RS-Virus: Für wen eine Infektion riskant ist und wie man sich schützt
Infektionen mit dem RS-Virus sind vor allem im Kindesalter häufig. Das Krankheitsbild reicht vom einfachen Atemwegsinfekt bis hin zu einer ernsten Erkrankung, bei der sogar eine Beatmung notwendig werden kann.
Nach dem dritten Lebensjahr sind Komplikationen selten
Frühgeborene und Säuglinge haben höheres Risiko für schweren Verlauf
Ständige Impfkommission rät zur Prophylaxe für Babys und Impfung für Ältere
Das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus, RSV) ist weltweit verbreitet und zählt zu den häufigsten Auslösern von Atemwegsinfekten. Hierzulande sind die Fallzahlen zwischen November und April am höchsten. Der Gipfel wird meist im Januar und Februar erreicht.
Fachleute gehen davon aus, dass sich bereits bis zum Ende des zweiten Lebensjahrs fast alle Kinder mindestens einmal mit dem RS-Virus infiziert haben. Das Virus hinterlässt jedoch keine längerfristige Immunität, sodass es immer wieder zu einer Ansteckung kommen kann.
In den meisten Fällen löst das Virus lediglich einen unkomplizierten Atemwegsinfekt aus, wobei die Symptome bei der Ersterkrankung meist stärker ausgeprägt sind als bei erneuten Infektionen. Bei bestimmten Risikogruppen kann das RSV jedoch eine schwere Erkrankung verursachen:
Früh- und Neugeborene
Säuglinge und Kleinkinder
Kinder und Erwachsene mit Vorerkrankungen oder Fehlbildungen an Lunge und Herz
Kinder mit anderen schweren Grunderkrankungen oder angeborenen Fehlbildungen
Kinder und Erwachsene mit schweren Beeinträchtigungen des Immunsystems
Kinder mit neurologischen oder muskulären Erkrankungen, die die Belüftung der Lunge beeinträchtigen
Ältere Menschen über 60 Jahre (auch ohne Grunderkrankung)
Wie lange ist man mit RSV ansteckend?
Die meisten Menschen stecken sich durch eine Tröpfcheninfektion mit dem RS-Virus an. Erwachsene können Kinder und umgekehrt. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Symptome, beträgt im Schnitt fünf Tage.
Ansteckend sind Betroffene mit RSV-Infektion in der Regel für bis zu acht Tage. Früh- und Neugeborene sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem tragen das Virus unter Umständen Wochen bis Monate in sich und können die ganze Zeit über ansteckend sein.
Welche Symptome verursacht das Virus?
Die typischen RSV-Symptome entsprechen bei Kindern meist einem einfachen Infekt der oberen Atemwege: Es kommt zu Schnupfen und nicht produktivem Husten sowie Halsschmerzen, häufig begleitet von Fieber. Die akute Erkrankung dauert in der Regel drei bis zwölf Tage, der Husten kann allerdings mehrere Wochen andauern.
Symptome bei Babys und Kleinkindern
Das Immunsystem von Säuglingen, insbesondere Frühgeborenen, ist noch nicht ausgereift. Deshalb kann sich die durch das RS-Virus ausgelöste Krankheit bei ihnen auf die unteren Atemwege ausbreiten. Während bei einer Infektion der oberen Atemwege die Nase, Nasennebenhöhlen und der Rachen betroffen sind, können bei einer Erkrankung der unteren Atemwege Kehlkopf, Luftröhre, Bronchien und Lunge betroffen sein. Das RS-Virus führt häufig zu einer Infektion der kleinen Äste der Atemwege der Lunge (Bronchiolen). Aus dieser sogenannten Bronchiolitis kann sich im weiteren Verlauf eine Lungenentzündung entwickeln.
Eine Beteiligung der unteren Atemwege macht sich in der Regel nach etwa ein bis drei Tagen bemerkbar: Der Allgemeinzustand verschlechtert sich deutlich, der Husten wird produktiv (das heißt, es wird Schleim abgehustet). Aufgrund einer Verengung der Bronchien kommt es zu Atemschwierigkeiten mit Atemnot. Die Atmung ist beschleunigt, und oft ist ein pfeifendes Atemgeräusch (Giemen) hörbar. Bei vielen Frühgeborenen führt die RSV-Infektion zu Atemaussetzern. Durch die Atemprobleme haben betroffene Säuglinge häufig Schwierigkeiten beim Essen, verweigern es zum Teil oder erbrechen sich.
