiterverkauf an die Mineralölunternehmen nicht mehr refinanzieren konnte. Das Unternehmen führt seine Geschäfte zwar erst einmal fort. Bei bestehenden Verträgen darf Emobia seit Prüfung einer möglichen Insolvenz aber keine Auszahlungen mehr tätigen.

E-Leichtkrafträder und E-Motorräder

Die THG-Quote kann auch für elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder beantragt werden. Für sie wird die gleiche Prämie wie bei E-Pkw ausgezahlt.

Voraussetzung: Für das elektrisch betriebene Zweirad liegt eine Zulassungsbescheinigung Teil I vor. In aller Regel ist das bei allen Krafträdern der Fall, die schneller als 45 km/h fahren. Dazu gehören beispielsweise E-Roller wie die Vespa Elettrica 70 und stärker motorisierten E-Motorräder.

Für zulassungsfreie Kleinkrafträder wird keine THG-Prämie gezahlt. Auch ein Antrag auf freiwillige Zulassung hilft inzwischen nicht mehr: Diese Lücke im Regelwerk ist inzwischen auch dem Gesetzgeber aufgefallen, eine Gesetzesänderung stellt klar, dass zulassungsfreie Fahrzeuge vom THG Quotenhandel ausgeschlossen sind.

Auszahlung über Zwischenhändler

Im Vergleich mit einem großen Stromversorger ist das natürlich nicht besonders viel. Deshalb müssen Privatleute Zwischenhändler einschalten: Diese bündeln die CO₂-Minderung vieler Elektro-Fahrzeughalterinnen und -halter und verkaufen diese dann im Paket weiter.

Inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter, die diese Dienstleistung anbieten. Die Unternehmen, die bereits am Markt aktiv sind, werben mit Auszahlungssummen von ca. 200 bis 325 Euro im Jahr pro E-Auto. Auch der ADAC hat ein entsprechendes Angebot.

So kommen Sie ans Geld

Wer mit dem eigenen Elektroauto am THG-Quotenhandel teilnehmen will, muss sich bei einem Dienstleister anmelden. Um zu belegen, dass man tatsächlich im Besitz eines E-Autos ist, muss man eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen. In der Regel reicht es, einen Scan oder eine Fotografie des Dokuments über die Website des jeweiligen Zwischenhändlers – einer davon ist der ADAC – hochzuladen.

Anschließend prüft der Anbieter die Angaben und reicht einen Antrag beim Umweltbundesamt ein, um die Zertifikate zu erhalten. Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist jeweils der 28. Februar des Folgejahres. Manche Dienstleister zahlen die Prämie schon kurz nach der Anmeldung aus, andere erst nach einigen Monaten.

THG-Quotenhandel
Das Schaubild zeigt in fünf Schritten den üblichen Ablauf beim THG-Quotenhandel© ADAC e.V.

Auf Geschäftsbedingungen achten

Viele Zwischenhändler machen Ihre Zahlungs-Zusage allerdings nur mit Einschränkungen: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlt oft eine Auszahlungs-Garantie der THG-Vergütung in Höhe der beworbenen Summe. Manche Zwischenhändler behalten sich sogar das Recht vor, die an sie übertragene THG-Quote gar nicht erst zu verkaufen, falls sie keinen Abnehmer für das THG-Zertifikat finden – und dann auch kein Geld auszuzahlen. Entsprechend aufmerksam sollte man die AGBs vor der Auswahl eines Anbieters durchlesen und sich überlegen, ob man eine echte Fix- oder eine schwankende Flex-Prämie wählt.

Ein genauer Blick empfiehlt sich auch auf die Laufzeiten der Verträge: Manche Vereinbarungen gelten für ein Jahr, andere für zwei oder drei. Wenn überhaupt, dann wird die Prämienhöhe in diesen Verträgen lediglich für das erste Jahr garantiert, anschließend behalten sich die Anbieter eine Veränderung vor. Falls sich also beim aktuellen Vertragspartner eine Senkung der THG-Prämie abzeichnet, sollte man die Kündigungsfrist in den AGBs im Blick behalten – und sich bei Bedarf auf die Suche nach einem besseren Anbieter begeben.

Tipps und Infos rund ums Fahrzeug. Kostenlos vom ADAC

Aktuell mehren sich die Beschwerden von E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzern, die Ärger bei der Beantragung oder Auszahlung der THG-Prämien haben. Für Unmut sorgen etwa Verträge, die über ein Kalenderjahr hinauslaufen. Trotz Kündigung kommt es vor, dass Zwischenhändler die CO2-Einsparung automatisiert zu Beginn des Folgejahres beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Die THG-Quoten-Bescheinigung gibt es für jedes Fahrzeug allerdings nur ein Mal pro Jahr.

Das kann dazu führen, dass beim Halterwechsel die THG-Quote bereits für das laufende und sogar das Folgejahr beantragt wurde. Der Neueigentümer kann somit zunächst nicht von der Prämie profitieren. Ein Beispiel: Wenn ein E-Auto in diesem Januar verkauft wird und die THG-Quote für den Vorbesitzer schon für das laufende Jahr beantragt worden ist, geht der neue Besitzer in 2023 leer aus. Zudem ärgerlich: Bei einigen Anbietern müssen Nutzer, die einen THG-Quote-Antrag stellen lassen, noch 40 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn das Umweltbundesamt ablehnt.

Das gilt bei der Steuer

Gehört das Elektroauto einer Privatperson, so sind die Auszahlungen aus der THG-Quote steuerfrei. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen.

Das sagt der ADAC

Der ADAC begrüßt diese Neuregelung: Aus Verbrauchersicht ist es positiv zu bewerten, dass mit der zusätzlichen Anrechenbarkeit von elektrischem Strom der Wettbewerb um kosteneffiziente Treibhausgasminderungen für Energie im Verkehrssektor gefördert wird.

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