Ersatzreifen, Verbandkasten, Führerschein: Was muss man im Auto haben?

Notfallausrüstung für das Auto
Verbandskasten, Überbrückungshilfe, Warndreieck: Manches ist Pflicht, anderes nicht© iStock.com/studiocasper

Panne, Unfall oder Polizeikontrolle – warum Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Verbandkasten und Warnweste unbedingt ins Auto gehören. Das müssen Sie beachten.

  • Ein Verbandkasten gehört in jedes Auto

  • Immer im Original: Führerschein und Fahrzeugpapiere

  • Ein Ersatzreifen ist nicht vorgeschrieben

Nicht ohne Grund schreibt der Gesetzgeber bestimmte Sicherheitsausrüstung für jedes Auto vor. Wer sie nicht dabei hat, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Verbandskasten ist Pflicht

Autofahrer müssen in Deutschland Erste-Hilfe-Sets dabeihaben. Deren Inhalt richtet sich nach der DIN 13164 und dem Paragrafen 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Zuletzt wurde diese DIN im Jahr 2022 aktualisiert. Und auch wenn die StVZO noch nicht angepasst wurde, dürfen die neuen Verbandskästen nach Auskunft des Bundesministeriums schon verwendet werden.

Die wichtigste Änderung: Im Verbandskasten müssen zwei Masken enthalten sein. Außerdem waren bisher zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, jetzt genügt eines. Und das Verbandtuch (40 mal 60 Zentimeter) wurde ersatzlos gestrichen.

Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Ersatzreifen nicht vorgeschrieben

Auch wenn Ersatzreifen im Auto keine Pflicht sind: Im eigenen Interesse sollten Sie ein Exemplar dabeihaben. Eine Alternative können sogenannte Reifendichtmittel sein. Diese Pannensets (flüssiges Dichtmittel zum Einblasen in den Reifen mit 12-Volt-Kompressor) ermöglichen allerdings nur bei Stichverletzungen in der Lauffläche oder kleinen Rissen die Weiterfahrt.

Hat der Reservereifen kein ausreichendes Profil oder ist er aus anderen Gründen nicht verkehrssicher, dann darf er nur benutzt werden, um das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr zu bringen, z.B. zum nächstgelegenen Parkplatz oder zur Werkstatt.

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Warndreieck: Wer es dabei haben muss

Das Warndreieck soll Auffahrunfälle verhindern und muss in zugelassener Form im Fahrzeug mitgeführt werden. Das gilt auch für Quads. Krafträder, also Motorräder, Roller oder Mopeds, benötigen kein Warndreieck.

Das dreieckige Warnschild muss rückstrahlend, tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass es bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar ist. Es ist beim Liegenbleiben sofort nach Einschalten des Warnblinklichts gut sichtbar aufzustellen.

Die Entfernung hinter dem Pannenfahrzeug ist abhängig von der Geschwindigkeit des Verkehrs. Bei schnellem Verkehr beträgt diese etwa 100 Meter. Auf der Autobahn soll das Warndreieck mindestens 150 Meter, das entspricht etwa 200 Schritten, vor der Gefahrenstelle stehen. 

Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

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Führerschein und Fahrzeugpapiere

Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen im Original mitgenommen werden und auf Nachfrage – z.B. eines Polizeibeamten – diesem ausgehändigt werden. Eine beglaubigte Kopie reicht als Ersatz für die Originalpapiere nicht aus. Wer auf Verlangen die erforderlichen Fahrzeugpapiere nicht vorzeigen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

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Warnwesten müssen ins Auto

In Deutschland gilt eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste (Europäische Norm EN 471 oder EN ISO 20471) vorhanden sein. Die Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen. 

Unabhängig von dieser Vorschrift ist es empfehlenswert, für jeden Insassen eine Weste mitzuführen. Bei einer Panne oder einem Unfalls erhöhen sie gerade nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich die Sicherheit.

Wer keine Warnweste dabei hat, dem droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

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