Viele Kunden kaufen ein Auto auf Kredit. Wenn man den Kreditvertrag widerruft, hat das Folgen für den Kaufvertrag. Alles, was Sie zum Thema Widerruf wissen müssen. Widerrufsrecht für Verbraucher nur bei bestimmten Verträgen Auto finanziert: Widerruf des Kreditvertrags innerhalb von 14 Tagen möglich Folgen des Widerrufs für den Kaufvertrag Das Traumauto ist gefunden, der Kauf- und Kreditvertrag sind schnell abgeschlossen. Aber was tun, wenn man es sich anders überlegt? ADAC Juristinnen und Juristen erklären, wann ein Widerruf möglich ist und welche Folgen er für den Kaufvertrag hat. Widerrufsrecht bei diesen Verträgen Als Verbraucher haben Sie zum Beispiel bei diesen Vertragsformen ein 14-tägiges Widerrufsrecht: Bei Kreditverträgen, beispielsweise Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen (Kaufpreis höher als 200 Euro und mehr als drei Monate Laufzeit). Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (Privatwohnung, Freizeitveranstaltung, Fußgängerzone etc.). Bei sogenannten Fernabsatzverträgen: Das sind Verträge, die ausschließlich über Telefon, Fax, Brief, E-Mail oder Internet abgeschlossen wurden. Nur Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Verbraucherkredit ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer (Darlehensgeber) und einem Verbraucher (Darlehensnehmer). Dazu gehören sowohl die Finanzierung über einen Kredit als auch andere Finanzierungsformen wie zum Beispiel bei bestimmten Leasingverträgen. Kredit widerrufen: Das sind die Folgen Widerrufen Sie den Autokredit, kommt kein wirksamer Kreditvertrag zustande. Denn mit dem Widerruf des Kreditvertrags wird auch der Kaufvertrag für das Auto hinfällig, wenn Sie den Kreditvertrag im Rahmen des Autokaufs beim Händler unterschrieben haben oder dieser den Kredit bei der Herstellerbank vermittelt hat. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt. Das Gleiche gilt für den Widerruf eines Leasingvertrags. Sie müssen das Auto bei der Bank zurückgeben. Diese tritt durch den Widerruf an die Stelle des Verkäufers. Schon gezahlte Raten und die Anzahlung bekommen Sie von der Bank erstattet. Die Bank trägt insoweit das Insolvenzrisiko des Händlers. Wenn Sie den Kreditvertrag vor Auslieferung des Autos widerrufen, müssen Sie das Auto nicht abnehmen. Nachdem Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Raten gezahlt haben, ist ein Widerruf für beide Vertragspartner unproblematisch. Wertersatz für gefahrene Kilometer Erfolgt der Widerruf erst nach längerer Vertragslaufzeit (beispielsweise wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung), kann es sein, dass Sie für die gefahrenen Kilometer Wertersatz leisten müssen. Folgende Vertragsgestaltungen sind möglich: Es ist vereinbart, dass Sie keinen Wertersatz zahlen müssen. Oder im Vertrag ist festgelegt, dass eine Nutzungsentschädigung für die bis zum Widerruf gefahrenen Kilometer fällig wird. In Ihrem Vertrag kann auch stehen, dass Sie bei Rückgabe die Differenz zwischen Neuwert und dem Wert des Autos erstatten müssen (sogenannte Vergleichswertmethode). Ist in dem Vertrag nichts geregelt, bemisst sich der Wertverlust ebenfalls nach der Vergleichswertmethode. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 27.10.2020, Az.: XI ZR 498/19). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Neuwerts ist in der Regel die Übergabe des Fahrzeuges. Für den Endwert kommt es auf den Zeitpunkt der Rückgabe des Kfz an den Darlehensgeber an. Vertrag beim Anwalt prüfen lassen Ein ADAC Vertragsanwalt kann anhand Ihrer Vertragsunterlagen prüfen, ob bei Ihrem Kredit- oder Leasingvertrag Fehler vorliegen, die zu einem späteren Widerruf berechtigen, ob sich ein Widerruf lohnt und ob Sie Wertersatz zahlen müssen.