Verbrenner-Verbot: Ab 2035 keine neuen Diesel und Benziner mehr

In der EU dürfen ab 2035 keine neuen, mit fossilem Diesel oder Benzin betankten Pkw mehr neu zugelassen werden. Eine Ausnahme vom Verbrenner-Verbot soll es für E-Fuels geben.
Streit um E-Fuels beigelegt: EU will neue Fahrzeugklasse schaffen
Ersatzteile für Verbrenner bleiben verfügbar
Gebrauchte Diesel und Benziner und der Bestand sind nicht betroffen
Runter mit dem CO₂-Ausstoß: Das hat Folgen für fast jeden Lebens- und Wirtschaftsbereich, auch für den Verkehrssektor. So trägt in Deutschland schon heute die Förderung von E-Fahrzeugen zur CO₂-Minderung durch schnellere Flottenerneuerung bei. Oder die Pflicht für Mineralölunternehmen, von Jahr zu Jahr mehr CO₂ einzusparen, indem sie eine Quote an emissionsarmen Kraftstoffen auf den Markt bringen. Und auch das geplante Deutschland-Ticket für den Nahverkehr soll unter anderem dem Klimaschutz dienen.
Nach Ansicht der EU reichen solche und ähnliche Maßnahmen zur CO₂-Minderung des Verkehrs allerdings nicht aus. Am 28. März beschlossen die EU-Verkehrsminister deshalb das Gesetz zur Verschärfung des CO₂-Flottenziels für neu zugelassene Pkw.
EU: Verbrenner-Aus mit Ausnahme
Jetzt ist die Entscheidung gefallen: In der EU dürfen ab 2035 keine Neuwagen mehr verkauft werden, die mit Benzin oder Diesel fahren. Die EU-Staaten beschlossen am Dienstag endgültig ein weitgehendes Aus für neue Autos mit Verbrennungsmotor, nachdem die Entscheidung von Deutschland wochenlang blockiert worden war. Die Bundesregierung setzte durch, dass die Kommission die Planung präzisieren muss, wie es auch nach 2035 noch möglich sein soll, ausschließlich mit E-Fuels, also synthetischen und mit erneuerbarer Energie hergestellten Kraftstoffen betankte Verbrenner-Autos neu zuzulassen.
Für diese Verbrenner soll eine neue Fahrzeugkategorie namens "e-fuels only" geschaffen und in die Flottengrenzwert-Regulierung einbezogen werden. Bis Herbst 2024 wollen die Beteiligten die dafür nötigen Schritte abgeschlossen haben.
Kriterien für die Zulassung neuer, ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betriebener Fahrzeuge hatte die EU Kommission bereits in einem Schreiben an die Bundesregierung vorgeschlagen. Zu ihnen könnte eine Verpflichtung der Hersteller gehören, eine Art "Abschaltvorrichtung" in Neuwagen zu integrieren.
Sie soll dafür sorgen, dass der Motor nicht mehr anspringt, sollte das Auto mit fossilem Kraftstoff betankt werden. Technisch wäre eine solche Lösung wohl machbar. Auch Verkehrsminister Volker Wissing hatte erklärte, es müsse etwa durch Sensortechnik sichergestellt werden, dass keine fossilen Kraftstoffe in ab 2035 zugelassenen Neuwagen genutzt werden könnten.
Noch ist allerdings unklar, wie diese Vorgaben genau aussehen werden und welche Garantien die EU-Kommission für ihre Umsetzung geben kann. Denn der durch Mitgliedsstaaten, Parlament und Kommission ausgehandelte Gesetzestext wurde von den EU Verkehrsministern unverändert beschlossen.
Wann wird CO₂-Ausstoß für Pkw verboten?
Das verabschiedete Gesetz zum Verbrenner-Aus verpflichtet die Autohersteller dazu, den gesamten CO₂-Ausstoß aller von ihnen innerhalb eines Jahres verkauften Pkw, also für die komplette Flotte, Schritt für Schritt zu senken. Bis 2030 soll der CO₂-Ausstoß neu zugelassener Pkw im Vergleich zu 2021 um 55 Prozent und bis 2035 auf null sinken.
Noch ist unklar, welche Folgen der Kompromiss zwischen EU und Bundesrepublik für dieses Flottenziel hat. Denn auch mit erneuerbaren Energien hergestellte E-Fuels verursachen bei der Verbrennung CO₂. Allerdings nur die Menge, die zu ihrer Herstellung notwendig war.
Deshalb gibt es noch Restzweifel, ob die Ausnahmen für E-Fuels wie von EU-Kommission und Deutschland verabredet umgesetzt werden können. So sollen die E-Fuel-Autos durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt in das EU-Regelwerk aufgenommen werden. Dieser wird von der EU-Kommission erlassen, aber das EU-Parlament und die EU-Staaten können zwei Monate lang Einwände erheben.
Was sind die CO₂-Flottenziele der EU?
