49-Euro-Ticket: Was beim Kauf vom Deutschland-Ticket zu beachten ist

Das 49-Euro-Ticket wird gut nachgefragt. Reisende können das Deutschland-Ticket in Bussen und Bahnen überall im Land nutzen. Diese Besonderheiten sollten Sie kennen.
Update: Deutschland-Ticket für Studierende bald bundesweit einheitlich
In den einzelnen Bundesländern gibt es immer noch Besonderheiten
Deutschland-Ticket auch in der ADAC Trips App erhältlich
Reisende in Deutschland können den öffentlichen Regional- und Nahverkehr bundesweit derzeit zum einheitlichen Preis von 49 Euro im Monat nutzen – egal in welchem Bundesland oder bei welchem Verkehrsverbund sie das Ticket erworben haben.
Bahnstreik: Auch Pendler haben Anrecht auf Entschädigung
Gut zu wissen: Für Nutzer und Nutzerinnen vom Deutschland-Ticket oder anderen sogenannten Zeitfahrkarten gelten in Sachen Entschädigung grundsätzlich dieselben Fahrgastrechte wie für andere Bahnkunden. Bei Verspätung, Zugausfall oder Streik können deshalb auch Pendler und Pendlerinnen eine Entschädigungspauschale beantragen.
Diese ist wie folgt gestaffelt:
Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes entschädigt.
Wichtig: Entschädigungsbeträge unter vier Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Es empfiehlt sich also, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.
Das Deutschland-Ticket ist eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs. Für viele Verkehrsverbünde übernimmt die Deutsche Bahn den Entschädigungsservice. So dürfen sich beispielsweise diejenigen, die über die Münchner MVG das Deutschland-Ticket (inklusive Deutschland-Ticket Jobticket), das bayerische Ermäßigungsticket (29-Euro-Ticket für Studierende und Auszubildende) und die MVV-Abos (IsarCard Abo, IsarCard65 Abo, IsarCard9Uhr Abo, IsarCard Job und die AboPlusCard) geholt haben, an die Deutsche Bahn wenden.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man denkt, man dürfe als Nutzer oder Nutzerin des Deutschland-Tickets bei Zugausfall oder Verspätung einfach einen anderen, höher gestellten Zug – wie beispielsweise einen EC/IC oder ICE – nehmen. In dem Fall muss man die Mehrkosten selbst tragen. Dies ist nicht über die Entschädigungspauschale geregelt.
Lange war die Zukunft des Deutschland-Tickets ungewiss, da Bund und Länder sich nicht auf eine weitere Finanzierung einigen konnten. Jetzt ist zumindest klar, dass die Finanzierung für 2024 gesichert ist, da Bund und Länder jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket zur Verfügung stellen und die 2024 entstehenden Mehrkosten durch Gelder, die 2023 nicht abgerufen wurden, gedeckt werden. Darüber hinaus sollen die Minister bis zum 1. Mai 2024 ein Konzept für die zukünftige Finanzierung des Tickets erarbeiten.
Jetzt haben sich die Verkehrsminister der Länder zumindest auf eine einheitliche Regelung für Studierende geeinigt.
ADAC: Ticket darf nicht viel teurer werden
Der ADAC begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis von Bund und Ländern zur Fortführung des Deutschland-Tickets. Gleichzeitig fordert ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit für Verbraucher: „Damit sich die Menschen dauerhaft auf das Ticket einstellen können, braucht es mehrjährige verlässliche Aussagen. Das gilt insbesondere für Pendler, die anderenfalls kaum dauerhaft auf das Deutschland-Ticket und den ÖPNV wechseln“, so Hillebrand.
Es sei ein Armutszeugnis, dass im November noch nicht zuverlässig klar sei, wie es im kommenden Jahr weitergeht, sagt der ADAC Verkehrspräsident: „Das Pokerspiel über die Finanzierung geht zulasten des Vertrauens der Verbraucher“.
Bei der Konzipierung müssten die Länder jetzt Gas geben und Klarheit schaffen, so Hillebrand weiter. Mit Blick auf die Kosten fordert der ADAC, dass der zukünftige Preis nicht wesentlich vom heutigen Preis abweicht. „Bezahlbarkeit ist ein gutes und für die Verbraucher sehr wichtiges Argument für den ÖPNV“, sagt der ADAC Verkehrspräsident.
