Neuwagenkauf – Rabatte für Menschen mit Behinderung

Beim Autokauf gibt es bei vielen Herstellern einen Rabatt für Menschen mit Behinderung.
Beim Autokauf gibt es bei vielen Herstellern einen Rabatt für Menschen mit Behinderung.© Shutterstock/Natee K Jindakum

Viele Fahrzeughersteller bieten Menschen mit Behinderung besondere Rabatte beim Neuwagenkauf an. Verhandeln muss man trotzdem. Die wichtigsten Infos.

  • Neuwagenrabatte für Menschen mit Behinderung

  • Hersteller gibt Empfehlung, Händler entscheidet über Rabatt

  • Fragen Sie den Autohändler nach einem Preisnachlass

Die Rabattempfehlungen der Hersteller sind unverbindlich. Klären Sie die Einzelheiten des Rabatts daher beim Verkaufsgespräch mit dem Autohändler ab. Der Rabatt ist generell Verhandlungssache mit dem Händler, der ein individuelles Angebot erstellen und über die aktuellen Konditionen informieren kann.

Zu beachten ist, dass die Händler rechtlich und wirtschaftlich selbstständig sind und damit die letzte Entscheidung bei ihnen liegt.

Rabatt für Menschen mit Behinderung

Die ADAC Juristinnen und Juristen haben die unverbindlichen Rabattempfehlungen der Hersteller recherchiert. Die Rabatte gelten für den Neuwagenkauf

Audi

Menschen mit Behinderung erhalten Sonderkonditionen bei Audi.

Voraussetzungen:

  • Menschen mit Behinderung erhalten beim Kauf eines Audi-Neufahrzeugs direkt über die Audi-Handelspartner Sonderkonditionen. Die möglichen Bedingungen können Sie beim jeweiligen Audi-Partner erfragen, sie werden vom jeweiligen Händlerbetrieb individuell festgelegt.

  • Die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich.

  • Fahrhilfen ab Werk werden für folgende Modellgruppen angeboten: A3, A4, A5, A6, Q2, Q3, Q5, Q4 e-tron.

  • Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.audi.de/de/brand/de/beratung-kauf/sonderabnehmer/sonderfahrzeuge/fahrhilfen.html*

BMW/Mini

Menschen mit Behinderung erhalten Sonderkonditionen.

Voraussetzungen:

  • Menschen mit Behinderung erhalten Sonderkonditionen beim Kauf eines BMW- und Mini-Neufahrzeugs direkt über die BMW- und Mini-Handelsorganisation, hier können Sie die möglichen Konditionen erfragen.

  • Die Konditionen werden vom jeweiligen Händler individuell festgelegt. Die Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 ist erforderlich.

  • Es werden keine Fahrhilfen ab Werk angeboten, wobei BMW bei eventuell erforderlichen Umbauten eng mit ausgewählten Umrüstanbietern zusammenarbeitet. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter: bmw.de/fahrhilfen*

Citroën

Derzeit sind keine offiziellen Rabattempfehlungen bekannt. Kundinnen und Kunden können sich direkt an den Citroën-Händler wenden und dort mögliche Angebote erfragen.

Dacia

Dacia bietet wegen des geringen Einkaufspreises der Fahrzeuge keinen Behindertenrabatt an.

Fiat

Die Nachlässe sind modell- und quartalsabhängig.

Voraussetzungen :

  • Die Konditionen sind nicht mehr jährlich festgelegt, sondern ändern sich gegebenenfalls auch quartalsweise. Voraussetzung Autonomy: Behindertenausweis mit GdB von mindestens 50.

  • Das Fiat-Autonomy-Programm bietet Mobilitätslösungen wie spezielle Fahrhilfen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern an. Weitere ausführliche Informationen unter fiatautonomy.de*

Ford

Ford hat aktuell kein spezielles Programm für Menschen mit Behinderung.

Honda

Ein Nachlass ist individuell verhandelbar.

Voraussetzungen:

  • Voraussetzung für einen Rabatt für Menschen mit Behinderung ist ein GdB von mindestens 50 mit oder ohne Merkmale.

  • Generell entscheidet jeder Honda-Vertragshändler eigenständig, ob er einen Rabatt gewährt, auch die Höhe des Rabatts kann jeder Händler selbst festlegen. Hier gibt es seitens Honda keine Rabattempfehlungen für die Vertragspartner.

  • Jeder Honda-Vertragspartner gilt als eigenständiger Unternehmer und ist für die Preiskalkulation und Rabatte selbst zuständig.

Hyundai

Der Rabatt ist quartals-, modell- und ausstattungsabhängig.

