Maut in Frankreich
Alle Informationen über Mautgebühren in Frankreich
innerorts4 | 50 |
außerorts3 | 80 |
Schnellstraßen1 | 110 |
Autobahnen2 | 130 |
1 · Zwei Fahrspuren in jeder Richtung; wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 100 km/h
2 · Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 110 km/h
3 · Ob 80 oder 90 km/h gefahren werden darf, kann jedes Département selbst entscheiden. Beschilderung beachten. Im Zweifelsfall fahren Sie 80 km/h.
4 · In fast allen Straßen von Paris 30 km/h. Beschilderungen beachten.
innerorts4 | 50 |
außerorts3 | 80 |
Schnellstraßen1, 5 | 110 |
Autobahnen2, 5 | 130 |
1 · Zwei Fahrspuren in jeder Richtung; wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 100 km/h
2 · Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 110 km/h
3 · Ob 80 oder 90 km/h gefahren werden darf, kann jedes Département selbst entscheiden. Beschilderung beachten. Im Zweifelsfall fahren Sie 80 km/h.
4 · In fast allen Straßen von Paris 30 km/h. Beschilderungen beachten.
5 · 90 km/h, wenn das zul. Gesamtgewicht des Gespanns über 3,5 t liegt
innerorts4 | 50 |
außerorts3 | 80 |
Schnellstraßen1 | 110 |
Autobahnen2 | 130 |
1 · Zwei Fahrspuren in jeder Richtung; wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 100 km/h
2 · Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 110 km/h
3 · Ob 80 oder 90 km/h gefahren werden darf, kann jedes Département selbst entscheiden. Beschilderung beachten. Im Zweifelsfall fahren Sie 80 km/h.
4 · In fast allen Straßen von Paris 30 km/h. Beschilderungen beachten.
innerorts4 | 50 |
außerorts3 | 80 |
Schnellstraßen1 | 110 |
Autobahnen2 | 130 |
1 · Zwei Fahrspuren in jeder Richtung; wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 100 km/h
2 · Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 110 km/h
3 · Ob 80 oder 90 km/h gefahren werden darf, kann jedes Département selbst entscheiden. Beschilderung beachten. Im Zweifelsfall fahren Sie 80 km/h.
4 · In fast allen Straßen von Paris 30 km/h. Beschilderungen beachten.
innerorts4 | 50 |
außerorts3 | 80 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 110 |
1 · Zwei Fahrspuren in jeder Richtung; wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 100 km/h
2 · Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt sowie bei Niederschlag: 110 km/h
3 · Ob 80 oder 90 km/h gefahren werden darf, kann jedes Département selbst entscheiden. Beschilderung beachten. Im Zweifelsfall fahren Sie 80 km/h.
4 · In fast allen Straßen von Paris 30 km/h. Beschilderungen beachten.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen1 | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt2 | eingeschränkt erlaubt2 |
auf Privatgrund3 | eingeschränkt erlaubt2 | eingeschränkt erlaubt2 |
1 · Das Auswärtige Amt rät, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen zu übernachten
2 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden, regionale Einschränkungen (z. B. nicht in Nationalparks und Naturreservaten)
3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (ohne Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörden bzw. Agenturen sind für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig. Anträge werden nur schriftlich (per Post) bearbeitet.
Direction Département du Territoire Bas-Rhin
DDT 67
14 rue du Maréchal Juin, bat D, Porte 7, BP 61003
67070 Strasbourg Cedex
Direction Département du Territoire Moselle
DDT 57
17 quai Paul Wiltzer, BP 1035
57036 Metz Cedex 1
Direction Département du Territoire Haut-Rhin
DDT 68
68026 Colmar Cedex
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Wohnmobile über 3,5 t zGG müssen beidseitig und am Heck mit speziellen Warnhinweisen versehen werden, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Die Verordnung schließt auch außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge ein.
Bei Gespannen muss der Aufkleber am jeweiligen Fahrzeug angebracht werden, wenn das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein zGG über 3,5 t aufweist. Liegt das Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger einzeln jeweils nicht über 3.5 t, so besteht keine Kennzeichnungspflicht.
ADAC NewsDer deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes) gelten 0,2.
