Deutschland-Ticket: Für wen sich das 49-Euro-Ticket lohnt
Das 49-Euro-Ticket ist bei vielen Menschen beliebt. Sie profitieren vom vergünstigten Reisen im Regional- und Nahverkehr. 2025 müssen Nutzerinnen und Nutzer aber tiefer in die Tasche greifen.
Update: Ticketpreis steigt ab 2025 auf 58 Euro
Deutschland-Ticket auch in der ADAC Trips App erhältlich
Semester-Ticket kann als Deutschland-Ticket genutzt werden
Jetzt ist es klar: 2025 wird das Deutschland-Ticket teurer. Auf der Sonder-Verkehrsministerkonferenz haben die zuständigen Minister der Länder sich darauf geeinigt, dass der Ticketpreis ab dem kommenden Jahr 58 Euro betragen wird. Damit kostet 2025 das Ticket 9 Euro mehr.
Im Mai 2023 wurde das 49-Euro-Ticket eingeführt. Aktuell nutzen pro Monat im Schnitt rund 13 Millionen Kundinnen und Kunden das Abo. Den stärksten Anstieg gab es bei dem bundesweit neu eingeführten Semester-Ticket, das als Deutschland-Ticket genutzt werden darf sowie bei den Job-Tickets.
Deutschland-Ticket: Infos zum 49-Euro-Ticket im Überblick
App oder stationär: Wo das Ticket erhältlich ist
Reisende in Deutschland können den öffentlichen Regional- und Nahverkehr derzeit bundesweit zum einheitlichen Preis von 49 Euro im Monat nutzen – egal in welchem Bundesland oder bei welchem Verkehrsverbund sie das Ticket erworben haben.
Interessierte können das 49-Euro-Ticket über verschiedene Apps oder die Internetseite der Deutschen Bahn sowie bei den regionalen Verkehrsunternehmen kaufen. Allerdings benötigt man bei fast allen Anbietern einen Account, um das Deutschland-Ticket zu erwerben. Praktisch: Den Start-Monat des Abos können die Kunden und Kundinnen flexibel wählen.
Es gibt einige Apps, die das Deutschland-Ticket anbieten wie zum Beispiel die Deutschland-Ticket-App, die man sich im App-Store oder im Google-Play-Store herunterladen kann. Die App bietet auch die Möglichkeit, zusätzliche Angebote wie Bike-Sharing oder E-Scooter-Sharing zu verknüpfen.
Wer kein Smartphone besitzt, kann das Abo auch persönlich an den stationären Verkaufsstellen der jeweiligen Verkehrsunternehmen abschließen. Wer kein Smartphone, aber einen internetfähigen Computer hat, kann das Ticket auch über diesen Weg online erwerben. An Fahrkartenautomaten werden meist keine Abos angeboten. Das Deutschland-Ticket ist als Chipkarte oder als Handyticket erhältlich.
Wo das 49-Euro-Ticket gilt
Das 49-Euro-Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dazu zählen unter anderem U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbusse, aber auch Regionalzüge (Interregio Express (IRE), Regional Express (RE) , Regionalbahn (RB). Das Ticket gilt zudem auf Fähren, wenn diese zum ÖPNV gehören wie beispielsweise in Hamburg oder in Berlin (über den Wannsee) und ist auch im Lufthansa Express Bus zum Münchner Flughafen gültig.
Das Ticket gilt nicht in Fernverkehrs-Zügen wie ICE, IC oder EC. Ausnahme ist die Strecke Rostock – Stralsund, auf der das Deutschland-Ticket auch im Fernverkehr gilt, wenn der benutzte Zug eine Nahverkehrsfreigabe hat. Auch in privaten Reisebussen gilt es nicht.
Gut zu wissen: Es gibt auch einige Regionalexpress-Züge (RE), die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden. In solchen Zügen könnte das Deutschland-Ticket auf bestimmten Streckenabschnitten nicht anerkannt werden. Reisende sollten in der DB Navigator App prüfen, ob ihre geplante Fahrt von der Ausnahme betroffen ist.
Mit einem Preis von 49 Euro ist das Ticket sehr viel günstiger als viele andere Abos in deutschen Großräumen. Zudem gilt es nicht nur innerhalb eines Verkehrsverbunds, sondern bundesweit. Das heißt, wer das Deutschland-Ticket beispielsweise bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) kauft, kann dennoch deutschlandweit die Regionalzüge, aber auch die Tram in München oder den Linienbus in Berlin nutzen.
Gilt das Deutschland-Ticket im Fernverkehr?