Voraussetzungen:

  • Voraussetzung für einen Rabatt für Menschen mit Behinderung ist ein GdB von mindestens 50.

  • Die Preisnachlässe sind abhängig vom jeweiligen Quartalsprogramm und können sich dadurch stetig ändern.

  • Die Nachlässe sind zudem modell- und ausstattungsabhängig. Einschränkungen betreffen meist die gering ausgestatteten Fahrzeuge, welche seltener gekauft werden.

  • In der Regel liegen die Nachlässe zwischen 15 bis 20 Prozent.

  • Interessenten können sich an den Hyundai Händler vor Ort wenden und dort Details erfragen.

Jaguar Land Rover

Der Nachlass variiert je nach Modell.

Voraussetzungen:

  • Die Höhe der Konditionen (Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugs) ist je nach Modell und Ausstattung unterschiedlich und kann individuell vom Jaguar Land Rover-Vertragspartner genannt werden.

  • Jaguar Land Rover gewährt für den Neuwagen einen entsprechenden Sonderzuschuss (außer PHEV Modelle).

  • Der GdB muss mindestens 50 betragen. Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss auf den Inhaber bzw. die Inhaberin des Schwerbehindertenausweises oder auf einen Verwandten ersten Grades erfolgen. Mindesthaltedauer: zwölf Monate.

Kia

Nachlassempfehlung zwischen neun und 17,5 Prozent je nach Modell auf Neufahrzeuge.

Voraussetzungen:

  • Kia empfiehlt auf Neufahrzeuge je nach Modell einen Nachlass zwischen neun und 17,5 Prozent. Die finale Entscheidung liegt beim Kia-Händler selbst. Die gesamte Abwicklung erfolgt ebenfalls über diesen. Es handelt sich bei den Nachlässen um eine Empfehlung, und der Händler ist dadurch frei in der Angebotsgestaltung.

  • Soweit es um spezielle Fragen wie beispielsweise Umbauten, rechtliche Themen etc. geht, arbeitet Kia mit der MSG-mobil-sein GmbH in Berlin zusammen.

  • Informieren Sie sich beim Kia-Händler, ob die optionale Kia-Service-Flatrate (ehemals 7-Jahre-Kia-Wartungspaket) mit den Rabatten für Menschen mit Behinderung kumulierbar ist. Jeder Kia-Händler kann selbst entscheiden, ob er die optionale Kia-Service-Flatrate in Verbindung mit den genannten Rabatten anbietet oder nicht.

Lada

Die Lieferung von Neufahrzeugen wurde eingestellt. Somit gibt es keinen Lada-Importeur mehr in Deutschland und auch keine Preisempfehlungen oder Empfehlungen zu Preisnachlässen von Lada-Fahrzeugen.

Mazda

Die Nachlässe sind modell- und quartalsabhängig.

Voraussetzungen:

Die Preisnachlässe beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung sind abhängig vom jeweiligen Quartalsprogramm und ändern sich daher immer wieder. Eine zusätzliche Förderung ist Teil des Vertriebsprogramms und wird vom Händler individuell in das Kundenangebot für Menschen mit Behinderung eingerechnet.

Mercedes-Benz

Mercedes-Benz-Pkw

Fünf Prozent Nachlass beim Kauf eines Mercedes-Benz- oder Smart-Neufahrzeugs (ausgenommen sind Mercedes-Benz-AMG-Modelle, Mercedes-Benz-EQ-Modelle, G-Klasse, Mercedes-Maybach S-Klasse und Mercedes-Maybach GLS 600)

Mercedes-Benz-Vans

Drei Prozent EQV und eVito Tourer.

Für Preisnachlässe der Transporter-Baureihen Citan, V-Klasse, Vito und Sprinter kontaktieren Sie bitte Ihren Mercedes-Benz-Partner vor Ort.

Voraussetzungen:

  • Nachlass für Kunden mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem GdB ab 50.

  • Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung auf den Schwerbehinderten selbst zugelassen werden.

  • Der Nachlass wird auf den Neufahrzeugpreis inkl. Fahrhilfen ab Werk gewährt.

  • Hinweis: Mercedes-Benz bietet Fahrhilfen ab Werk an. Details unter: https://www.mercedes-benz.com/de/fahrhilfen/*

Mitsubishi

Bis zu 16 Prozent Nachlass auf alle Modelle aus der aktuellen Modellpalette.

Voraussetzung:

Vorlage des Behindertenausweises mit einem GdB von mindestens 50.

