Autohaus insolvent: Was passiert mit Auto und Anzahlung?

• Lesezeit: 8 Min.

Von Alexander Döll, Angela Baumgarten

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Ein leerstehendes Autohaus von innen fotografiert
Autohaus pleite, Verkaufsräume leer: ADAC Juristen erklären, was Verbraucher wissen müssen© IMAGO/Pond5 Images

Das Autohaus ist insolvent: Was passiert mit Ihrem bestellten Auto, der Anzahlung oder dem in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen? Und wohin mit dem Leasingauto? ADAC Juristen erklären Ihre Rechte.

  • Der Kaufvertrag wird durch die Insolvenz nicht beendet

  • Auto noch nicht geliefert: Leisten Sie keine weiteren Zahlungen

  • Gebrauchten in Zahlung gegeben: Eigentum schon auf Autohaus übergegangen?

Da die Rechtslage bei der Insolvenz eines Autohauses komplex sein kann, ist in der Regel die Beratung zum Beispiel durch einen ADAC Vertragsanwalt ratsam. Die Ausführungen dieser Seite beziehen sich auf das Regelinsolvenzverfahren.

Autohaus insolvent: Was bedeutet das für Kunden?

Das Wichtigste zuerst: Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass das Autohaus schließt. Das Unternehmen kann weitergeführt werden.

Tipp der ADAC Juristen: Schauen Sie in Ihren Vertrag und prüfen Sie, wer Ihr Vertragspartner ist. Bei großen Händlergruppen ist möglicherweise nur eine einzelne Gesellschaft von der Insolvenz betroffen.

Regelinsolvenz und Eigenverwaltung: Was heißt das?

Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmensvermögen und entscheidet auch über offene Verträge. Wer zuständig ist, können Sie über das Portal Insolvenzbekanntmachungen recherchieren.

Bei der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen grundsätzlich selbst weiter. Ein Sachwalter überwacht das Verfahren. Dieses Verfahren ist aber eher die Ausnahme.

Wichtig für Autokäufer: Auch bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist nicht sicher, dass Sie ein bereits angezahltes oder bezahltes Fahrzeug noch erhalten. Das hängt vom Vertrag und vom weiteren Insolvenzverfahren ab.

Autohaus pleite: Was passiert, wenn mein Auto nicht geliefert wird?

Haben Sie Ihr Fahrzeug noch nicht erhalten, kommt es erst einmal darauf an, ob bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und ob Sie schon den Kaufpreis bezahlt haben.

Auto noch nicht bezahlt: Soll ich den Kaufpreis zahlen?

Haben Sie noch nicht bezahlt, sollten Sie den Kaufpreis nicht vorschnell überweisen, wenn Sie von der Insolvenz erfahren. Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgendermaßen vorgehen:

  • Er kann den Vertrag anstelle des insolventen Autohauses erfüllen und das Auto ausliefern. In diesem Fall müssen Sie den Kaufpreis bezahlen.

  • Der Insolvenzverwalter kann aber auch die Lieferung ablehnen. Dann sind Sie nicht zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Auto angezahlt: Bekomme ich mein Geld zurück?

Haben Sie schon eine Anzahlung geleistet und bekommen Sie das Auto nicht, ist Ihr Geld nicht automatisch verloren. Sie erhalten es aber auch nicht ohne Weiteres zurück.

Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Kaufvertrages ab, müssen Sie die Rückzahlung der Anzahlung beim Insolvenzverwalter anmelden. Geben Sie dabei ausdrücklich den Grund und den Betrag Ihrer Forderung an. Fügen Sie Kopien der Unterlagen bei, aus denen sich die Anzahlung ergibt, zum Beispiel:

  • Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung

  • Auftragsbestätigung

  • Rechnung

  • Zahlungsbeleg

  • Schriftverkehr mit dem Autohaus

  • Angaben zum Fahrzeug

  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), falls bekannt

Wie viel Sie am Ende zurückbekommen, hängt vom weiteren Insolvenzverfahren ab.

Kann ich das Auto vom Insolvenzverwalter herausverlangen?

Sie haben nur dann einen Anspruch auf Herausgabe, wenn Sie schon Eigentümer geworden sind. Wichtig: Sie werden nicht automatisch Eigentümer, wenn Sie das neue Auto vollständig bezahlt haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Fahrzeug-Identifikationsnummer FIN Ihres neuen Autos schon kennen oder wenn Ihnen der Händler vorab die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen Teil I und II) zugeschickt hat.

