Strafzettel oder Knöllchen am Auto – was tun?
Sie haben falsch geparkt und einen Strafzettel bekommen? Worauf Sie achten müssen, und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Gegen eine Verwarnung gibt es kein Rechtsmittel
Knöllchen dürfen nur Ordnungsbehörden ausstellen
Wird der Falschparker nicht ermittelt, muss der Halter Verfahrenskosten zahlen
Wer falsch parkt, dem wird oft ein Strafzettel ("Knöllchen") hinter die Windschutzscheibe geklemmt. Man spricht dabei auch von einer Verwarnung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.
Was kostet ein Knöllchen?
Das hängt vom jeweiligen Verstoß ab: Für kleinere Verfehlungen im Straßenverkehr gibt es ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro. Das Parken in zweiter Reihe kostet zum Beispiel 55 Euro, hierfür gibt es auch keine Punkte in Flensburg. Anders als bei Bußgeldern fallen im Verwarnungsverfahren auch keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro an. Kommt zum Falschparken allerdings eine Behinderung oder Gefährdung hinzu, wird ein Bußgeld von 80 bzw. 90 Euro fällig und man erhält einen Punkt in Flensburg.
| Bußgeldtatbestand | Bußgelder in Euro | Punkte |
|---|---|---|
Parkverbot missachtet | 25 | |
– länger als 1 Stunde | 40 | |
– länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 | |