Auf Rot geschaltete Ampel mit einem gelb blinkenden Pfeil erlaubt die Weiterfahrt in Pfeilrichtung; Querverkehr hat jedoch Vorfahrt.
Straßenbahnen haben Vorfahrt.
Auf Bergstraßen haben diejenigen Fahrzeuge Vorrang, welche bergaufwärts fahren. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass das bergabwärtsfahrende Auto zurückfahren muss. Dies gilt in der Regel, wenn sich das aufwärtsfahrende Kfz nicht in der Nähe einer Ausweichstelle befindet.
Ist die Vorfahrt nicht mittels Beschilderung anders geregelt, gilt rechts-vor-links, d.h. Vorfahrt der jeweils in den Kreisverkehr einfahrenden Kfz.
In einem mehrspurigen Kreisverkehr muss derjenige, der von der Innen- auf die Außenspur wechseln will dem auf der Außenspur befindlichen Kfz die Vorfahrt gewähren.
Blinken ist nur bei Fahrtrichtungsänderung vorgeschrieben und zwar dann, wenn innerhalb des mehrspurigen Kreisverkehrs die Spur gewechselt wird oder bei Verlassen eines Kreisverkehrs. Es wird empfohlen, bei einem Verbleiben im Kreisverkehr zusätzlich links zu blinken, um den übrigen Verkehrsteilnehmern die entsprechende Intention mitzuteilen.
Eine EU-einheitliche Regelung zum Blinken im Kreisverkehr gibt es nicht. Jedes Land kann hier eigene Regeln aufstellen. Da es sich hierbei um Verhaltensvorschriften handelt, gelten diese Regelungen auch jeweils für ausländische Kraftfahrer.
Beim Halten und Parken gilt es die Markierungen am Fahrbahnrand/Bordstein zu beachten:
Blaue Markierungen: Begrenzte und ggf. kostenpflichtige Parkplätze mit Parkscheibe ("Zones Bleues").
Unterbrochene gelbe Streifen: Parkverbot.
Durchgezogene gelbe Streifen: Halte- und Parkverbot.
Informationen zum Parken in Paris (Parkzonen, Preise, Bezahlung) unter
www.paris.frDer blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-Leitfadenweiße Raute auf blauem Grund | kennzeichnet Fahrspuren, die temporär Fahrgemeinschaften (mind. zwei Personen im Fahrzeug / oder nach Beschilderung auch mehr) oder reinen Elektro- und Wasserstofffahrzeugen (grüne Crit'Air-Plakette) vorbehalten sind |
Toutes Directions | alle Richtungen |
Rappel | Erinnerung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | langsam fahren |
Déviation | Umleitung |
Passage interdit | Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | Ende des Überholverbots |
BIS1 | Nebenstrecke/ Alternative Strecke |
1 · Das Hinweisschild ist zur Verkehrsentlastung wichtiger Hauptstrecken angebracht, mitunter auch empfohlene oder verpflichtende Umleitung bei Autobahnsperrungen oder Teilsperrungen.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Das gilt auch für Navigationsgeräte mit integrierter POI-Radarwarnfunktion. Bei Nichtbeachtung drohen neben hohen Geldstrafen auch die Einziehung des Geräts und bei festinstallierten Geräten die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).
Ablenkungen während der Fahrt, die die Konzentration beeinträchtigen, wie beispielsweise das Essen oder das Schminken am Steuer, aber auch das Herumkramen im Handschuhfach ist verboten. Ebenso das Betrachten eines Bildschirms (z.B. DVD-Spieler). Der Blick auf den Bildschirm des Navigationssystems ist erlaubt. Außerdem wird zu laute Musik im Fahrzeug mit einem Bußgeld bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräusche im Verkehr nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden können.
Aus Sicherheitsgründen können auch Fahrer, die sich mit Flip-Flops oder ähnlich losem Schuhwerk hinter das Lenkrad setzen, ein Bußgeld riskieren.
Wohnmobile über 3,5 t zGG müssen beidseitig und am Heck mit speziellen Warnhinweisen versehen werden, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Die Verordnung schließt auch außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge ein. Wie die Aufkleber anzubringen sind, entnehmen Sie bitte folgendem Link
www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/Die Kennzeichnungspflicht ist also dann an dem jeweiligen Fahrzeug anzubringen, wenn das Zugfahrzeug und/ oder der Anhänger ein zGG über 3,5 t aufweist.