Der Grund: Bezahlung und Eigentum sind rechtlich zwei verschiedene Dinge. Für die Eigentumsübertragung ist die Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe des Autos an den Käufer nötig.

Sind Sie bereits Eigentümer des Autos geworden, gehört das Auto rechtlich nicht zur Insolvenzmasse. Das heißt: Sie können es vom Insolvenzverwalter herausverlangen (sogenanntes Aussonderungsrecht).

Tipp der ADAC Juristen: Haben Sie bereits vollständig bezahlt und wurde Ihnen das Auto schon konkret zugeordnet, sollten Sie die Eigentumslage prüfen lassen, bevor Sie eine Geldforderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Dafür kann es sinnvoll sein, sich zum Beispiel von einem ADAC Vertragsanwalt beraten zu lassen.

Was passiert mit meinem in Zahlung gegebenen Auto?

Wenn Sie Ihren bisherigen Wagen schon beim Autohaus abgegeben haben, den neuen aber wegen der Insolvenz nicht bekommen, kann es kompliziert werden. Daher ist auch in dieser Situation eine Beratung beim ADAC Vertragsanwalt sinnvoll. Hier müssen Sie zwei Vorgänge getrennt betrachten:

  1. Was ist mit dem Eigentum an Ihrem Gebrauchtwagen?

  2. Wie sollte dessen Wert auf den Kaufpreis des neuen Autos angerechnet werden?

Gehört mir der Gebrauchtwagen noch?

Entscheidend sind die Vereinbarungen zur Inzahlungnahme und die tatsächliche Abwicklung. Dass Sie Ihr altes Auto auf den Hof des Händlers gestellt haben, hat rechtlich erst mal keine Bedeutung. Prüfen Sie den Kaufvertrag, die Vereinbarung zur Inzahlungnahme und die Übergabeunterlagen.

Was passiert mit der Anrechnung auf den Kaufpreis?

Beispiel: Ihr Neuwagen kostet 40.000 Euro. Für Ihren Gebrauchtwagen vereinbaren Sie einen Anrechnungsbetrag von 15.000 Euro. Die restlichen 25.000 Euro sollen Sie bezahlen.

Wird der Neuwagen wegen der Insolvenz nicht geliefert, muss geprüft werden, wie die Inzahlungnahme rechtlich ausgestaltet und wie weit sie bereits vollzogen wurde. Lassen Sie sich dazu zum Beispiel von einem ADAC Vertragsanwalt beraten.

Tipp der ADAC Juristen: Gerade bei der Kombination aus Inzahlungnahme, Neuwagenkauf und Insolvenz sollte nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass der Wert des Altfahrzeugs automatisch vom Kaufpreis abgezogen wurde.

Kann ich meinen Gebrauchten zurückverlangen?

Das hängt vor allem davon ab, ob Sie noch Eigentümer sind.

  • Sind Sie noch Eigentümer, gehört das Fahrzeug rechtlich nicht zur Insolvenzmasse, dann kann Ihnen ein Herausgabeanspruch bzw. Aussonderungsrecht zustehen.

  • Hat das Autohaus den Gebrauchtwagen dagegen schon wirksam erworben, haben Sie nur noch eine Geldforderung. In diesem Fall können Sie Ihren Gebrauchten nicht zurückverlangen. Die Geldforderung müssen Sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden.

Tipp der ADAC Juristen: Handeln Sie schnell, wenn Ihr Altfahrzeug noch beim insolventen Händler steht. Dokumentieren Sie FIN und Kennzeichen und sichern Sie den Kaufvertrag, die Vereinbarung zur Inzahlungnahme, das Übergabeprotokoll und Kopien der Fahrzeugpapiere.

Autohaus pleite: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Nein. Allein die Insolvenz gibt Ihnen nicht automatisch ein Rücktrittsrecht. Deshalb gilt: Treten Sie nicht nur wegen der Nachricht "Autohaus insolvent" vorschnell vom Kaufvertrag zurück.

Bei einem von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllten Vertrag kann der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens grundsätzlich entscheiden, ob er den Vertrag erfüllt. Lehnt er dies ab, können Sie schon geleistete Zahlungen nur als Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was gilt für Gewährleistung und Herstellergarantie?