Manchmal führen die Verengung der Atemwege und die schlechte Belüftung der Lunge zu einem zu niedrigen Sauerstoffgehalt im Blut. Der Sauerstoffmangel macht sich an einer bläulichen Verfärbung der Haut und der Schleimhäute bemerkbar. So kann bei einem schweren Verlauf eine Beatmung erforderlich werden.
Können sich Erwachsene anstecken?
RSV-Infektionen können in jedem Alter vorkommen. In vielen Fällen verursacht das Virus bei Erwachsenen allerdings keine Symptome. Treten bei Erwachsenen Beschwerden auf, entsprechen diese wie bei Kindern meist einem einfachen Atemwegsinfekt. Bei Personen mit engem Kontakt zu RSV-infizierten Kleinkindern kommt es mitunter zu einem ausgeprägten grippeähnlichen Krankheitsbild mit Müdigkeit, Schnupfen, Husten oder Bronchitis und Fieber.
Ein schwerer Verlauf ist bei Erwachsenen ebenfalls möglich. Betroffen sind vor allem Menschen mit chronischen Lungen- oder Herzerkrankungen, wie zum Beispiel Asthma oder einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Ein stark geschwächtes Immunsystem erhöht die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs. Besonders gefährdet sind Personen nach einer Organtransplantation oder mit einer Krebserkrankung.
Komplikationen einer RSV-Infektion
Das RS-Virus kann bei Kindern und Erwachsenen Komplikationen und Spätfolgen hervorrufen. Davon sind insbesondere Personen mit chronischen Erkrankungen der Lunge und des Herzens betroffen. Für Kinder und Erwachsene mit geschwächtem Immunsystem besteht außerdem ein hohes Risiko für eine Lungenentzündung. Bei Kleinkindern löst das RS-Virus oftmals eine Mittelohrentzündung (Otitis media) aus. Als Spätfolge einer RSV-Infektion bleibt häufig eine Überempfindlichkeit der Bronchien mit einer wiederkehrenden Verengung der Atemwege zurück.
Telemedizinische Beratung über die ADAC Medical App
Sie sind erkrankt oder verletzt und benötigen schnellen ärztlichen Rat? Über die Medical App können ADAC Mitglieder eine telemedizinische Beratung einholen – und das weltweit. Den Termin für eine Online-Sprechstunde erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Stunden.
RS-Virus – wann zum Arzt?
Für Erwachsene oder ältere Kinder ist ein Arztbesuch meistens nicht erforderlich. Bei Säuglingen und Kleinkindern mit Atemwegsinfekten können Eltern mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin telefonisch besprechen, ob ein Besuch in der Praxis notwendig ist.
Treten bei Säuglingen und Kleinkindern im Rahmen eines Atemwegsinfekts Atembeschwerden auf, sollten Eltern die Notaufnahme aufsuchen oder den Rettungsdienst (112) rufen. Das sind die Anzeichen:
Erhöhte Atemfrequenz
Angestrengte Atmung (die Haut zwischen den Rippen zieht sich beim Einatmen leicht nach innen)
Pfeifgeräusche
Atemaussetzer
Blaufärbung der Haut und der Lippen
Erbrechen
Verweigerung der Nahrungsaufnahme
Wie kann man eine RSV-Infektion feststellen?
Lediglich über einen Labortest lässt sich eine RSV-Infektion gesichert von anderen Atemwegsinfekten abgrenzen. Meist ist ein solcher RSV-Test aber nicht notwendig, da die Erkrankung meist wie eine einfache Erkältung verläuft. Da keine gezielte Therapie zur Verfügung steht, bringt das Wissen, dass es sich tatsächlich um eine RSV-Infektion handelt, oftmals keinen Vorteil.
Wie wird RSV behandelt?
Die Behandlung konzentriert sich auf die Linderung der Symptome. Dabei steht im Vordergrund, den Schleim zu lösen und die Atemwege freizuhalten. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist wichtig. Kommt es zu einem schweren Verlauf, ist unter Umständen eine Unterstützung mit Sauerstoff erforderlich. Manche Babys mit RSV-Infektion müssen beatmet werden.
Tipps für Eltern
Eltern können ihr erkranktes Kind auf vielfältige Weise unterstützen:
Sorgen Sie für viel Ruhe und ausreichend Schlaf.
Achten Sie darauf, dass das Kind genug trinkt. Besonders wichtig ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, wenn das Kind fiebert.