Mehr als elf Millionen Menschen haben das bundesweit gültige Deutschland-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr abonniert. Das hat eine Untersuchung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit Daten bis in den August ergeben. Laut einer aktuellen Umfrage lassen rund ein Drittel von Ihnen dafür öfter ihr Auto stehen.
Das Deutschland-Ticket gibt es als Chipkarte oder als Handyticket – übergangsweise ist es bis zum Jahresende auch in Papierform mit QR-Code erhältlich. Das Deutschland-Ticket ist der Nachfolger des 9-Euro-Tickets, das im Sommer 2022 die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten sollte.
Deutschland-Ticket: Infos zum 49-Euro-Ticket im Überblick
App oder stationär: Wo das Ticket erhältlich ist

Interessierte können das 49-Euro-Ticket über verschiedene Apps oder die Internetseite der Deutschen Bahn sowie bei den regionalen Verkehrsunternehmen kaufen. Allerdings benötigt man bei fast allen Anbietern einen Account, um das Deutschland-Ticket zu erwerben. Praktisch: Den Start-Monat des Abos können die Kunden und Kundinnen flexibel wählen.
Es gibt einige Apps, die das Deutschland-Ticket anbieten wie zum Beispiel die Deutschland-Ticket-App*, die man sich im App-Store oder im Google-Play-Store herunterladen kann. Sie wird von dem privaten Entwickler Mobility Inside – einem Zusammenschluss von verschiedenen Verkehrsunternehmen – angeboten. Die App bietet zudem die Möglichkeit, zusätzliche Angebote wie Bike-Sharing oder wie E-Scooter-Sharing zu verknüpfen. Künftig sollen auch weitere Fahrkarten, etwa für Fahrräder, lokale Ticketangebote oder den Fernverkehr, verfügbar sein.
Wer kein Smartphone besitzt, kann das Abo auch persönlich an den stationären Verkaufsstellen der jeweiligen Verkehrsunternehmen abschließen. Dadurch könnten sich aber die Wartezeiten deutlich verlängern. An Fahrkartenautomaten hingegen werden meist keine Abos angeboten. Wer kein Smartphone, aber einen internetfähigen Computer hat, kann das Ticket auch über diesen Weg online erwerben.
Wo das 49-Euro-Ticket gilt
Das 49-Euro-Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dazu zählen unter anderem U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbusse aber auch Regionalzüge (Interregio Express (IRE), Regional Express (RE) , Regionalbahn (RB). Das Deutschland-Ticket gilt zudem auf Fähren, wenn diese zum ÖPNV gehören wie beispielsweise in Hamburg oder in Berlin (über den Wannsee) und ist auch im Lufthansa Express Bus zum Münchner Flughafen gültig.
Das Ticket gilt nicht in Fernverkehrs-Zügen wie ICE, IC oder EC. Ausnahme ist die Strecke Rostock – Stralsund, auf der das Deutschland-Ticket auch im Fernverkehr gilt, wenn der benutzte Zug eine Nahverkehrsfreigabe hat. Auch in privaten Reisebussen gilt es nicht.
Gut zu wissen: Es gibt auch einige Regionalexpress-Züge (RE), die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden. Dadurch könnte das Deutschland-Ticket auf bestimmten Streckenabschnitten nach derzeitigem Stand nicht anerkannt werden. Reisende sollten in der DB Navigator App prüfen, ob ihre geplante Fahrt von der Ausnahme betroffen ist.
Mit einem Preis von 49 Euro ist das Ticket sehr viel günstiger als viele bisherige Abos in deutschen Großräumen. Zudem gilt es nicht nur innerhalb eines Verkehrsverbunds, sondern bundesweit. Das heißt, wer das Deutschland-Ticket beispielsweise bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) kauft, kann dennoch deutschlandweit die Regionalzüge, aber auch die Tram in München oder den Linienbus in Berlin nutzen.
Gilt das Deutschland-Ticket im Fernverkehr?
Nein. Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder andere Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden. Dazu gehören IC, EC und ICE. Eventuell wird es wie beim 9-Euro-Ticket vereinzelt Ausnahmen geben. Die Bahn befindet sich aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern.
Die Abo-Karte gilt auch nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen Zwecken betrieben werden, wie beispielsweise Sightseeing-Busse in Großstädten.
Ist das Abo mit dem Fernverkehr kombinierbar?
Ja. Dazu muss man aber beachten, dass:
für die Strecke im Fernverkehr ein separater Fahrschein zu lösen ist.
die Zugbindung nicht aufgehoben wird, wenn man seinen anschließenden Fernverkehrszug verpasst.
somit die kostenlose Nutzung eines späteren Zuges mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) nicht möglich ist. In diesem Fall können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Kann man das 49-Euro-Ticket im Ausland nutzen?
