Überführungskosten beim Neuwagenkauf

Autokauf: Überführung und Übergabeinspektion kosten zusätzlich
Autokauf: Überführung und Übergabeinspektion kosten zusätzlich© stock.adobe.com/jordi2r

Beim Neuwagenkauf kommen die Überführungskosten zum Kaufpreis hinzu. Sie liegen bei durchschnittlich 400 bis 1000 Euro und können bis zu 10 Prozent des Listenpreises ausmachen. Die wichtigsten Infos.

  • Warum Überführungskosten anfallen

  • Welche Kosten der Autohändler verlangen kann

  • So sparen Sie Geld bei der Überführung Ihres neuen Autos

Wofür fallen Überführungskosten an, was bezahlt man damit eigentlich, und darf der Händler sie überhaupt verlangen? ADAC Juristinnen und Juristen klären auf und geben Tipps, wie Sie bei diesen Kosten sparen können.

Broschüre zum Neuwagenkauf
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Was sind Überführungskosten?

Eine ADAC Untersuchung ergab, dass die Überführungskosten für ein neues Auto häufig sehr hoch sind und oft willkürlich erscheinen. Auch bei Tageszulassungen und Vorführwagen verlangen Händler oft Überführungskosten.

Dafür bezahlen Sie mit den Überführungskosten:

  • Transport vom Werk zum Händler

  • Transportversicherung

  • Innen- und Außenreinigung und Übergabeinspektion beim Händler

Sind Überführungskosten zulässig?

Die Überführungskosten werden in der Regel zusammen mit dem Kaufpreis fällig. Sie werden also bei Übergabe des Autos mit abgerechnet.

Auch wenn die Überführungskosten rechtlich nicht zu beanstanden sind, bleibt zu kritisieren, dass zum Beispiel beim Kauf von Möbeln, Elektrogeräten etc. neben dem Kaufpreis keine Transportkosten verlangt werden. Oft werden diese sogar frei Haus geliefert. Interessant ist auch, dass gerade Fahrzeuge im Niedrigpreissektor häufig die höchsten Überführungskosten haben (z.B. Dacia verlangt zehn Prozent des Kaufpreises).

So können Sie Geld sparen

Bevor Sie den Kaufvertrag für das neue Auto unterschreiben, sollten Sie sich über die Überführungskosten informieren. Versuchen Sie außerdem, mit dem Händler zu verhandeln. Vielleicht lassen sich auch noch ein paar Fußmatten, eine erste Inspektion, die Zulassung durch das Autohaus oder andere Extraleistungen aushandeln.

Hinweis: Wenn Sie einen Vertrag mit pauschalen Überführungskosten unterschreiben, müssen Sie diese auch bezahlen.

Mit einer Werksabholung können Sie unter Umständen Geld sparen. Sie müssen zwar bei einer Abholung im Werk auch Überführungskosten zahlen, meist sind diese aber geringer, und Sie bekommen noch ein Extra wie z.B. eine Werksführung dazu. Fragen Sie bei Ihrem Händler ausdrücklich nach. Nicht alle deutschen Hersteller bieten eine Werksabholung an. Mercedes ist übrigens der einzige Hersteller, bei dem die Werksabholung immer noch kostenlos ist.

Europäischer Gerichtshof zu Überführungskosten in Werbeanzeigen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2016 bestätigt, dass der in einer Werbeanzeige genannte Verkaufspreis alle unvermeidbaren und unvorhergesehenen Kosten enthalten muss, die der Verbraucher tragen muss. Die Überführungskosten dürfen zwar auf den Käufer abgewälzt werden, sie müssen aber bei den Preisangaben berücksichtigt und in den angegebenen Endpreis eingerechnet werden.

Eine gesonderte Angabe der Überführungskosten ist nur dann erlaubt, wenn der Verbraucher zwischen Selbstabholung und Lieferung an den Händler wählen kann, oder wenn die Höhe der Kosten nicht im Voraus bestimmt werden kann.

ADAC fordert: Klarheit bei Überführungskosten

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf einen Endpreis ohne Nebenkosten verlassen können. Nebenkosten für den Transport zum Händler oder für die Übergabeinspektion widersprechen nach Ansicht des ADAC der geltenden Rechtslage. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle anfallenden Kosten in den Endpreis eingerechnet sein müssen.

Auch in Werbeanzeigen müssen die genauen Preise angegeben sein. Allerdings sind sie häufig nur klein gedruckt in einer Ecke der Anzeige zu finden. Der ADAC fordert daher schon lange, dass die Überführungskosten nicht gesondert aufgeführt werden, sondern in der Werbeanzeige im Endpreis enthalten sein sollten.

Petra Gerhäuser
Petra Gerhäuser
Fach-Autorin
Kontakt
Angela Baumgarten
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