Dagegen müssen Gespanne (zusammengerechnet) über 3.5 t zGG nicht gekennzeichnet werden, wenn das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger einzeln jeweils nicht über 3.5 t liegt.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Eine Freisprecheinrichtung darf allerdings nur verwendet werden, wenn die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt.
Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets für den Autofahren ist verboten.
Kinder unter 10 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Ausnahmsweise darf ein Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert wird und der Airbag deaktiviert ist, das Auto keinen Rücksitz oder Sicherheitsgurte hat oder alle Plätze auf den Rücksitzen bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind.
Personen, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Sie muss stets im Fahrzeug mitgeführt und bereits vor Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden. Die Warnwestenpflicht gilt auch für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie für Quads. Die Tragepflicht besteht nachts oder tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auch für Fahrradfahrer.
Die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht eines Alkoholtestsets in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder) besteht weiterhin. Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend geändert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Alkohol-Einwegtests sind in Frankreich in Apotheken oder an den Autobahn-Raststätten erhältlich.
Wir empfehlen die Mitnahme von einem Set mit Ersatz-Glühbirnen, da diese bei einem etwaigen Ausfall schnellen Ersatz gewährleisten. Bei Fahren ohne ausreichende Beleuchtung drohen sonst Geldbußen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Beim Hinausragen der Ladung von mehr als 1 m über das Fahrzeugheck oder dem Ende der Fahrzeugkombination wird eine reflektierende Vorrichtung, die nach hinten zeigt, benötigt. Bei Nacht oder Nebel muss zusätzlich ein rotes Licht, das aus 150 m Entfernung sichtbar ist, angebracht werden.
Die reflektierende Vorrichtung muss vertikal und zum Boden in einer Entfernung zwischen 40 cm und 90 cm angebracht werden.
Wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Breite des Fahrzeugs hinausragt, muss bei Nacht bzw. schlechter Sicht die Ladung nach vorne mit einem Licht oder einer weiß reflektierenden Vorrichtung und nach hinten mit einem Licht oder mit einer rot reflektierenden Vorrichtung gekennzeichnet werden. Dabei muss die Kennzeichnung so angebracht werden, dass sich die Vorrichtungen weniger als 40 cm vom äußersten Rand der Ladung entfernt befin-den.
Die Mitnahme eines Fahrradträgers am Heck ist zulässig, sofern die genannten zulässigen Abmessungen nicht überschritten werden.
Ladungshöchstmaße: Eine unzulässige Beladung liegt dann vor, wenn die Ladung den Boden berührt, mehr als 3 m nach hinten am Fahrzeugheck oder dem Anhänger hinausragt, vorne über das Fahrzeug hinausragt oder seitlich über die zulässige Breite von 2,55 m hinausgeht.
Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht. Allerdings kann die Benutzung von Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch Beschilderung vorgeschrieben werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Es wird empfohlen, Reifen zu verwenden, die sowohl mit der M+S-Kennzeichnung als auch mit dem Schneeflockensymbol (3PMSF) gekennzeichnet sind.
Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März des Folgejahres für Bergregionen in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika.
Die exakte Festlegung der Zonen erfolgt durch die Präfektur des jeweiligen Departements und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist auf der Internetseite von Securité Routière abrufbar.
Securité RoutièreDie Benutzung von Schneeketten kann ebenfalls kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Schneeketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.
Zahlen Sie die Geldbuße nicht umgehend, kann sich die im Bußgeldbescheid festgesetzte Summe erhöhen. Im Gegenzug dazu wird ein schnelles Agieren wiederum durch Rabattierung belohnt. Wie hoch der Nachlass beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach Ordnungswidrigkeit.
Voraussetzung für Rabatte:
Begleichung des Bußgeldes innerhalb von 3 Tagen, der direkt vor Ort ausgehändigt wurde.
Zahlung innerhalb von 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides, wenn eine Ahndung vor Ort stattgefunden hat.
Überweisung der Geldbuße innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheids, wenn der Verstoß durch die automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde.