Wenige grenznahe Städte können auch mit dem 49-Euro-Ticket angefahren werden. So zum Beispiel Salzburg und Kufstein in Österreich, Basel und Schaffhausen in der Schweiz, Świnoujście (Swinemünde/Usedom) in Polen sowie Venlo in den Niederlanden.
Freigegeben sind auch folgende grenznahe Strecken in Nahverkehrszügen:
Dänemark: Süderlügdum – Tønder
Frankreich: Berg (Pfalz) – Lauterbourg und Schweighofen – Wissembourg.
Österreich: Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen; Salzburg; Kufstein
Polen: Görlitz – Zgorzelec sowie Hirschfelde – Krzewina Zgorzelecka – Hagenwerder
Tschechien: Zittau – Hradek nad Nisou, Bärenstein – Vejprty und Seifhennersdorf – Varnsdorf – Zittau
Zudem kann man die Züge des VRT nach Luxemburg von Rheinland-Pfalz aus nutzen. Außerdem gibt es viele grenzüberschreitende Busse, in denen man mit dem Deutschland-Ticket fahren kann. Etwa die ASEAG-Linie 24 ins belgische Kelmis.
49-Euro-Ticket nur im Abo
Das Deutschland-Ticket gibt es nur als monatliches Abo. Und es gilt immer für den aktuellen Kalendermonat. Es ist zwar möglich, das Abo lediglich einen Monat zu nutzen, aber Vorsicht: Man muss auf jeden Fall wieder rechtzeitig kündigen, denn das Abo verlängert sich automatisch. Kündigen kann man im jeweiligen Abo-Portal.
Man kann das Ticket auch im Verlauf eines Monats erwerben, aber: Wer sich beispielsweise erst am 15. eines Monats für das Ticket entscheidet, muss trotzdem fast überall für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende des Monats die vollen 49 Euro zahlen. Außerdem kann er oder sie für den Folgemonat nicht mehr rechtzeitig kündigen. Die Kündigung muss nämlich spätestens bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat erfolgen.
Ausnahmen gibt es allerdings. Wer sein Abo bei der S-Bahn München oder beim Tarifverbund Stuttgart (dort unter der Rubrik "Abo-Sofort") abschließt, der bekommt den ersten Vertragsmonat nur anteilig berechnet, wenn er das Abo mindestens im Folgemonat beibehält.
Das Deutschland-Ticket ist wie sein Vorgänger, das 9-Euro-Ticket, ein persönliches Ticket und nicht übertragbar. Kinder unter sechs Jahren brauchen kein Ticket.
Abo-Bestellung: Probleme mit ausländischer IBAN
Manche Reisende, die gern ein Abo zum Deutschland-Ticket abschließen möchten, scheitern. Grund dafür ist: Bei einigen Anbietern braucht man ein inländisches Konto. Bei der Abfrage der IBAN-Nummer erlaubt das entsprechende System nur die Eingabe einer deutschen IBAN-Kennung. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE" und hat 20 Ziffern.
Kundinnen und Kunden aus Nachbarländern wie beispielsweise Belgien, deren IBAN (International Bank Account Number) eine andere Länderkennung und nur 16 Ziffern hat, können das Abo nicht bestellen. Davon betroffen können auch Deutsche sein, die im Ausland leben.
Allerdings gibt es auch Anbieter, die mit einer Software arbeiten, die die ausländische IBAN erkennt. So ist die Abo-Bestellung auf den Seiten der Deutschen Bahn mit einer ausländischen Kontoverbindung möglich.
Was für bestehende Abos gilt
Viele ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer haben bereits ein Abonnement für den Nahverkehr. Sie können umbuchen, wenn das Deutschland-Ticket für sie eine günstigere Alternative darstellt.
Der Wechsel erfolgt aber nicht immer automatisch. Oftmals müssen die Kunden selbst aktiv werden, wenn sie auf das 49-Euro-Ticket umsteigen wollen. Meist geht das online auf den Internetportalen der Anbieter. Auf jeden Fall sollten Kunden und Kundinnen prüfen, ob ihr Abo entsprechend ihren Wünschen umgestellt wurde.
Auf das Deutschland-Ticket wird kein Bahncard-Rabatt gewährt.
Bleibt der Preis dauerhaft bei 49 Euro?