Nein. Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder andere Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden. Dazu gehören IC, EC und ICE. Die Abo-Karte gilt auch nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen Zwecken betrieben werden, wie beispielsweise Sightseeing-Busse in Großstädten.
Ist das Abo mit dem Fernverkehr kombinierbar?
Ja. Dazu muss man aber beachten, dass:
für die Strecke im Fernverkehr ein separater Fahrschein zu lösen ist.
die Zugbindung nicht aufgehoben wird, wenn man seinen anschließenden Fernverkehrszug verpasst.
somit die kostenlose Nutzung eines späteren Zuges mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) nicht möglich ist. In diesem Fall können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Kann man das 49-Euro-Ticket im Ausland nutzen?
Wenige grenznahe Städte können auch mit dem 49-Euro-Ticket angefahren werden. So zum Beispiel Salzburg und Kufstein in Österreich, Basel und Schaffhausen in der Schweiz, Świnoujście (Swinemünde/Usedom) in Polen sowie Venlo in den Niederlanden.
Freigegeben sind auch folgende grenznahe Strecken in Nahverkehrszügen:
Dänemark: Süderlügdum – Tønder
Frankreich: Berg (Pfalz) – Lauterbourg und Schweighofen – Wissembourg
Österreich: Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen; Salzburg; Kufstein
Polen: Görlitz – Zgorzelec sowie Hirschfelde – Krzewina Zgorzelecka – Hagenwerder
Tschechien: Zittau – Hradek nad Nisou, Bärenstein – Vejprty und Seifhennersdorf – Varnsdorf – Zittau
Zudem kann man die Züge des VRT nach Luxemburg von Rheinland-Pfalz aus nutzen. Außerdem gibt es viele grenzüberschreitende Busse, in denen man mit dem Deutschland-Ticket fahren kann. Etwa die ASEAG-Linie 24 ins belgische Kelmis.
49-Euro-Ticket nur im Abo
Das Deutschland-Ticket gibt es nur als monatliches Abo. Und es gilt immer für den aktuellen Kalendermonat. Es ist zwar möglich, das Abo lediglich einen Monat zu nutzen, aber Vorsicht: Man muss auf jeden Fall wieder rechtzeitig kündigen, denn das Abo verlängert sich automatisch. Kündigen kann man im jeweiligen Abo-Portal.
Man kann das Ticket auch im Verlauf eines Monats erwerben, aber: Wer sich beispielsweise erst am 15. eines Monats für das Ticket entscheidet, muss trotzdem fast überall für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende des Monats die vollen 49 Euro zahlen. Außerdem kann er oder sie für den Folgemonat nicht mehr rechtzeitig kündigen. Die Kündigung muss nämlich spätestens bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat erfolgen.
Das Deutschland-Ticket ist nicht übertragbar. Kinder unter sechs Jahren brauchen kein Ticket.
Abo-Bestellung: Probleme mit ausländischer IBAN
Manche Reisende, die gern ein Abo zum Deutschland-Ticket abschließen möchten, scheitern. Grund dafür ist: Bei einigen Anbietern braucht man ein inländisches Konto. Bei der Abfrage der IBAN-Nummer erlaubt das entsprechende System nur die Eingabe einer deutschen IBAN-Kennung. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE" und hat 20 Ziffern.
Kundinnen und Kunden aus Nachbarländern wie beispielsweise Belgien, deren IBAN (International Bank Account Number) eine andere Länderkennung und nur 16 Ziffern hat, können das Abo nicht bestellen. Davon betroffen können auch Deutsche sein, die im Ausland leben.
Allerdings gibt es auch Anbieter, die mit einer Software arbeiten, die die ausländische IBAN erkennt. So ist die Abo-Bestellung auf den Seiten der Deutschen Bahn mit einer ausländischen Kontoverbindung möglich.
Was für bestehende Abos gilt
Viele ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer haben bereits ein Abonnement für den Nahverkehr. Sie können umbuchen, wenn das Deutschland-Ticket für sie eine günstigere Alternative darstellt. Auf das Deutschland-Ticket wird kein Bahncard-Rabatt gewährt.
Jobticket: 49-Euro-Ticket noch günstiger
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das 49-Euro-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen. Wenn sie dabei einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren, geben Bund und Länder einen weiteren Abschlag von fünf Prozent dazu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten auf diese Weise das Ticket also für mindestens 30 Prozent weniger erhalten.
Mit dem bundesweit standardisierten Jobticket-Modell kostet das Ticket 34,30 Euro. Arbeitnehmende, so hofft man, stiegen durch diesen attraktiven Preis vermehrt auf den ÖPNV um.
