Leasing: So läuft die Rückgabe

Leasingautos müssen am Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben werden
Leasingautos müssen am Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben werden© iStock.com/Burak Fatsa

Von wegen Rundum-Sorglos-Paket: Bei der Rückgabe des Leasingautos kann es teuer werden. Oft werden Kosten für Schäden oder Mehrkilometer verlangt. Worauf Sie bei der Rückgabe achten sollten.

  • Nachzahlung bei Schäden am Leasingauto

  • Mehrkilometer werden extra berechnet

  • ADAC Checkliste für die Rückgabe des Leasingautos

Die Rückgabe des Leasingautos läuft je nach Vertragstyp anders ab. Schauen Sie in den Leasingvertrag, ob Sie einen Restwertvertrag, ein Kilometerleasing oder einen Leasingvertrag mit Andienungsrecht abgeschlossen haben.

Tipps für die Rückgabe

Der Zustand des Autos und mögliche Schäden sind die häufigsten Streitpunkte bei der Rückgabe. Die folgenden Tipps und die ADAC Checkliste helfen:

Checkliste für die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs
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  • Zustand des Autos vor Rückgabe dokumentieren: Sie können das Fahrzeug vor der Rückgabe von einem Sachverständigen begutachten lassen, den Sie selbst aussuchen. Vom Händler oder Leasinggeber beauftragte Gutachter sind meist nicht unabhängig.

  • Nehmen Sie einen Zeugen zur Rückgabe mit.

  • Fotografieren Sie das Leasingauto zum Zeitpunkt der Rückgabe von allen Seiten (auch innen). Schäden, die strittig werden könnten, sollten Sie besonders genau dokumentieren.

  • Mängelprotokoll erst prüfen, dann unterschreiben: Händler verlangen oft direkt vor Ort eine Unterschrift auf dem Mängel- oder Rückgabeprotokoll. Damit können Sie unbewusst die Mängel anerkennen und Nachzahlungen akzeptieren. Nehmen Sie das Protokoll daher mit und lesen Sie es sich in Ruhe durch, bevor Sie es unterschreiben. Lassen Sie sich alle mündlichen Vereinbarungen schriftlich bestätigen.

  • Prüfen Sie die Restwertklausel in Ihrem Vertrag. Sie kann unzulässig sein, wenn Leasinggeber und Händler den Restwert zu hoch angesetzt haben. Durch solche Manipulationen erscheint das Auto beim Vertragsbeginn günstiger, als es tatsächlich ist. Am Ende zahlen Sie aber drauf.

  • Neue Konditionen aushandeln: Wollen Sie bei dem Händler ein neues Auto bestellen, nutzen Sie Ihre Verhandlungsposition und vereinbaren Sie vorher schriftlich, dass für das alte Leasingfahrzeug keine Nachforderungen anfallen.

  • Lassen Sie im Zweifel Ihren Vertrag von einem Anwalt prüfen.

Lieferverzögerung beim neuen Leasingauto

Ihr alter Leasingvertrag läuft aus und Sie haben beim selben Leasingeber einen Nachfolger geleast. Dieser ist wegen Lieferproblemen nicht zum vereinbarten Termin verfügbar. Was tun?

Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit dem Leasinggeber auf. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das alte Leasingfahrzeug bis zur Lieferung des Nachfolgers weiter nutzen dürfen und dass dafür keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Hinweis der ADAC Juristen: Geben Sie das alte Leasingfahrzeug ohne Absprache einfach später zurück, machen Sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Außerdem können Ihnen Mehrkilometer berechnet werden.

Rückgabe bei Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing richtet sich die Höhe der Leasingrate nach den gefahrenen Kilometern. Fährt man mehr als vertraglich vereinbart, muss man bei der Rückgabe für die Mehrkilometer bezahlen. Wer weniger fährt bekommt eine Erstattung.

In welchem Zustand muss das Auto sein?

Nach den Leasingbedingungen muss der Leasingnehmer für die übermäßige Abnutzung des Autos zahlen. Problem: Dafür gibt es keine objektiven Kriterien. Die Feststellung des Minderwerts ist deshalb einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Auch Sachverständige können hier unterschiedlicher Meinung sein.

Das Leasingauto muss bei der Rückgabe nicht in Neuzustand sein. Es reicht, wenn es in einem dem Alter und der Laufzeit entsprechenden Gebrauchszustand ist. Händler und Gutachter versuchen oft, jeden Kratzer, jeden Steinschlag oder die kleinste Delle in Rechnung zu stellen. Nach der Rechtsprechung sind normalen Benutzungsspuren aber keine übermäßige Abnutzung.

Muss man die Reparaturkosten erstatten?

Der Minderwert des Autos ist nicht automatisch die Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung von übermäßigen Abnutzungserscheinungen anfallen würde. Dem Leasinggeber steht keine Mehrwertsteuer auf den Minderwert zu.

Ist in Ihrem Vertrag eine Restwert-Abrechnung vereinbart, sollten Sie den Vertrag von einem ADAC Vertragsanwalt prüfen lassen. Solche Vertragsklauseln können unter Umständen unwirksam sein.

Rückgabe bei Restwertleasing

Beim Restwertvertrag trägt der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. Das bedeutet, er muss für die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und tatsächlichem Wert des Autos geradestehen, wenn das Auto weniger wert ist als bei Vertragsschluss vereinbart.

Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts nachzuzahlen. Ist der Wagen mehr wert als der kalkulierte Restwert, bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75 Prozent vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25 Prozent stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu. Dieser Betrag wird dem Leasingnehmer aber oft gutgeschrieben, wenn er einen neuen Leasingvertrag abschließt.

Rückgabe bei Andienungsrecht

Dieses Leasingmodell ist eine Variante des Restwertleasings: Ist das Auto bei Vertragsende weniger wert als der kalkulierte Restwert, kann die Leasinggesellschaft verlangen, dass der Leasingnehmer es kauft. Er selbst hat aber nur ein Ankaufsrecht, wenn er dies mit dem Händler vertraglich vereinbart hat.

Gut zu wissen: Bei einem niedrig kalkulierten Restwert rechnen Leasingnehmer oft damit, das Auto zum Restwert übernehmen zu können. Aber in diesen Fällen verkauft die Leasinggesellschaft das Auto oft zum tatsächlichen, höheren Wert weiter.

Iris Leschau
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Fach-Autorin
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Angela Baumgarten
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