Nissan

Die Nachlässe sind modellabhängig und werden ggf. mit einem Vorlauf von 14 Tagen angepasst:

• Micra: 20 Prozent

• Juke: 19 Prozent

• Qashqai: 18 Prozent

• Leaf: 13 Prozent

• Townstar Kombi: 21 Prozent

• Townstar Kasten: 24 Prozent

• Primastar: 31 Prozent

• Interstar: 32 Prozent

Voraussetzungen:

  • Bei Nissan erhalten Menschen mit Behinderung Sonderkonditionen bei Mitgliedschaft im Verband MSG-mobil-sein oder BbAB Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.

  • Aktuelle Informationen zu Nachlässen und Konditionen können beim Nissan-Partner vor Ort eingeholt werden.

  • Über einen Abrufschein erhält die Kundin oder der Kunde bei einem Nissan-Vertragshändler die Sonderkonditionen.

  • Grundsätzlich ist ein Nachweis über den GdB von mindestens 50 für diese Rabatte erforderlich. Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate.

  • Das Fahrzeug muss auf die behinderte Person selbst zugelassen werden.

Opel

Der Nachlass ist modell- und quartalsabhängig und bewegt sich für die Verbrennervarianten zwischen 14,5 Prozent (beispielsweise für einen Grandland) und 20 Prozent (z.B. für einen Crossland). Auch für die E-Autos gibt es einen modellabhängigen Nachlass.

Voraussetzungen:

  • Privatkunden mit einem GdB von mindestens 50.

  • Außerdem bietet Opel für viele Modelle Fahrhilfen ab Werk (Handbedienungen, Lenkhilfen und Pedalabdeckungen).

Informationen unter: http://www.opel.de/fahrzeuge/mobilitaetshilfen/fahrhilfen.html*

Peugeot

Aktuell bietet Peugeot keine speziellen Nachlässe für Menschen mit Behinderung direkt an. Allerdings gibt es über diverse Verbände Sonderkonditionen für alle Modelle.

Renault

Preisnachlässe in Abhängigkeit vom jeweiligen Modell möglich.

Voraussetzungen:

  • Renault hat ein Rahmenabkommen, durch welches Mitglieder des BbAB (Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.) einen Rabatt beim Kauf eines Neufahrzeugs erhalten können. Alle dazu nötigen Informationen finden Sie auf der Seite https://www.bbab.de/*

  • Zudem kann jeder Renault-Vertragspartner auch andere Rabatte gewähren. Da jeder Händler eigenständig ist, liegt die Preisgestaltung und die Gewährung anderer Rabatte bei den Renault-Vertragspartnern.

Seat

Sondernachlass in Höhe von 15 Prozent.

Voraussetzungen:

  • Die Abnehmerin oder der Abnehmer muss im Besitz eines Behindertenausweises sein. Menschen mit einem schriftlichen Nachweis einer Contergan-Schädigung sind ebenfalls berechtigt.

  • Der GdB beträgt mindestens 50.

  • Die Zulassung muss auf die berechtigte Person erfolgen (Vor- und Zuname). Dies gilt auch für Kinder.

Škoda

Škoda empfiehlt den Händlern, entsprechende Rabatte einzuräumen.

Voraussetzungen:

Folgende Personen können gesonderten Angebote und Konditionen nutzen:

  • Personen mit gültigem Schwerbeschädigtenausweis und einem GdB von mindestens 50.

  • Amtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer eines Menschen mit Behinderung ab GdB 50, die ihre Funktion mit einem gültigen Betreuerausweis nachweisen können.

  • Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Menschen mit Behinderung ab GdB 50.

Grundsätzlich gilt eine verpflichtende Zulassung des Fahrzeugs für mindestens sechs Monate. Bezugsberechtigten Personen steht maximal ein Fahrzeug mit Bezuschussung im laufenden Kalenderjahr zu.

Einzelheiten auch zur Ausstattung erfahren Sie direkt beim Škoda-Händler.

Subaru

Nachlass in Höhe von 15 Prozent.

Voraussetzungen:

  • Der Nachlass wird auf alle Subaru-Neufahrzeuge gewährt und ist modellunabhängig.

  • Den Nachlass erhalten Menschen mit Behinderung mit Schwerbehindertenausweis, einem GdB von mindestens 50, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und somit ihr Fahrzeug selbst fahren können.

  • Es besteht eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten und 3000 Kilometern. Die Zulassung muss auf die Inhaberin oder den Inhaber des Schwerbehindertenausweises erfolgen.

Suzuki

Es bestehen Preisnachlässe für Menschen mit Behinderung. Die Konditionen werden aktuell überarbeitet.

Voraussetzungen:

Menschen mit Behinderung werden spezifische Angebote unterbreitet. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihren Suzuki-Partner vor Ort.