Wichtig: Interessierte sollten sich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, wie sie das 49-Euro-Ticket als Job-Ticket erhalten können. Viele Verkehrsunternehmen sind bereits im Austausch mit den Unternehmen. Denn die Arbeitgeber müssen zuerst einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen abschließen, damit sie ihren Arbeitnehmenden ein bezuschusstes Jobticket ermöglichen können. Die Abrechnungsvariante wird individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt.
49-Euro-Ticket für Schüler
Je nach Tarifgruppe kann sich das 49-Euro-Ticket auch für Schülerinnen und Schüler lohnen. Da das Angebot für junge Menschen sehr vielfältig ist, sollte man genau prüfen, ob sich der Umstieg auf das 49-Euro-Ticket tatsächlich lohnt (siehe "Besonderheiten der Bundesländer").
Studierende: Einheitliches Semesterticket
Die Verkehrsminister der Länder haben sich auf eine bundesweit einheitliche Lösung geeinigt. Seit dem Sommersemester 2024 gibt es – auf Basis des Deutschland-Tickets – ein Semesterticket für 29,40 Euro. Damit können die Studierenden jetzt bundesweit den ÖPNV nutzen.
Was für die Mitnahme von Fahrrädern gilt
Fahrräder können nur in einigen Bundesländern kostenlos mitgenommen werden, ansonsten muss ein Extraticket gelöst werden. Bei der Deutschen Bahn kostet eine Fahrradtageskarte im Nahverkehr derzeit sechs Euro.
Achtung: Hat man sein 49-Euro-Ticket bei einem Verkehrsverbund gekauft, bei dem die Mitnahme des Fahrrads kostenlos ist (wie zum Beispiel in Hamburg), nutzt dann aber beispielsweise die U-Bahn in München, muss der Ticket-Inhaber oder -Inhaberin die besonderen Bestimmungen des dortigen Verkehrsverbundes beachten und gegebenenfalls eine Fahrkarte für das Fahrrad zusätzlich lösen.
Eingeschränkte Fahrgastrechte bei Verspätung
Seit einer Änderung des Eisenbahnrechts auf EU-Ebene Mitte August 2023 gilt das 49-Euro-Ticket nun als Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt. Das bedeutet, dass Reisende, die etwa ihren Anschlusszug wegen einer Verspätung verpassen, kein Recht darauf haben, ohne Mehrkosten auf einen ICE auszuweichen. Deutschland-Ticket-Nutzerinnen und Nutzer haben damit weniger Fahrgastrechte als andere Bahnreisende.
Bei einer Kombination von Deutschland- und Fernverkehrsticket bedeutet das: Entweder man trägt das Risiko, bei einem verpassten Anschlusszug ohne Entschädigung dazustehen, oder man bucht auf Nummer sicher eine Fahrkarte für die gesamte Reise und zahlt drauf.
Klitzekleiner Trost: Wer auf seiner Deutschland-Ticket-Reise mindestens 60 Minuten Verspätung erlebt, hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro. Grundsätzlich gelten auch für Zeitfahrkarten – das Deutschland-Ticket ist eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs – die gesetzlichen Fahrgastrechte.
Auch Pendler haben Anrecht auf Entschädigung
Gut zu wissen: Für Nutzer und Nutzerinnen des Deutschland-Tickets oder von anderen sogenannten Zeitfahrkarten gelten in Sachen Entschädigung grundsätzlich dieselben Fahrgastrechte wie für andere Bahnkunden. Bei Verspätung ab 60 Minuten, Zugausfall oder Streik können deshalb auch Pendler und Pendlerinnen eine Entschädigungspauschale beantragen.
Diese ist wie folgt gestaffelt:
Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
Bahncard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwerts entschädigt.
Wichtig: Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Es empfiehlt sich also, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.
Das Deutschland-Ticket ist eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs. Für viele Verkehrsverbünde übernimmt die Deutsche Bahn den Entschädigungsservice. So dürfen sich beispielsweise diejenigen, die über die Münchner MVG das Deutschland-Ticket (inklusive Deutschland-Ticket Jobticket), das bayerische Ermäßigungsticket (29-Euro-Ticket für Studierende und Auszubildende) und die MVV-Abos (Isarcard-Abo, Isarcard65-Abo, Isarcard9Uhr-Abo, Isarcard Job und die Abo Plus Card) geholt haben, an die Deutsche Bahn wenden.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man denkt, man dürfe als Nutzer oder Nutzerin des Deutschland-Tickets bei Zugausfall oder Verspätung einfach einen anderen, höher gestellten Zug – wie beispielsweise einen EC/IC oder ICE – nehmen. In dem Fall muss man die Mehrkosten selbst tragen. Dies ist nicht über die Entschädigungspauschale geregelt.
