Leasing: So läuft die Rückgabe
Von wegen Rundum-Sorglos-Paket: Bei der Rückgabe eines Leasingautos kann es teuer werden. Oft werden Kosten für Schäden oder Mehrkilometer verlangt. Was Sie zahlen müssen und worauf Sie bei der Rückgabe achten sollten.
Nachzahlung bei Schäden am Leasingauto
Mehrkilometer werden extra berechnet
ADAC Checkliste für die Rückgabe des Leasingautos
Die Rückgabe des Leasingautos läuft je nach Vertragstyp anders ab. Schauen Sie in den Leasingvertrag, ob Sie einen Restwert- oder Kilometerleasing-Vertrag abgeschlossen haben. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, wie die Rückgabe am besten klappt.
Checkliste und Tipps für die Rückgabe
Der Zustand des Autos und mögliche Schäden sind die häufigsten Streitpunkte bei der Rückgabe. Die folgenden Tipps und die ADAC Checkliste helfen:
Zustand des Autos vor Rückgabe dokumentieren: Lesen Sie im Leasingvertrag nach, ob Sie das Fahrzeug von einem eigenen Sachverständigen prüfen lassen können und wer die Kosten dafür trägt. Meist ist vereinbart, dass der Leasinggeber den Gutachter bestimmt.
Nehmen Sie einen Zeugen zur Rückgabe mit.
Fotografieren Sie das Leasingauto zum Zeitpunkt der Rückgabe von allen Seiten (auch innen). Schäden, die strittig werden könnten, sollten Sie besonders genau dokumentieren.
Mängelprotokoll erst prüfen, dann unterschreiben: Viele Händler verlangen direkt vor Ort eine Unterschrift auf dem Mängel- oder Rückgabeprotokoll. Achtung: Mit der Unterschrift können Sie unbewusst Mängel anerkennen und Nachzahlungen akzeptieren. Nehmen Sie das Protokoll daher mit und lesen Sie es in Ruhe durch, bevor Sie es unterschreiben. Lassen Sie sich alle mündlichen Vereinbarungen schriftlich bestätigen.
Neue Konditionen aushandeln: Wollen Sie bei dem Händler ein neues Auto bestellen, nutzen Sie Ihre Verhandlungsposition. Sie können schriftlich vereinbaren, dass für das alte Leasingfahrzeug keine Nachforderungen anfallen.
Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, wenn er unklare Regelungen enthält. Dazu können Sie sich an einen ADAC Vertragsanwalt wenden.
Lieferverzögerung beim neuen Leasingauto
Ihr alter Leasingvertrag läuft aus und Sie haben beim selben Leasingeber einen Nachfolger geleast. Dieser ist wegen Lieferproblemen nicht zum vereinbarten Termin verfügbar. Was tun?
Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit dem Leasinggeber auf. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das alte Leasingfahrzeug bis zur Lieferung des Nachfolgers weiter nutzen dürfen und dass dafür keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Hinweis der ADAC Juristinnen und Juristen: Wenn Sie das alte Leasingfahrzeug ohne Absprache einfach später zurückgeben, machen Sie sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Außerdem können Ihnen Mehrkilometer berechnet werden.
Rückgabe bei Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing richtet sich die Höhe der Leasingrate nach den gefahrenen Kilometern. Fahren Sie mehr als vertraglich vereinbart, müssen Sie bei der Rückgabe für die Mehrkilometer bezahlen. Wer weniger fährt, bekommt eine Erstattung.
In welchem Zustand muss das Auto sein?
Der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin muss für die übermäßige Abnutzung des Autos zahlen, so steht es in den Leasingbedingungen.
Das Problem: Dafür gibt es keine objektiven Kriterien. Die Feststellung des Minderwerts ist deshalb einer der häufigsten Streitpunkte beim Leasing. Auch Sachverständige können hier unterschiedlicher Meinung sein.