Jahr | Aktuelle Vorgaben | Neues Flottenziel |
---|---|---|
2021 | Basisjahr | Basisjahr |
ab 2025 | EU entwickelt einheitliche Bewertung des CO₂-Ausstoßes von Pkw über den gesamten Lebenszyklus. Anwendung durch Hersteller freiwillig | |
2025 | - 15 Prozent CO₂-Ausstoß | - 15 Prozent CO₂-Ausstoß |
2026 | Kommission überprüft Fortschritte | |
2030 | - 37,5 Prozent CO₂-Ausstoß | - 55 Prozent CO₂-Ausstoß Ende der Begünstigung emissionsfreier Fahrzeuge bei der Flottenziel-Berechnung |
2035 | - 100 Prozent CO₂-Ausstoß | - 100 Prozent CO₂-Ausstoß |
Mit dem Gesetz zum Verbrenner-Aus stellt die EU alle Weichen in Richtung Elektromobilität: Der CO₂-Ausstoß am Auspuff wird als alleinige Messgröße genutzt – und nach aktuellem Stand der Technik lässt sich diese Vorgabe nur mit Elektroautos oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Wasserstoff einhalten. Dessen Erzeugung soll in den nächsten Jahren stark gefördert werden. Experten gehen allerdings davon aus, dass Wasserstoff vor allem in der Industrie eingesetzt werden dürfte.
Wie die neue Fahrzeugkategorie für Verbrenner, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, in die Flottenziele integriert werden kann und welche Folgen das für die Zielwerte bis 2035 hat, ist derzeit noch unklar. Entsprechende Regelungen dürften erst in den kommenden Jahren diskutiert und verabschiedet werden.
Werden Benziner und Diesel verboten?
Das Gesetz gilt nur für neu zugelassene Pkw. Bestandsfahrzeuge sind von den neuen EU-Vorgaben nicht betroffen. Allerdings könnten strengere Schadstoffrichtlinien zur Luftreinhaltung dazu führen, dass ältere Autos von zonalen oder streckenbezogenen Fahrverboten betroffen sind.
Fossile-Verbrenner-Aus für Gebrauchte?
Ein Verbot, gebrauchte Benziner oder Diesel weiterzuverkaufen, gibt es nicht. Das neue Gesetz gilt nur für Pkw, die ab dem 1.1.2035 neu zugelassen werden. Autos mit Verbrennungsmotor dürfen deshalb auch nach diesem Tag weiterverkauft und – sofern es sich nicht um die Erstzulassung handelt – zugelassen werden.
Welche Rolle spielen E-Fuels?
Die EU, so haben es Deutschland und Brüssel vereinbart, will bis Herbst 2024 eine neue Fahrzeugkategorie namens "e-fuels only" schaffen. Autos mit diesem Siegel sollen, so sieht es der Kompromiss vom März 2023 vor, auch nach 2035 zugelassen werden dürfen. Sie hätten einen Verbrennungsmotor, dürften aber ausschließlich mit E-Fuels betankt werden.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission den Auftrag bekommen, einen Mechanismus für die Nutzung von E-Fuels nur "außerhalb der Flottengrenzwerte" zu entwickeln. Das hat sich nun geändert: E-Fuels – und damit Verbrenner-Motoren – sollen auch "innerhalb der Flottengrenzwertregulierung" eingesetzt werden dürfen, so Verkehrsminister Wissing in einer Pressemitteilung.
Gibt es für E-Autos genug Ladesäulen?
Anfang 2023 waren in Deutschland über eine Million reine Elektroautos zugelassen, zur selben Zeit gab es ca. 75.000 Ladepunkte im öffentlichen Raum – Tendenz steigend.
Um den wachsenden Bedarf zu decken, hat die Bundesregierung das Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2030 ausgegeben. Bis dahin soll es – geht es nach den Berliner Plänen – 15 Millionen E-Autos in Deutschland geben. Das Verhältnis zwischen Elektroautos und Ladepunkten würde sich damit nur geringfügig verschlechtern. Nach Einschätzung des ADAC sollte das Angebot in diesem Fall ausreichen.
Wichtig ist aus Sicht des Clubs: ein gutes Angebot an Ladesäulen überall in Deutschland und nicht nur in Städten. Nur so ist Elektromobilität auch in ländlichen Regionen möglich.
Gibt es genug Ersatzteile für Verbrenner?
Auch wenn die meisten Autohersteller die Neuentwicklung von Verbrennern für den europäischen Markt in den 2030er-Jahren einstellen wollen: Weltweit wird Diesel und Benzin auch danach noch eine größere Rolle spielen. Deshalb dürfte auch das Angebot an Ersatzteilen zunächst unproblematisch bleiben.
Sinkt der Wert gebrauchter Verbrenner?
Die Preisentwicklung auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird von vielen Faktoren bestimmt. In städtischen Regionen könnten schärfere Richtlinien zur Luftreinhaltung die Nachfrage nach älteren Verbrennern, insbesondere nach Dieselfahrzeugen der Euro-Normen 4 und 5, senken. Inwieweit diese Entwicklung durch größere Nachfrage in anderen Regionen oder im Ausland aufgefangen wird, bleibt abzuwarten.
mit Material von dpa