Thailand-Urlaub 2023: Einreise, Aktuelles, Corona

Traumziel Thailand: Für einen Urlaub im beliebtesten Reiseland Südostasiens benötigt man keinen Corona-Impf- oder Genesenen-Nachweis. Was Reisende trotzdem beachten sollten.
Update: Visumsfreier Aufenthalt von bis zu 60 Tagen geplant
Keine Corona-Regeln mehr vor Ort
Erhöhtes Quallenaufkommen in der Regenzeit
Die Einreise-Regeln für Thailand
Die Einreise nach Thailand ist ohne Corona-Nachweise möglich.
Wer von Thailand aus in ein Land weiterreisen will, das für die Einreise einen negativen Corona-Test verlangt, muss einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Ob dies bei einem konkreten Zielland der Fall ist, erfährt man beim Auswärtigen Amt*.
Visum: Das müssen Touristen beachten
Reisende aus Deutschland benötigen für Thailand nur dann ein Visum, wenn sie länger als 30 Tage im Land bleiben wollen. Die Beantragung eines Visums ist nur online möglich. Detaillierte Informationen hierzu bietet die Thailändische Botschaft in Berlin*.
Wer ohne Visum einreist, sollte diese Befristung unbedingt einhalten. Überschreitet man die zulässige Aufenthaltsdauer, werden drastische Geldstrafen fällig. Kann man diese nicht bezahlen, sind sogar Freiheitsstrafen möglich.
Um mehr Urlauber und Urlauberinnen ins Land zu locken, plant die Regierung, die Visumbefreiung für Touristen aus Deutschland und mehreren anderen Ländern von derzeit 30 auf 60 Tage zu verlängern. Einen solchen Vorschlag will das Tourismusministerium dem Kabinett unterbreiten. Ob und wann der Plan umgesetzt wird, ist aber unklar.
Corona-Regeln in Thailand
Die Corona-Regeln in Thailand wurden weitestgehend aufgehoben. Reisende müssen keine Einschränkungen mehr beachten.
Hier finden Sie wichtige reisemedizinische Infos für Thailand
In der Regenzeit vermehrt Quallen
Insbesondere während der Regenzeit (im Süden zwischen Oktober und Dezember) werden vermehrt Quallen in Küstengewässer gesichtet. Urlauber und Urlauberinnen sollten in dieser Zeit mit Verboten oder Einschränkungen beim Baden im Meer rechnen. Insbesondere die Würfelqualle und Exemplare der Portugiesischen Galeere sind gefährlich. Das Gift der Nesseltiere kann zu Lähmungen und Atemnot führen.
Zum Schutz der Badenden sind Warnschilder aufgestellt und Erste-Hilfe-Stationen eingerichtet. Außerdem sind – wo möglich – Netze installiert, um die gefährlichen Glibbertiere von den Schwimmzonen fernzuhalten. Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer halten nach den Quallen Ausschau und sprechen wenn nötig ein Badeverbot aus.
Die thailändischen Behörden geben folgende Sicherheitstipps:
Halten Sie immer Ausschau nach Quallen-Warnschildern.
Halten Sie im Wasser verstärkt die Augen offen. Schwimmen Sie am besten nicht allein. Ein Stich kann bewegungsunfähig machen. Eine zweite Person kann dem Verletzten helfen, zurück zum Ufer zu schwimmen.
Um Quallenstichen beim Schwimmen vorzubeugen, tragen Sie Schutzkleidung, die alle Hautoberflächen bedeckt (z.B. Lycra-Anzug), und Badeschuhe.
Hüten Sie sich vor scheinbar toten Quallen am Strand. Wenn sie kürzlich gestrandet sind, können sie immer noch stechen.
Vergewissern Sie sich vor dem Schwimmen immer, wo sich die nächste Erste-Hilfe-Station befindet.
Schwimmen Sie im Meer nicht nach Regen, nachts oder außerhalb der Quallenabsperrung.
Anzeige: ADAC Reiseversicherungen
ADAC Auslandskrankenversicherung
Die ADAC Auslandskrankenversicherung übernimmt in den ersten 63 Tagen jeder Reise bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Bei einem Krankenhausaufenthalt haben Versicherte der ADAC Auslandskrankenversicherung den Status eines Privatpatienten. Zudem stehen Ihnen Ärzte des ADAC beratend zur Seite und sorgen – falls medizinisch sinnvoll und vertretbar – für den Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus.
ADAC Reiserücktrittsversicherung
Mit der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie Ihren Urlaub entspannt genießen: Sie gilt weltweit das ganze Jahr, egal wie oft Sie verreisen. Und kann bis 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, bei Last-Minute-Reisen bis drei Tage nach der Buchung. Je nach Tarif leistet sie bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Zusätzlich können Sie Ihr Gepäck versichern.
Die ADAC Reiserücktrittsversicherung schließt eine Pandemie in ihren Verträgen nicht aus: Das heißt, im Fall eines positiven Corona-Tests liegt eine Krankheit vor, die eine Reiseunfähigkeit auslöst. Die Vorlage eines ärztlichen Attests bei der Versicherung ist jedoch zwingend nötig, damit sie in Leistung geht.
Informationen zu den Corona-Leistungen in der Reiserücktrittsversicherung
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.