Für das 49-Euro-Ticket gilt eine Einführungsphase von zwei Jahren. Der momentane Preis gilt als sogenannter Einführungspreis. Bis Ende April 2024 sind keine Preiserhöhung geplant. Spätere Erhöhungen sind wahrscheinlich.
Jobticket: 49-Euro-Ticket noch günstiger
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen. Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten auf diese Weise das Ticket also für mindestens 30 Prozent weniger erhalten.
Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro. Arbeitnehmende, so hofft man, stiegen durch diesen attraktiven Preis vermehrt auf den ÖPNV um.
Wichtig: Interessierte sollten sich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, wie sie das 49-Euro-Ticket als Job-Ticket erhalten können. Viele Verkehrsunternehmen sind bereits im Austausch mit den Unternehmen. Denn die Arbeitgeber müssen zuerst einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen abschließen, damit sie ihren Arbeitnehmenden ein bezuschusstes Jobticket ermöglichen können. Die Abrechnungsvariante wird individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt.
49-Euro-Ticket für Schüler
Je nach Tarifgruppe kann sich das 49-Euro-Ticket auch für Schülerinnen und Schüler lohnen. Da das Angebot für junge Menschen sehr vielfältig ist, sollte man genau prüfen, ob sich der Umstieg auf das 49-Euro-Ticket tatsächlich lohnt (siehe "Besonderheiten der Bundesländer").
Studierende: Einheitliches Semesterticket kommt
Bisher galten für Studierende je nach Bundesland unterschiedliche Preise für ein so genanntes Upgrade des Semestertickets auf das Deutschland-Ticket. Das soll jetzt anders werden. Die Verkehrsminister der Länder haben sich auf eine bundesweit einheitliche Lösung geeinigt. Ab dem Sommersemester 2024 wird es – auf Basis des Deutschland-Tickets – ein Semesterticket für 29,40 Euro geben. Damit können die Studierenden dann bundesweit den ÖPNV nutzen.
Derzeit wird Studierenden noch eine "Upgrade-Lösung" angeboten. Mit einer monatlichen Zuzahlung wird so aus dem Semesterticket das Deutschland-Ticket. Die Kosten dafür sind unterschiedlich (siehe "Besonderheiten der Bundesländer"). Studierende sollten sich beim Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) ihrer Universität über ein mögliches Upgrade und dessen Kosten informieren.
Was für die Mitnahme von Fahrrädern gilt
Fahrräder können nur in einigen Bundesländern (siehe "Besonderheiten der Bundesländer") kostenlos mitgenommen werden, ansonsten muss ein Extraticket gelöst werden. Beim 9-Euro-Ticket im Sommer gab es ebenfalls keine kostenlose Fahrradmitnahme. Bei der Deutschen Bahn kostet eine Fahrradtageskarte im Nahverkehr derzeit sechs Euro.
Eingeschränkte Fahrgastrechte bei Verspätung
Seit einer Änderung des Eisenbahnrechts auf EU-Ebene Mitte August gilt das 49-Euro-Ticket nun als Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt. Das bedeutet, dass Reisende, die etwa ihren Anschlusszug wegen einer Verspätung verpassen, kein Recht darauf haben, ohne Mehrkosten auf einen ICE auszuweichen. Deutschland-Ticket-Nutzerinnen und Nutzer haben damit weniger Fahrgastrechte als andere Bahnreisende.
Bei einer Kombination von Deutschland- und Fernverkehrsticket bedeutet das: Entweder man trägt das Risiko, bei einem verpassten Anschlusszug ohne Entschädigung dazustehen, oder man bucht auf Nummer sicher eine Fahrkarte für die gesamte Reise und zahlt drauf.
Klitzekleiner Trost: Wer auf seiner Deutschland-Ticket-Reise mindestens 60 Minuten Verspätung erlebt, hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro.
Ebenfalls gut zu wissen: Grundsätzlich gelten auch für Zeitfahrkarten – das Deutschland-Ticket ist eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs – die gesetzlichen Fahrgastrechte.
Deutschland-Ticket: Besonderheiten der Bundesländer
Die Handhabung des Deutschland-Tickets ist einfacher als die der komplizierten Tarifmodelle in vielen Städten und Gemeinden. Allerdings zeichnet sich ab, dass es doch wieder spezielle Mitnahmeregelungen in einzelnen Regionen geben wird. Hier ein Überblick, was in den einzelnen Bundesländern geplant ist.