Verzichten Sie in der Nähe des Kindes, idealerweise aber in der gesamten Wohnung, aufs Rauchen.
Erkundigen Sie sich in Ihrer kinderärztlichen Praxis nach altersgerechten Nasentropfen oder Nasenspülungen, um die Nase freizuhalten und dem Kind das Atmen zu erleichtern.
Achten Sie verstärkt auf Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen.
So schützen Sie sich und Ihr Kind
Besonders Eltern von Säuglingen und Kleinkindern sowie ältere Menschen und ihre Betreuungspersonen sollten darauf achten, eine RSV-Infektion nach Möglichkeit zu verhindern, da f ür sie ein Risiko für einen schweren Verlauf besteht:
Regelmäßig Hände waschen
Verunreinigte Gegenstände regelmäßig reinigen, z.B. Spielzeug, Türklinken
Nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch husten oder niesen
Regelmäßig lüften
Kontakt zu erkälteten Personen sowie größere Menschenmengen in der Erkältungssaison vermeiden
Erkrankte sollten Gemeinschaftseinrichtungen fern bleiben
Wann wird eine RSV-Impfung empfohlen?
Für Erwachsene sind seit Mitte 2023 zwei RSV-Impfstoffe in Europa zugelassen, einer davon auch für Schwangere. Die von der Mutter gebildeten Antikörper sollen das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten schützen (Leihimmunität). Noch gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) keine finale Empfehlung für eine RSV-Impfung für Schwangere.
Für Neugeborene und Säuglinge rät die STIKO zur RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (passive RSV-Impfung). Dieser wird als Einmaldosis vor oder in der ersten RSV-Saison verabreicht, also zwischen Oktober und März des ersten Lebensjahres. Die Empfehlung gilt für alle Kinder, insbesondere für Babys mit bereits bekannten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf. Die RSV-Prophylaxe kann mit den empfohlenen Standardimpfungen oder unabhängig davon gegeben werden.
Auch für ältere Menschen empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen das RS-Virus. Personen ab 75 Jahren sowie Risikopatienten ab 65 Jahren wird geraten, sich vor der Erkältungs- und Grippesaison einmalig immunisieren zu lassen.
RSV-Impfungen für Babys und Ältere ab 75 Jahren (Risikopatienten ab 60 Jahren) sollen ab Oktober 2024 von den gesetzlichen Krankenkassen als Kassenleistung gezahlt werden.
Ist das RS-Virus meldepflichtig?
Seit 2023 besteht in Deutschland eine Meldepflicht für RSV-Infektionen. Es gibt kein offizielles Verbot, bei einer RSV-Infektion Gemeinschaftseinrichtungen zu besuchen. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr sollten Betroffene dies aber vermeiden.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Robert Koch-Institut, Pressemitteilung der STIKO zur neuen Empfehlung der spezifischen Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison, https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2024-06-27.html (Abruf: 28.06.2024)
Robert Koch-Institut (RKI): Respiratorische Synzytial-Virus-Infektionen (RSV), Stand 12/2018, unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html (Abruf: 17.10.2023)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Erregersteckbrief RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), Stand 12/2022, unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/rsv/ (Abruf: 17.10.2023)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): RS-Virus-Infektion, unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/erkrankungen/rs-virus-infektion/ (Abruf: 17.10.2023)
Lungeninformationsdienst: RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus), Stand 11/2022, unter: https://www.lungeninformationsdienst.de/krankheiten/virale-infekte/rs-virus (Abruf: 17.10.2023)
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Mittelohrentzündung, Stand 11/2022, unter: https://www.gesundheitsinformation.de/mittelohrentzuendung.html (Abruf: 17.10.2023)
Paul-Ehrlich-Institut (PEI): Zulassung für Impfstoff gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) empfohlen, Stand 08/2023, unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2023/230428-zulassung-rsv-impfstoff-empfohlen.html (Abruf: 17.10.2023)
Paul-Ehrlich-Institut (PEI): Weitere Zulassung für Impfstoff gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) erteilt, Stand 08/2023, unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2023/230829-abrysvo-zulassung-rsv-impfstoff-erteilt.html (Abruf: 17.10.2023)
Europäische Arzneimittelbehörde (EMA): Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, unter: https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230606159374/anx_159374_de.pdf (Abruf: 17.10.2023)
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Rachenentzündung, Stand 03/2023, unter: https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/hno/rachenerkrankungen/rachenentzuendung.html (Abruf: 17.10.2023)