Bei Übersendung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung beträgt diese Zahlungsfrist bei Ausländern 46 Tage.
Nach französischem Recht ist es nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen. Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen sich bei Panne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke begeben. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks auf Autobahnen kann verzichtet werden, wenn der Fahrer sich dadurch in Gefahr bringt.
Auf Landstraßen und innerorts ist das Aufstellen von Warndreiecken dagegen nicht nur zulässig, sondern sogar vorgeschrieben.
Bei Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
Alle Fahrer und Mitfahrer von Motorräder (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker.
Motorradhelme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Diese Regelung gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.
In Frankreich gibt es in mehreren Städten Umweltzonen. Bei hoher Luftverschmutzung können in jeder Region/jedem Département zusätzliche Zufahrtsbeschränkungen erlassen werden. Kostenpflichtige Umweltplaketten Crit´Air sind nötig.
Einige Umweltzonen bestehen dauerhaft und betreffen Städte und große Metropolregionen. Die ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) genannten Zonen gibt es bislang in Paris, Marseille, Montpellier, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse sowie in Grenoble, Lyon, Nizza und Saint-Étienne (die letzten vier betreffen bisher nur Lkw, sollen aber teilweise auf Pkw ausgeweitet werden). Zahlreiche weitere französische Städte planen die Einführung von ZFE-m-Umweltzonen, darunter Aix-en-Provence, Clermont Ferrand und Toulon. Die bisher als ZCR (Zone à Circulation Restreinte) bezeichneten dauerhaften Umweltzonen werden von den ZFE-m abgelöst. 2023 haben sich die Anforderungen in einigen Umweltzonen verschärft. Bis 2025 müssen ca. 30 weitere Gemeinden bis 150 000 Einwohner eine ZFE-m einrichten.
Temporäre Umweltzonen gelten nur zeitweise nach Überschreiten bestimmter Luftschadstoffkonzentrationen bei Luftverschmutzungsalarm. Die Maßnahmen werden mit "Circulation différenciée/Differenzierter Verkehr" bezeichnet (auch ZPA genannt, Zone de Protection de l’Air). Grundsätzlich kann dieses Vorgehen in jeder französischen Präfektur bei Bedarf erfolgen. Definiert sind die resultierenden Maßnahmen bislang in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne und Straßburg sowie in Départements (ZPAd, Zone de Protection de l’Air départementale). Meist erfolgen zuerst Tempolimits, bevor Fahrverbote gelten.
Luftqualität-Übersicht (Gebiete mit Luftverschmutzungsalarm in rot)Zum Befahren der Umweltzonen sind dauerhaft oder zeitweise kostenpflichtige Umweltplaketten Crit´Air (certificat qualité de l'air) erforderlich. Fahrzeuge ohne Plaketten dürfen nicht fahren. Nicht alle Plakettennummern gelten in jeder Umweltzone. Außerhalb der Umweltzonen sind in Frankreich keine Umweltplaketten vorgeschrieben
Frankreichreisende sollten sich unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltende Lage in der betreffenden Reiseregion informieren und nach Möglichkeit rechtzeitig eine Crit’Air-Plakette erwerben.
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG erhalten die französischen Umweltplakette Crit´Air nur, wenn sie nach dem 31.12.1996 erstmalig zugelassen wurden (entspricht der Abgasnorm Euro 2). Motorräder benötigen eine Erstzulassung ab dem 01.06.2000, Wohnmobile über 3,5 t zGG ab dem 01.10.2001 für den Erwerb einer Plakette.
