Knöllchen und Blitzer: Verkehrsverstöße verjähren später

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Von Katharina Dümmer, Petra Zollner

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Ein Auto fährt an einer Radarkontrolle vorbei
Ab Juli gilt: Für Tempo-, Park- oder Rotlichtverstöße können Behörden doppelt so lange Bußgelder verhängen wie bisher© iStock.com/rclassenlayouts

Autofahrer aufgepasst! Künftig haben Behörden mehr Zeit, um Verkehrsverstöße zu verfolgen: Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten verlängert sich ab dem 1. Juli. Das sind die Auswirkungen in der Praxis.

  • Verjährungsfrist künftig 6 statt 3 Monate

  • Tempoverstöße, Falschparken, Handy-, Rotlichtverstöße etc. betroffen

  • Verkehrssünder sollen nicht mehr so oft ungeahndet davonkommen

Die zuständigen Behörden sollen künftig mehr Zeit zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten haben. Zum 1. Juli tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten betrifft.

Blitzer und Knöllchen: Verkehrsverstöße verjähren später

Konnte man sich bisher nach einer verstrichenen Frist von 3 Monaten weitgehend sicher sein, dass eine mögliche Ordnungswidrigkeit verjährt ist, wird das künftig erst nach 6 Monaten der Fall sein.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel Tempoverstöße, Falschparken, Handy- und Rotlichtverstöße. Sie werden je nach Verstoß mit Geldbußen, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot sanktioniert.

Ordnungswidrigkeiten können länger verfolgt werden

Nach Auffassung der Länder führte die bisherige Frist von drei Monaten dazu, dass Verfahren teilweise nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Mit der Verlängerung auf sechs Monate soll die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erleichtert werden.

Unter bestimmten Umständen kann eine Ordnungswidrigkeit von den Behörden sogar noch deutlich länger verfolgt werden. Wird die Frist zum Beispiel durch eine Anhörung unterbrochen, beginnt die 6-Monats-Frist im Regelfall von Neuem zu laufen.

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An den Abläufen des Bußgeldverfahrens selbst ändert sich durch die Gesetzesänderung nichts.

Mit Material von dpa.