Haben Sie Ihr Auto bereits bekommen und tritt anschließend ein Mangel auf, müssen Sie zwischen gesetzlicher Mängelhaftung und Garantie unterscheiden.

Die gesetzlichen Mängelrechte richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Ist das verkaufende Autohaus insolvent, kann das die Durchsetzung dieser Ansprüche erheblich erschweren.

Eine Herstellergarantie ist etwas anderes. Ihre Garantieansprüche richten sich gegen den Garantiegeber. Das kann der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter sein. Hat der Hersteller die Garantie gegeben und ist nur das Autohaus insolvent, kann Ihnen die Herstellergarantie weiter nutzen. Prüfen Sie dazu die konkreten Garantie-Bedingungen.

Auto finanziert: Muss ich den Kredit weiterzahlen?

Ja. Stellen Sie Kreditraten nicht eigenmächtig ein, wenn Ihr Autohändler insolvent ist. Prüfen Sie, wer Ihr Kreditgeber ist. Bei einer Autofinanzierung ist das häufig eine Bank und nicht das verkaufende Autohaus.

Außerdem können Kauf- und Darlehensvertrag unter bestimmten Voraussetzungen miteinander verbunden sein. Wird Ihr Fahrzeug nicht mehr geliefert, sollten Sie deshalb Kauf- und Kreditvertrag zusammen prüfen und die finanzierende Bank informieren. Alle Infos zum Widerruf eines Autokredits

Autohaus insolvent: Mein Auto ist dort in der Werkstatt

Steht Ihr Fahrzeug nur zur Inspektion oder Reparatur im Autohaus, gehört es nicht zur Insolvenzmasse. Sie haben ein Aussonderungsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter. Das heißt: Sie können Ihr Auto herausverlangen.

Offene Werkstattrechnung: Darf das Autohaus mein Auto behalten?

Unter Umständen ja. Eine offene Rechnung kann die Herausgabe Ihres Autos erschweren.

Ein Beispiel: Die Werkstatt hat Ihr Fahrzeug vereinbarungsgemäß repariert. Die Reparaturrechnung über 1200 Euro ist noch offen. Offene Rechnungen müssen Sie bezahlen. Daran ändert auch die Insolvenz des Autohauses nichts.

Wo muss ich mein Leasingauto zurückgeben, wenn das Autohaus pleite ist?

Ist Ihr Leasingvertrag beendet und das Autohaus geschlossen, sollten Sie das Fahrzeug nicht einfach auf dem Betriebsgelände abstellen. Ihr Vertragspartner ist der Leasinggeber und nicht das Autohaus. Klären Sie daher mit dem Leasinggeber, wann und wo Sie das Leasingauto zurückgeben können.

Tipp der ADAC Juristen: Lassen Sie sich die geänderte Rückgabestelle möglichst schriftlich nennen und vereinbaren Sie einen konkreten Übergabetermin mit dem Leasinggeber. Erstellen Sie bei der Rückgabe des Leasingautos ein schriftliches Rückgabeprotokoll.

Was passiert mit eingelagerten Reifen?

Eingelagerte Reifen sind Ihr Eigentum und gehören nicht dem insolventen Autohaus. Das heißt: Sie haben einen Anspruch auf Herausgabe der Reifen.

Sichern Sie den Einlagerungsbeleg und informieren Sie sich über den Verbleib der Räder. Dokumentieren Sie vor allem Einlagerungsnummer, Reifen- und Felgentyp, Kennzeichen oder FIN, Rechnungen und Einlagerungsbelege.

Fazit: Ist das Autohaus insolvent, kommt es auf den Stand der Abwicklung an

Die Insolvenz eines Autohauses bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Auto oder Ihr Geld verloren ist. Entscheidend ist, welchen Vertrag Sie geschlossen haben, was bereits bezahlt und übergeben wurde und wem die beteiligten Fahrzeuge gehören.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie den Kaufpreis bereits gezahlt oder Ihren Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben, den neuen Wagen aber noch nicht erhalten haben.

Bei einem Leasingfahrzeug sollten Sie die Rückgabe direkt mit dem Leasinggeber abstimmen. Und steht Ihr eigenes Auto noch in der Werkstatt, müssen Sie neben Ihrem Eigentum auch mögliche Rechte wegen offener Werkstattforderungen berücksichtigen.