Deutschland-Ticket: Besonderheiten der Bundesländer
Die Handhabung des Deutschland-Tickets ist einfacher als die der komplizierten Tarifmodelle in vielen Städten und Gemeinden. Allerdings gibt es spezielle Mitnahmeregelungen in einzelnen Regionen. Hier ein Überblick:
Baden-Württemberg
Beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) gibt es ein TicketPlus. Für 9,90 Euro monatlich zusätzlich ermöglicht es die Mitnahme anderer Personen und ist innerhalb des VVS-Tarifbereichs auch übertragbar. Ergänzt man das Deutschland-Ticket um weitere 49 Euro, kann man im Regionalverkehr Baden-Württembergs in der 1. Klasse fahren. Das TicketPlus gibt es allerdings nicht fürs Handy, sondern nur für Besitzer der sogenannten PolygoCard des VVS.
Im Baden-Württemberg-Tarif (bwtarif) ist die Mitnahme von Fahrrädern bis auf wenige zeitlich beschränkte Ausnahmen – wie beispielsweise in den Stoßzeiten montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr – kostenlos.
Die Umstellung vom Sozial-Ticket auf das Deutschland-Ticket ist geplant.
Bayern
Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gibt es eine vergünstigte Version des 49-Euro-Tickets für 29 Euro. Die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern und Hunden hängt vom jeweiligen Verkehrsverbund ab. Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) beispielsweise muss für die meisten Fahrräder (abhängig von der Größe) ein Ticket gelöst werden.
Berlin und Brandenburg
Berlin hat für Menschen, die nur im Stadtgebiet Berlin unterwegs sind, ein 29-Euro-Ticket eingeführt. Es ist seit dem Juli gültig. Allerdings muss dieses Ticket für mindestens ein Jahr gekauft werden und ist erst danach monatlich kündbar. Wichtig: Das 29-Euro-Ticket ersetzt nicht das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket. Es ist nur im Berliner Stadtgebiet – der so genannten Tarifzone AB – gültig.
Beim Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) dürfen Hunde kostenlos mitfahren. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist im VBB aber ein Fahrradticket nötig. Wer eine sogenannte Übergangskarte zur Benutzung der 1. Klasse besitzt, darf diese auch in Kombination mit dem Deutschland-Ticket im Verbundgebiet nutzen.
Eintausch Führerschein gegen Deutschlandticket
Immer mehr deutsche Städte bieten ein zeitlich befristetes Deutschlandticket als Gegenleistung bei der Abgabe des Führerscheins an. Das Angebot richtet sich zum Teil an Seniorinnen und Senioren, zum Teil aber auch an einen größeren Personenkreis. Entsprechende Angebote gibt es unter anderem in Lübeck, Dortmund, Bonn und Leverkusen. Detaillierte Informationen erhält man bei den Stadtverwaltungen.
Wichtig zu wissen: Einmal abgegeben, erhält man den Führerschein nicht zurück. Wer das kostenlose Deutschlandticket bekommen möchte, verzichtet dauerhaft auf seine Fahrerlaubnis. Sie erlischt.
Bremen
Bürgergeld-Empfänger erhalten ein Stadtticket für 25 Euro. Wer beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) einen Hund oder ein Fahrrad mitnehmen möchte, braucht ein entsprechendes Ticket zusätzlich. Innerhalb des VBN-Gebietes kann man das Deutschland-Ticket als 1.-Klasse-Ticket gegen Aufpreis aufwerten.
Hamburg
Das Deutschland-Ticket ist für Schüler und Schülerinnen kostenlos.
Azubis, die ein Bonusticket besitzen, zahlen derzeit für das Deutschland-Ticket 29 Euro monatlich. Schülerinnen und Schüler (mit SchulSpezial) sowie Menschen mit niedrigem Einkommen zahlen für eine Monatskarte nur noch 19 Euro. Die Fahrradmitnahme ist außerhalb der Stoßzeiten kostenlos. Hunde dürfen jederzeit kostenlos mitgenommen werden.
Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bietet eine Zeitkarten-Ergänzung für 15 Euro an. Dann können wahlweise eine Person ab 15 Jahren oder drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen mitgenommen werden. Zudem gibt es für 47,20 Euro im Monat ein 1.-Klasse-Upgrade für das hvv-Gesamtnetz.