Baden-Württemberg
Beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) gibt es ein TicketPlus. Für 9,90 Euro monatlich zusätzlich ermöglicht es die Mitnahme anderer Personen und ist innerhalb des VVS-Tarifbereichs auch übertragbar. Ergänzt man das Deutschland-Ticket um weitere 49 Euro, kann man im Regionalverkehr Baden-Württembergs in der 1. Klasse fahren. Das TicketPlus gibt es allerdings nicht fürs Handy, sondern nur für Besitzer der sogenannten PolygoCard des VVS.
Im Baden-Württemberg-Tarif (bwtarif) ist die Mitnahme von Fahrrädern bis auf wenige zeitlich beschränkte Ausnahmen – wie beispielsweise in den Stoßzeiten montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr – kostenlos.
Die Umstellung vom Sozial-Ticket auf das Deutschland-icket ist geplant. Für Studierende gibt es Sonderregelungen*.
Bayern
Seit 1. September wird es für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende eine vergünstigte Version des 49-Euro-Tickets für 29 Euro geben, für Studierende seit dem 1. Oktober.
Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) muss für die meisten Fahrräder (abhängig von der Größe) ein Ticket gelöst werden.
Berlin und Brandenburg
Beim Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) dürfen Hunde kostenlos mitfahren. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist im VBB aber ein Fahrradticket nötig.
Ein Upgrade für Studierende ist möglich. Um ihr Semesterticket aufzuwerten, müssen sie einen monatlichen Aufpreis bezahlen. Wer eine sogenannte Übergangskarte zur Benutzung der 1. Klasse besitzt, darf diese auch in Kombination mit dem Deutschland-Ticket im Verbundgebiet nutzen.
Eintausch Führerschein gegen Deutschlandticket
Mehrere deutsche Städte bieten ein zeitlich befristetes Deutschlandticket als Gegenleistung bei der Abgabe des Führerscheins an. Das Angebot richtet sich zum Teil an Seniorinnen und Senioren, zum Teil aber auch an einen größeren Personenkreis. Entsprechende Angebote gibt es unter anderem in Lübeck, Dortmund, Bonn und Leverkusen. Detaillierte Informationen erhält man bei den Stadtverwaltungen.
Bremen
Bürgergeld-Empfänger erhalten ein Stadtticket für 25 Euro.
Das Deutschland-Ticket gibt es auch für 16,60 Euro als Semesterticket-Upgrade für Studierende. Wer beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) einen Hund oder ein Fahrrad mitnehmen möchte, braucht ein entsprechendes Ticket zusätzlich. Innerhalb des VBN-Gebietes kann man das Deutschland-Ticket als 1.-Klasse-Ticket gegen Aufpreis aufwerten.
Hamburg
Azubis, die ein Bonusticket besitzen, zahlen für das Deutschland-Ticket 29 Euro monatlich. Schülerinnen und Schüler (mit SchulSpezial) sowie Menschen mit niedrigem Einkommen zahlen für eine Monatskarte nur noch 19 Euro. Die Fahrradmitnahme ist außerhalb der Stoßzeiten kostenlos. Hunde dürfen jederzeit kostenlos mitgenommen werden.
Studierende können ihr Semesterticket für 18,20 Euro pro Monat upgraden und somit das Semesterticket als Deutschland-Ticket nutzen.
Der Hamburger Verkehrsverbund (hvv) bietet eine Zeitkarten-Ergänzung für 15 Euro an. Dann können wahlweise eine Person ab 15 Jahren oder drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen mitgenommen werden. Zudem gibt es für 47,20 Euro im Monat ein 1.-Klasse-Upgrade für das hvv-Gesamtnetz.
Hessen
Für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld und Sozialhilfe gibt es ein Sozialticket für 31 Euro monatlich. Für Studenten sowie für die Nutzung der 1. Klasse kann ein Upgrade erfolgen. Hunde und Fahrräder dürfen kostenlos mitgenommen werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Azubis, Berufsschülerinnen, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter zahlen in Mecklenburg-Vorpommern 29 Euro für das Deutschland-Ticket. Dies gilt auch für Seniorinnen und Senioren.
Beim Verkehrsverbund Warnow (VVW) können Studierende ihr Semester-Ticket für 28,40 Euro upgraden.
Niedersachsen
Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende soll es das Ticket für 29 Euro im Monat geben, allerdings voraussichtlich erst 2024.