Hinweis der ADAC Juristinnen und Juristen: Das Leasingauto muss bei der Rückgabe nicht in Neuzustand sein. Es reicht, wenn es in einem Gebrauchszustand ist, der dem Alter und der Laufzeit des Fahrzeugs entspricht. Viele Händler und Gutachter argumentieren mit übermäßiger Abnutzung und versuchen, jede Kleinigkeit in Rechnung zu stellen. Zum Beispiel jeden Kratzer, Steinschlag oder die kleinste Delle. Normale Gebrauchsspuren sind nach der Rechtsprechung aber keine übermäßige Abnutzung.
Muss man die Reparaturkosten erstatten?
Der Minderwert des Autos ist nicht automatisch gleichzusetzen mit den Reparaturkosten, die für die Beseitigung von übermäßiger Abnutzung anfallen würden.
Bei der Rückgabe des Autos wird der Minderwert ausgeglichen, der zum Beispiel durch zu viel gefahrene Kilometer entsteht. Ein anderes Beispiel: Ein zerkratzter Innenraum, weil der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin sperrige Gegenstände oder Hunde im Auto transportiert hat. Auf den Minderwert steht dem Leasinggeber keine Mehrwertsteuer zu.
Rückgabe bei Restwertleasing
Beim Restwertvertrag trägt der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. Das bedeutet, er oder sie muss für die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und dem tatsächlichen Wert des Autos geradestehen, wenn das Auto weniger wert ist, als bei Vertragsschluss vereinbart.
Leasing-Restwert höher als vereinbart
Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer bzw. die Leasingnehmerin nichts nachzuzahlen.
Ist der Wagen mehr wert als der kalkulierte Restwert, bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75 Prozent vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25 Prozent stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu. Dieser Betrag wird den Leasingnehmern aber oft gutgeschrieben, wenn sie einen neuen Leasingvertrag abschließen.
Einen Vertrag mit Restwert-Abrechnung sollten Sie von einem ADAC Vertragsanwalt prüfen lassen. Die Vertragsklauseln könnten unter Umständen unwirksam sein.
Leasingauto vor Vertragsende zurückgeben
Wer einen Leasingvertrag unterschrieben hat, hat in der Regel keine Möglichkeit, das Leasingauto vor Vertragsende zurückzugeben. Leasingnehmer können ohne Zustimmung des Leasingebers den Vertrag also nicht kündigen oder sich frühzeitig herauskaufen. Der Leasinggeber muss einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Dafür wird meist eine hohe Zahlung fällig.
Lesen Sie in Ihrem Leasingvertrag nach, ob und unter welchen Bedingungen eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags möglich ist. Bei Bedarf können Sie den Vertrag von einem ADAC Vertragsanwalt prüfen lassen.
Leasingauto zurückgeben und neues leasen
Wenn Sie Ihr altes Leasingauto zurückgeben und direkt ein neues leasen wollen, können Sie mit dem Leasinggeber verhandeln. So lässt sich zum Beispiel vereinbaren, dass bei der Rückgabe des alten Leasingautos keine Nachzahlungen fällig werden.
Lassen Sie sich mündliche Vereinbarungen immer schriftlich bestätigen. Beachten Sie außerdem, dass Ihr Vertragspartner der Leasinggeber ist und er mögliche Vereinbarungen erst mit dem Händler abstimmen muss.
Leasingauto rauskaufen statt zurückgeben
In der Regel gilt: Beim Leasing werden Sie am Ende der Vertragslaufzeit nicht Eigentümer, sondern müssen das Leasingauto zurückgeben. Es gibt kein Ankaufsrecht für den Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin.
Es kommt aber vor, dass der Händler Ihnen die Möglichkeit gibt, das Auto nach Ende des Leasingvertrags zu kaufen. Das kann schon bei Abschluss des Leasingvertrags vereinbart werden – aus Beweisgründen am besten schriftlich. Aber Achtung: Gibt der Händler in der Zwischenzeit sein Geschäft auf oder wird er insolvent, entfällt diese Vereinbarung.