Die sechs verschiedenen französischen Aufkleber sind grün bis grau, ähnlich wie die deutschen Plaketten nach Abgasklassen gestaffelt und sind an der Windschutzscheibe bzw. am Kraftrad sichtbar anzubringen. Deutsche Umweltplaketten werden in Frankreich nicht anerkannt. Die französischen Plaketten sind fahrzeugbezogen und gelten zeitlich unbegrenzt. Bei Luftverschmutzungsalarm und Fahrverboten wegen Smog sind Umweltplakettenbesitzer berechtigt, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Plakettenfarbe und -nummer1 | Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG (Benzin)2 | Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG (Diesel)2 | Motorräder |
lila, 1 | Euro 5 und 6, Zulassung ab dem 01.01.2011; Hybrid- und Gasfahrzeuge | Hybrid- und Gasfahrzeuge | Euro 4, Zulassung ab dem 01.01.2017; Hybrid- und Gasfahrzeuge3 |
gelb, 2 | Euro 4, Zulassung 01.01.2006-31.12.2010 | Euro 5 und 6, Zulassung ab dem 01.01.2011 | Euro 3, Zulassung 01.01.2007-31.12.2016 |
orange, 3 | Euro 2 und 3, Zulassung 01.01.1997-31.12.2005 | Euro 4, Zulassung 01.01.2006-31.12.2010 | Euro 2, Zulassung 01.07.2004-31.12.2006 |
dunkelrot, 4 | - | Euro 3, Zulassung 01.01.2001-31.12.2005 | Zulassung 01.06.2000-30.06.2004 |
grau, 5 | - | Euro 2, Zulassung 01.01.1997-31.12.2000 | - |
grün | Elektro- und Wasserstofffahrzeuge | Elektro- und Wasserstofffahrzeuge | Elektro- und Wasserstofffahrzeuge |
keine Plakette | Euro 1 und niedriger, Zulassung bis 31.12.1996 | Euro 1 und niedriger, Zulassung bis 31.12.1996 | Zulassung bis 31.05.2000 |
1 · Die Einstufung der Fahrzeuge erfolgt gemäß der maßgeblichen Schadstoffklasse, die als Euronorm in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Falls das nicht der Fall ist, wird das Erstzulassungsdatum herangezogen
2 · Für Wohnmobile über 3,5 t zGG gelten die Bestimmungen für Lkw: bei Zulassung vom 01.10.2001-30.9.2006 gibt es die graue Plakette Nr. 5, bei Zulassung vom 01.10.2006-30.09.2009 die dunkelrote Plakette Nr. 4, bei Zulassung vom 01.10.2009-31.12.2013 die orange Plakette Nr. 3 und bei Zulassung ab dem 01.01.2014 die gelbe Plakette Nr. 2 (alle Angaben für Dieselfahrzeuge)
3 · Motorräder mit Euro 5 können derzeit nicht in der Bestellmaske angegeben werden. Hier empfiehlt sich die Angabe von Euro 4, um die Plakette Nr. 1 zu erhalten
Nachgerüstete Fahrzeuge können gegen Nachweis eine bessere Einstufung erhalten.
Regelung zur HöherstufungAlle Kfz (nicht in Frankreich zugelassen) | 4,61 Euro (inkl. Versand) |
Die Umweltplakette Crit´Air kann für ausländische Fahrzeuge online bestellt und mit Kreditkarte bezahlt werden. Sie ist auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums zu beziehen, auch in deutscher Sprache. Die Lieferzeit per Post beträgt maximal 10 Tage. Am Bestelltag selbst erhält man eine Bestätigungs-E-Mail, innerhalb von 24 Stunden eine digitale Rechnung mit einer Kopie der Plakette. Diese Kopie dient als Beleg für die Einstufung des Fahrzeugs bis zum Erhalt des Stickers. Gewerbliche Unternehmen bieten Bestellmöglichkeiten im Internet zu deutlich höheren Preisen an.
Im Online-Formular sind beim Kfz-Kennzeichen keine Umlaute möglich. Laut französischem Umweltministerium sollen die Vokale ohne Umlautzeichen eingetragen werden (Beispiel: GO statt GÖ für Göttingen).
Online-Bestellformular ADAC BestellanleitungFahrzeuge mit Behindertenparkausweis benötigen eine Umweltplakette Crit´Air, sind aber nicht von den Verkehrsbeschränkungen betroffen; Fahrverbote für bestimmte Plakettentypen gelten für sie nicht.
Die Ausnahmeregelungen für Oldtimer können in Frankreich lokal unterschiedlich sein. Für deutsche Oldtimer gibt es derzeit keine generelle Ausnahme von der Plakettenpflicht. Das Fahrverbot ist nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk „Vehicule de Collection“) aufgehoben.