Hessen
Für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld und Sozialhilfe gibt es ein Sozialticket für 31 Euro monatlich. Für die Nutzung der 1. Klasse kann ein Upgrade erfolgen. Hunde und Fahrräder dürfen kostenlos mitgenommen werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Azubis, Berufsschülerinnen, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter zahlen in Mecklenburg-Vorpommern 29 Euro für das Deutschland-Ticket. Dies gilt auch für Seniorinnen und Senioren.
Niedersachsen
Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende soll es in naher Zukunft das Ticket für 29 Euro im Monat. Beim 1.-Klasse-Upgrade bezahlt man den Aufpreis für die befahrene Strecke. Ein 1.-Klasse-Upgrade als Wochen-, Monats- oder Abo-Karte wird nicht angeboten. Für Hunde und Fahrräder sind zusätzliche Tickets nötig.
Nordrhein-Westfalen
Hunde fahren je nach Verkehrsverbund beim Deutschland-Ticket in NRW kostenlos mit. Angeboten wird auch ein Zusatztickets für die 1. Klasse (69 Euro) und zur Fahrradmitnahme (39 Euro).
Azubis, Schülerinnen und Schüler können ein verbilligtes Ticket erwerben. NRW-Kommunen können dann das "Schülerticket" (VRS) oder "Schokoticket" (VRR) für 29 Euro anbieten.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe bieten Inhaberinnen und Inhabern der Chipkarte die kostenlose Nutzung des KVB-Rads (je Fahrt 30 Minuten) bzw. des KVB-Lastenrads (je Woche 90 Minuten) – beim Handyticket hat man diese Vergünstigung nicht inklusive. Ähnliches gilt für Leihräder der Verkehrsbetriebe im Rhein-Siegkreis, in Bonn und Troisdorf.
Rheinland-Pfalz
Das 49-Euro-Ticket gilt auch auf der Zugstrecke nach Luxemburg.
Die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern und Hunden hängt vom jeweiligen Verkehrsverbund ab. Im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) ist die Mitnahme des Fahrrads sowie des Hundes beispielsweise kostenlos.
Saarland
Es gibt ein Junge-Leute-Ticket für Schülerinnen und Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende mit Wohnsitz im Saarland für 30,40 Euro monatlich (365 Euro im Jahr). Für Menschen mit Berechtigungsnachweis gibt es ein ermäßigtes sogenanntes Fair-Ticket für 39 Euro monatlich. Wer 1. Klasse fahren möchte, muss den Differenzbetrag der jeweiligen Fahrt zahlen.
Auch beim SaarVV (Saarländischer Verkehrsverbund) dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden. Es gelten allerdings zeitliche Einschränkungen. Hunde dagegen fahren immer kostenlos.
Sachsen-Anhalt
Innerhalb des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds (MDV) können Hunde kostenlos mitgenommen werden, wenn sie in eine kleine Tasche oder Box passen. Anders allerdings in Bussen und Straßenbahnen Magdeburgs. Hier muss für Hunde zusätzlich eine Kinderfahrkarte gekauft werden.
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Auszubildende und Geringverdiener gibt es noch gesonderten Regelungen.
Sachsen
Im Dresdner VVO-Gebiet (Verkehrsverbund Oberelbe) können Pendlerinnen und Pendler im Rahmen eines 10-Euro-Upgrades weiterhin einen Hund oder ein Fahrrad ohne zeitliche Einschränkung sowie einen weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schülerinnen und Schüler bis zum 15. Geburtstag kostenlos mitnehmen. Gültig ist das Angebot von Montag bis Freitag zwischen 18 und 4 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Für Leipzig können bestimmte Zusatzbausteine hinzugebucht werden, wie zum Beispiel die Mitnahme einer erwachsene Person oder das Mitnehmen von bis zu 3 Kindern.
Schleswig-Holstein
Es gibt ein ermäßigtes Job-Ticket für Freiwilligendienstleistende für maximal 15 Euro. Fahrräder können nicht kostenlos mitgenommen werden. Die Fahrradtageskarte kostet beispielsweise fünf Euro.
Thüringen
Im Freistaat muss für Fahrräder in der Straßenbahn ein extra Ticket gelöst werden.
ADAC: Ticket darf nicht viel teurer werden
Preisstabilität des Deutschland-Tickets hält auch der ADAC für wichtig. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Mit dem Deutschland-Ticket wurde ein attraktives Angebot für die Nutzung des ÖPNV geschaffen, das so kostengünstig und einfach ist wie nie zuvor und außerdem einen Beitrag zur sozialen Teilhabe und zum Klimaschutz leistet."