Neuwagen günstig kaufen: Spartipps für den Autokauf

Beim Neuwagenkauf sollte man Preise vergleichen
Beim Neuwagenkauf sollte man Preise vergleichen© iStock.com/skynesher

Viele Autofahrer liebäugeln mit einem Neuwagen. Wer nicht zu viel zahlen will, sollte unbedingt die Preise vergleichen und verhandeln. Die Spartipps.

  • Jeder Händler gibt andere Konditionen: Nachfragen lohnt sich

  • Kaufprämie für E-Autos: Rabatte und Förderungen checken

  • Günstige Alternative: EU-Neuwagen, Tageszulassung, Vorführwagen

So können Sie beim Autokauf sparen

Es gibt viele Möglichkeiten zu sparen, wenn Sie sich für den Kauf oder das Leasing eines neuen Autos entscheiden. Die Spartipps der ADAC Clubjuristinnen und -juristen:

  • Fragen Sie nach einem Rabatt. Tipp: Vergleichen Sie die Preise bei unterschiedlichen Händlern vor Ort, bei Online-Portalen oder im Direktvertrieb der Hersteller.

  • EU-Fahrzeuge, Tageszulassung oder Vorführwagen sind oft preislich attraktiv.

  • Jahreswagen sind bis zu 30 Prozent günstiger als Neuwagen.

  • Handeln Sie die gewünschte Zusatzausstattung aus, wenn der Händler sonst keinen Preisnachlass gibt.

  • Auch bei der Sonderausstattung kann man sparen: Bei vielen Herstellern kann man zum Beispiel die Sitz- oder Standheizung nachträglich gegen eine monatliche Gebühr dazubuchen oder per App abonnieren (sogenannte functions on demand).

  • Erkundigen Sie sich nach Rabatten und Förderungen. Denken Sie auch an die staatliche Förderung für E-Fahrzeuge bis zu 6750 Euro. Viele Hersteller geben außerdem Rabatte für Käufer mit Behinderungen.

  • Die Werksabholung ist günstiger als die üblichen Überführungskosten. Außerdem ist eine Werksbesichtigung ein Erlebnis für die ganze Familie.

  • In der Regel gibt es bei Barzahlung einen Rabatt. Ein Weg zur Barzahlung kann ein Kredit bei der Hausbank sein. Tipps zu Barzahlung und Finanzierung.

  • Oft wird auch eine günstige Finanzierung durch die Herstellerbank angeboten. Erkundigen Sie sich, welche Bank die besseren Konditionen bietet. Wichtig: Bei der Finanzierung durch die Herstellerbank haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

  • Vereinbaren Sie einen Festpreis. Eine Preisanpassungsklausel im Kaufvertrag ist nur zulässig, wenn die Lieferzeit vier Monate überschreitet.

  • Bei der Inzahlungnahme des alten Autos bieten Händler oft gute Preise an. Vereinbaren Sie dabei, dass Sie das alte Auto erst bei Übergabe des Neuwagens abgeben müssen. Verwenden Sie beim Verkauf Ihres Autos den ADAC Musterkaufvertrag. Er enthält im Gegensatz zu den meisten Händlerverträgen einen Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Kaufvertrag für den Privatkauf von Gebrauchtwagen
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Beim Neuwagenkauf ist es üblich, dass das Auto eine Neuwagengarantie hat. Je nach Hersteller können Inhalt und Umfang der Garantien stark voneinander abweichen.

Angela Baumgarten
Angela Baumgarten
Fach-Autorin
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Petra Gerhäuser
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