Es ist fast nicht möglich, einen deutschen Mietwagen mit französischer Umweltplakette zu erhalten. Die Wagen werden meist kurzfristig disponiert, und bestenfalls Teile der Flotte sind mit Plaketten ausgestattet. Bei längeren Aufenthalten in Frankreich lohnt sich evtl. die eigenständige Bestellung einer Umweltplakette nach Erhalt des Wagens; die nach 1-3 Werktagen per E-Mail zugestellte Rechnung kann als Bestellnachweis mitgeführt werden.
Die dauerhafte Umweltzone ZFE-m umfasst den Großraum der Stadt innerhalb des äußeren Autobahnrings A86 mit den meisten der zugehörigen Gemeinden. Seit dem 1. Juni 2021 gelten innerhalb der A86 und des Bois de Boulogne die gleichen strengen Regeln wie innerhalb des Stadtautobahnrings Boulevard périphérique. Der Boulevard périphérique und die A86 selbst sind nicht Bestandteil der Umweltzone. Die ZFE ist Montag bis Freitag von 8-20 Uhr in Kraft und mit Schildern gekennzeichnet. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Plakette erforderlich.
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG dürfen die Umweltzone nur befahren, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
mindestens orange Umweltplakette Crit´Air 3 (benzinbetriebene Pkw Abgasklasse Euro 2, dieselbetriebene Pkw Euro 4). Die ab 1.7.2023 geplante Verschärfung auf Crit´Air 2 soll auf frühestens Ende 2024 verschoben werden. |
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone betrifft die Metropolregion Paris mit Teilen der Region Île-de-France und umfasst neben dem eigentlichen Stadtgebiet einige Gemeinden innerhalb des Autobahnrings A86. Der Autobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.
Nach Ausrufen des Luftverschmutzungsalarms durch die Präektur gelten temporäre Tempolimits, je nach Luftbelastunggrad und -dauer werden bestimmte Crit`Air-Plaketten Pflicht.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Großraum der Stadt gilt seit Juli 2023 auch für Pkw. Betroffen sind die Gemeinden Échirolles, Eybens, Fontaine, Gières, Grenoble, La Tronche, Le Pont-de-Claix, Meylan, Saint-Égrève, Saint-Martin-d'Hères, Saint- Martin-le-Vinoux, Seyssinet-Pariset und Seyssins.
Die Umweltzone gilt von Montag bis Freitag von 7-19 Uhr.
Karte der UmweltzoneDie nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone umfasst den Großraum der Stadt mit seinen 49 Gemeinden inklusive der innerhalb der Zone gelegenen Autobahnabschnitte.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen weitere Maßnahmen zur Verkehrsverminderung.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone umfasst den Großraum der Stadt mit 11 dazugehörenden Gemeinden. Betroffen sind auch die durchführenden Autobahnen A1 (nach Paris), A22 (nach Gent), A25 (nach Dunkerque) sowie die N227 und die D652.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit´Air-Plaketten 1, 2, 3 oder grün fahren.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Im Stadtzentrum von Lille soll zukünftig eine dauerhaft gültige Umweltzone ZFE-m eingerichtet werden. Eine Einfahrt ist dann nur noch mit gültiger französischer Umweltplakette Crit´Air 1-3 oder grün möglich. Die Einführung ist auf Ende 2024 verschoben worden.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Großraum von Lyon gilt für alle Fahzeuge. Die Umweltzone umfasst den Großteil des Stadtgebiets sowie den Ort Villeurbanne. Ab Januar 2024 sind auch die Hauptachsen M6-M7, der Nordring/périphérique Nord und die Laurent Bonnevay-Ringstraße/boulevard périphérique Laurent Bonnevay betroffen.
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone umfasst ebenso wie die dauerhafte Umweltzone in Lyon den Großteil des Stadtgebiets sowie den Ort Villeurbanne.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen weitere Maßnahmen zur Verkehrsverminderung.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Stadtzentrum gilt für alle Fahzeuge.
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone umfasst ebenfalls das Stadtzentrum.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen weitere Maßnahmen zur Verkehrsverminderung.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Die am 1.7.2022 dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Goßraum der Stadt Montpellier mit 10 umliegenden Gemeinden gilt für alle Fahzeuge.