Toyota

Der Rabatt ist modellabhängig. Die Rabatte betragen zwischen 500 und 1500 Euro (gültig ab 31.3.2022):

• AYGO X: 500 Euro

• Yaris Benziner: 500 Euro

• Yaris Hybrid: 500 Euro

• Yaris Cross Hybrid: 500 Euro

• Corolla Hybrid: 1000 Euro

• C-HR Hybrid: 1000 Euro

• RAV4 Hybrid: 1000 Euro

• Proace City Verso/ Proace City: 1500 Euro

• Proace Verso/ Proace: 1500 Euro

Voraussetzungen:

  • Die aktuelle Absatzförderung sieht derzeit absolute Werte in Euro vor und nicht mehr prozentual gerechnete Nachlässe.

  • Ein großer Vorteil dieser Umstellung ist, dass Kundinnen und Kunden mit Behinderung nun auch Fahrzeuge aus temporär begrenzten Vertriebsaktionen mit dieser zusätzlichen Prämie auswählen können. Die Kundinnen und Kunden haben automatisch Zugang zu allen sonstigen Konditionen der privaten Absatzförderung, auch die der temporären Aktionsprogramme.

  • Rabatt kann für Menschen mit Behinderung mit einem amtlichen Schwerbehindertenausweis gewährt werden.

  • Der GdB muss mindestens 50 betragen.

  • Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate ab Erstzulassung und 3000 Kilometer Mindestlaufleistung.

  • Das Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen werden, auch wenn diese Person gefahren wird.

Volvo

Sonderkonditionen für Spezialkundinnen und -kunden sind für alle Modelle (inklusive Plug-in-Hybride) gültig, allerdings nicht für reine Elektrofahrzeuge. Die Sonderkonditionen sind abhängig vom gewählten Modell und können individuell bei den Volvo-Partnern erfragt werden.

Voraussetzungen:

  • Personen mit gültigem Schwerbeschädigtenausweis und einem GdB von mindestens 50.

  • Maximal zwei Fahrzeuge pro Jahr.

  • Der Kaufvertrag und die Zulassung müssen auf die Schwerbehinderte oder den Schwerbehinderten oder auf Familienangehörige ersten Grades (d.h. Ehepartner, Eltern und Kinder; keine Geschwister) erfolgen ("erweiterter Personenkreis").

VW

Bis zu 15 Prozent Nachlass bei Kauf eines fabrikneuen Volkswagen-Fahrzeugs:

Verbrenner und Hybrid-Fahrzeuge bekommen 15 Prozent Nachlass. Für ID.-Modelle bietet VW vier Prozent Nachlass.

Voraussetzungen:

  • Beim Kauf eines fabrikneuen Volkswagen-Fahrzeugs werden bis zu 15 Prozent Nachlass auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis – inklusive Fahrhilfe – gewährt. Diese Aktion umfasst nahezu alle Modelle der Marke Volkswagen-Pkw.

  • Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen GdB von mindestens 50 ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kundinnen und Kunden mit dem Nachweis einer Contergan-Schädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.

  • Bei Fragen zum Volkswagen-Sondernachlass können Kundinnen und Kunden sich direkt an den Volkswagen-Partner vor Ort wenden.

  • Ausführliche Informationen, auch zu Fahr- und Bedienhilfen ab Werk, erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.volkswagen.de/de/angebote-und-produkte/geschaeftskunden/sonderzielgruppen/menschen-mit-handicap.html*

Volkswagen-Nutzfahrzeuge

Auch Volkswagen-Nutzfahrzeuge gewährt entsprechende Preisnachlässe:

  • Caddy/ Caddy Maxi: 15 Prozent

  • Caddy/ Caddy Maxi California: 15 Prozent

  • Transporter T6.1/ Caravelle T6.1: 20 Prozent

  • Multivan T6.1/ California T6.1: 15 Prozent

  • Multivan T7 & Multivan T7 PHEV: 15 Prozent

  • Crafter (außer eCrafter): 24 Prozent

  • Grand California: 15 Prozent

Die Nachlässe gelten jeweils für Serienmodelle. Preisnachlässe für Aktionsmodelle sowie für Fahrzeuge, die Ausstattungspakete mit weiteren Preisvorteilen beinhalten, werden zum Teil gesondert geregelt.

Voraussetzungen:

Nachlassberechtigt sind Menschen mit Behinderung ab GdB 50.

Weitere Merkmale sind nicht nötig.

Ob Sie selbst oder Ihre Angehörigen nachlassberechtigt sind, erfahren Sie bei Ihrem Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Partner.

Weitere Informationen finden Sie auch unter volkswagen-nutzfahrzeuge.de/menschen-mit-behinderung*

Alle Informationen für Menschen mit Behinderung

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Sabine Tabula
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Fach-Autorin
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Angela Baumgarten
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