Studierende haben die Möglichkeit, ein Upgrade-Ticket zu erwerben. Beim 1.-Klasse-Upgrade bezahlt man den Aufpreis für die befahrene Strecke. Ein 1.-Klasse-Upgrade als Wochen-, Monats- oder Abo-Karte wird nicht angeboten. Für Hunde und Fahrräder sind zusätzliche Tickets nötig.
Nordrhein-Westfalen
Hunde fahren beim Deutschland-Ticket in NRW kostenlos mit. Es soll außerdem ein vergünstigtes Sozialticket geben, dessen Preis aber noch nicht feststeht. Seit 1. Juli gibt es Zusatztickets für die 1. Klasse und zur Fahrradmitnahme. Ein 1.-Klasse-Zusatzticket kostet 69 Euro monatlich, das Fahrrad-Monatsabo 39 Euro.
Studierende können laut Allgemeinem Studierendenausschuss (AStA) der Universität Köln ein Upgrade ihres Semestertickets für 15,28 Euro abschließen. Azubis, Schülerinnen und Schüler. sollen ab dem Schuljahr 2023/24 ein verbilligtes Ticket erwerben können. NRW-Kommunen können dann das "Schülerticket" (VRS) oder "Schokoticket" (VRR) für 29 Euro anbieten.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe bieten Inhaberinnen und Inhabern der Chipkarte die kostenlose Nutzung des KVB-Rads (je Fahrt 30 Minuten) bzw. des KVB-Lastenrads (je Woche 90 Minuten) – beim Handyticket hat man diese Vergünstigung nicht inklusive. Ähnliches gilt für Leihräder der Verkehrsbetriebe im Rhein-Siegkreis, in Bonn und Troisdorf.
Rheinland-Pfalz
Das 49-Euro-Ticket gilt auch auf der Zugstrecke nach Luxemburg.
Ein generelles Upgrade für alle Studierende wird noch nicht angeboten. Die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern und Hunden hängt vom jeweiligen Verkehrsverbund ab. Im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) ist die Mitnahme des Fahrrads sowie des Hundes beispielsweise kostenlos.
Saarland
Es gibt ein Junge-Leute-Ticket für Schülerinnen und Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende mit Wohnsitz im Saarland für 30,40 Euro monatlich (365 Euro im Jahr). Für Menschen mit Berechtigungsnachweis gibt es ein ermäßigtes sogenanntes Fair-Ticket für 39 Euro monatlich. Studierenden steht ein Upgrade vom Semesterticket zum 49-Ticket zum jeweiligen Differenzbetrag zur Verfügung. Wer 1. Klasse fahren möchte, muss den Differenzbetrag der jeweiligen Fahrt zahlen.
Auch beim SaarVV (Saarländischer Verkehrsverbund) dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden. Es gelten allerdings zeitliche Einschränkungen. Hunde dagegen fahren immer kostenlos.
Sachsen-Anhalt
Innerhalb des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds (MDV) können Hunde kostenlos mitgenommen werden, wenn sie in eine kleine Tasche oder Box passen. Anders allerdings in Bussen und Straßenbahnen Magdeburgs. Hier muss für Hunde zusätzlich eine Kinderfahrkarte gekauft werden.
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Auszubildende und Geringverdiener gibt es noch gesonderten Regelungen.
Sachsen
Im Dresdner VVO-Gebiet (Verkehrsverbund Oberelbe) können Pendlerinnen und Pendler im Rahmen eines 10-Euro-Upgrades weiterhin einen Hund oder ein Fahrrad ohne zeitliche Einschränkung sowie einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schülerinnen und Schüler bis zum 15. Geburtstag kostenlos mitnehmen. Gültig ist das Angebot von Montag bis Freitag zwischen 18 und 4 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Für Leipzig können bestimmte Zusatzbausteine hinzugebucht werden, wie zum Beispiel die Mitnahme einer erwachsene Person oder das Mitnehmen von bis zu 3 Kindern. Das Semesterticket-Upgrade wird für 21,50 Euro pro Monat angeboten.
Schleswig-Holstein
Es gibt ein ermäßigtes Job-Ticket für Freiwilligendienstleistende für maximal 15 Euro. Studierenden steht ein Upgrade vom Semesterticket zum 49-Ticket zum jeweiligen Differenzbetrag zur Verfügung. Fahrräder können nicht kostenlos mitgenommen werden. Die Fahrradtageskarte kostet beispielsweise fünf Euro.
Thüringen
Im Freistaat muss für Fahrräder in der Straßenbahn ein extra Ticket gelöst werden. Geprüft wird ein 28-Euro-Ticket für Auszubildende.
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