Die im Januar 2022 dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Stadtgebiet von Nizza gilt bislang nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs, nicht für Pkw. Betroffene Fahrzeuge benötigen eine Crit´Air-Plakette.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Stadtzentrum von Reims gilt für alle Fahrzeuge.
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone umfasst das Stadtgebiet innerhalb des Stadtautobahnrings N136 ("Rocade"). Der Autobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung erfolgt ein Tempolimit mit einer um 20 km/h reduzierten Höchstgeschwindigkeit.
Ab dem vierten Tag des Luftschutzalarms dürfen nur noch Fahrzeuge mit Crit´Air-Plaketten fahren, ab dem sechsten Tag nur noch Fahrzeuge mit den Plaketten grün, 1, 2 und 3.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Goßraum der Stadt Rouen mit 10 umliegenden Gemeinden gilt seit 1.9.2022 für alle Fahzeuge.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m gilt bislang nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs, nicht für Pkw. Die Zone liegt innerhalb des Autobahndreiecks Saint-Étienne, das von der RN88, der A72 und der RD201 begrenzt wird. Betroffene Fahrzeuge benötigen eine Crit´Air-Plakette.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Großraum der Stadt inklusive der 33 dazugehörigen Gemeinden gilt seit 1.1.2022 für alle Fahzeuge. Bisher waren im Stadtgebiet nur Fahrzeuge des Lieferverkehrs (Fahrzeugklasse N) betroffen.
Die ZFE umfasst auch die Autobahnen A4 und A35, die durch das Stadtgebiet führen. Ausgenommen sind die Ost-West-Autobahn-Verbindungen im Norden und Süden: die Abschnitte A4-A35 Nord nördlich des Autobahnkreuzes A4/A35 Vendenheim (Richtung Metz/Paris), die A35-N38/D1083 südwestlich von Straßburg bis zum Kreuz Geipoldsheim (Richtung Colmar) sowie die N353 bis zur Brücke Pont Pflimlin über den Rhein, an der die Umweltzone endet (Richtung Offenburg).
Die Anforderungen an die erlaubten Crit´Air-Plaketten werden in den darauffolgenden Jahren verschärft.
ZFE-m StraßburgDie nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone umfasst das gleiche Gebiet wie die dauerhafte Umweltzone ZFE in Straßburg. Bei erhöhter Luftverschmutzung erfolgen zusätzliche Maßnahmen zur ZFE.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Zuerst gibt es Tempolimits; nach zwei Tagen anhaltender Luftverschmutzung dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit´Air-Plaketten grün, 1 und 2 fahren.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden. Zusätzlich können Warnmeldungen abonniert werden.
Stadt Straßburg Karte der Umweltzone (betroffene Autobahnen in rot) Warnmeldungen abonnierenDie dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZFE-m im Stadtgebiet von Toulouse gilt seit 2023 für alle Fahrzeuge. Bisher waren nur Fahrzeuge des Lieferverkehrs (Fahrzeugklasse N) betroffen. Die Umweltzone umfasst das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße Périphérique. Die Autobahnen A61, A62 und A620, die die Ringstraße bilden, gehören nicht zur Umweltzone; ein Teil der westlichen Umgehungsstraße und die A624 zählen allerdings zur ZFE.
In allen französischen Regionen und Départements können bei Luftverschmutzungsalarm temporäre Umweltzonen durch den Präfekten ausgerufen werden. Dann gibt es in einzelnen Städten oder Gemeinden innerhalb des Départements lokal temporär gültige Verkehrsbeschränkungen wie z.B. Tempolimits. Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit´Air-Plaketten und in einem weiteren Schritt nur für Fahrzeuge mit bestimmten können folgen ("circulation différenciée"). Im Einzelfall kann die gesamte Fläche des entsprechenden Départements von den Fahrverboten betroffen sein, inklusive der im Gebiet liegenden Autobahnabschnitte und Nationalstraßen.
Die Verkehrsbeschränkungen werden lokal bekanntgegeben. Es sollte auf elektronische Anzeigen sowie auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Die Stadt Annecy im Département Haute-Savoie sowie die Stadt Chambéry im Département Savoie haben eigene verkehrsbeschränkte Zonen in der Innenstadt eingerichtet. Bei Luftverschmutzungsalarm sind Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit´Air-Plaketten möglich.