Neuwagen günstig kaufen: Spartipps für den Autokauf

junge Familie begutachtet ein neues Auto beim Händler
Beim Neuwagenkauf sollte man Preise vergleichen© iStock.com/skynesher

Viele Autofahrer denken über einen Neuwagen nach. Wer nicht zu viel zahlen will, sollte unbedingt die Preise vergleichen und verhandeln. Die Spartipps der ADAC Juristinnen und Juristen.

  • Jeder Händler gibt andere Konditionen: Nachfragen lohnt sich

  • Kaufprämie für E-Autos: Rabatte und Förderungen checken

  • Günstige Alternative: EU-Neuwagen, Tageszulassung, Vorführwagen

Es gibt viele Möglichkeiten zu sparen, wenn Sie sich für den Kauf oder das Leasing eines neuen Autos entscheiden.

Neuwagen günstig kaufen: So können Sie Geld sparen

Die Spartipps der ADAC Juristinnen und Juristen:

  • Fragen Sie nach Rabatten. Tipp: Vergleichen Sie die Preise bei verschiedenen Händlern, auf Online-Portalen oder im Direktvertrieb der Hersteller.

  • EU-Fahrzeuge, Tageszulassung oder Vorführwagen sind manchmal preislich attraktiver.

  • Jahreswagen sind meist günstiger als Neuwagen, weil sie schon ein Jahr gefahren wurden und Wert verloren haben.

  • Handeln Sie Zusatzausstattung aus, wenn der Händler sonst keinen Preisnachlass gibt.

  • Sparen Sie bei der Sonderausstattung: Bei vielen Herstellern kann man zum Beispiel die Sitz- oder Standheizung nachträglich gegen Gebühr dazu buchen oder über eine App abonnieren (sogenannte functions on demand).

  • Erkundigen Sie sich nach Rabatten und Förderungen. Viele Hersteller geben außerdem Rabatte für Käufer mit Behinderungen.

  • Sparen Sie bei den Überführungskosten. Eine Werksabholung ist oft günstiger und eine Werksbesichtigung ein Erlebnis für die ganze Familie.

  • Fragen Sie nach der günstigsten Bezahl-Variante: Erkundigen Sie sich, ob ein Kredit bei der Hausbank oder eine Finanzierung durch die Herstellerbank die besseren Konditionen bietet. Wichtig: Bei der Finanzierung durch die Herstellerbank haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

  • Vereinbaren Sie einen Festpreis. Eine Preisanpassungsklausel im Kaufvertrag ist nur zulässig, wenn die Lieferzeit vier Monate überschreitet.

  • Händler bieten oft gute Preise, wenn Sie das alte Auto in Zahlung geben. Vereinbaren Sie dabei, dass Sie das alte Auto erst bei Übergabe des Neuwagens abgeben müssen. Verwenden Sie außerdem den ADAC Musterkaufvertrag. Er enthält im Gegensatz zu den meisten Händlerverträgen einen Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Kaufvertrag für den Privatkauf von Gebrauchtwagen
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Beim Neuwagenkauf hat das Auto üblicherweise eine Neuwagengarantie. Je nach Hersteller können Inhalt und Umfang der Garantien stark voneinander abweichen.