Autofahren mit Demenz: Das sollten Sie beachten

Ein älterer Mann sitzt am Steuer eines Autos
Autofahren mit Demenz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt© Shutterstock/Dusan Petkovic

Bei Demenz ist Autofahren nicht pauschal verboten. Spätestens bei einer mittleren oder schweren Ausprägung der Krankheit ist eine Fahreignung allerdings nicht mehr gewährleistet.

  • Wie lange Autofahren mit Demenz möglich bleibt, ist individuell verschieden

  • Betroffene sollten ihre Fahreignung regelmäßig prüfen lassen

  • Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hat immer Vorrang

Autofahren bedeutet für viele Menschen Flexibilität, Freiheit und Selbstständigkeit. Das gilt besonders für Seniorinnen und Senioren, deren Eigenständigkeit durch den Verlust ihrer Fahrerlaubnis oft stark eingeschränkt wird.

Mit fortschreitendem Lebensalter kommt es häufig zu Erkrankungen, die die körperlichen oder geistigen Fähigkeiten so stark beeinträchtigen, dass Autofahren nicht mehr gefahrlos möglich ist. Das gilt zum Beispiel für verschiedene Erkrankungen des Gehirns, die unter dem Oberbegriff Demenz zusammengefasst werden.

Was ist Demenz?

Demenzerkrankungen betreffen vor allem ältere Menschen: 2021 waren es in Deutschland knapp 1,8 Millionen Menschen, davon etwa 1,7 Millionen über 65 Jahre. Die häufigste und bekannteste Form der Demenz ist die Alzheimer-Erkrankung. Es gibt allerdings mehr als 50 verschiedene Arten von Demenz. Sie verlaufen zwar unterschiedlich, haben aber eine Gemeinsamkeit: Alle sind durch einen fortschreitenden Verlust der geistigen Fähigkeiten gekennzeichnet. Das hat unter anderem Konsequenzen für die Aufmerksamkeit, die Lernfähigkeit, das Gedächtnis und die Sprache. Aber auch emotionale und soziale Fähigkeiten, das räumliche Denken, die Orientierungsfähigkeit und das Urteilsvermögen lassen im Krankheitsverlauf immer weiter nach.

Darf man mit Demenz Auto fahren?

Der Verlust der geistigen Fähigkeiten wirkt sich auch auf das Fahrverhalten aus: Menschen mit Demenz fahren häufig auffallend langsam, verlieren auf Kreuzungen rasch die Orientierung, verfahren sich auf ihnen bekannten Strecken oder missachten Verkehrsschilder und rote Ampeln. Die Fahreignung, also die allgemeine, zeitlich unbegrenzte Eignung, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, hängt maßgeblich davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist. Demenzerkrankungen entstehen nicht von heute auf morgen, sondern entwickeln sich meist langsam. Deshalb ist Autofahren mit Demenz nicht pauschal verboten, ebenso wenig wird automatisch der Führerschein entzogen.

Aus wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass im Frühstadium einer Demenz die Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis für die Fahrzeuggruppe 1 (z. B. Pkw) noch erfüllt sein können. Darunter fallen Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen sowie Motorräder.

Bei einer schweren Demenz ist keine Fahreignung mehr gegeben und auch bei einer mittelschweren Demenz sind die geistigen Fähigkeiten regelmäßig so stark eingeschränkt, dass keine Fahreignung mehr besteht. Das einzuschätzen ist Aufgabe der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Das ärztliche Urteil über die Fahreignung unterliegt wiederum der Schweigepflicht, so dass Angehörige oder Behörden dieses nur mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten einfordern dürfen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber ihrerseits eine fachärztliche Untersuchung anordnen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Auffälligkeiten in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gemeldet werden.

Fahrzeuge der Gruppe 2, also Lastkraftwagen und Busse, dürfen Betroffene – von sehr seltenen Ausnahmen abgesehen – bereits im Frühstadium einer Demenz nicht mehr fahren. Auch die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen erlischt. Einen genauen Überblick über die Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier.

Gut zu wissen:

Auch eine beginnende Demenz führt zu Einschränkungen und kann das Unfallrisiko beim Autofahren erhöhen. Es ist deshalb ratsam, bereits im frühen Erkrankungsstadium darauf zu achten, dass die jeweilige Autofahrt keine zu hohen Herausforderungen birgt. Es kann sinnvoll sein, nicht mehr bei Nacht, bei widrigen Wetterverhältnissen (zum Beispiel bei starkem Regen oder Schnee) oder bei besonders dichtem Verkehr zu fahren sowie unbekannte Strecken zu meiden.

Wie lange darf man noch Auto fahren?

Zu welchem Zeitpunkt die Fahreignung nicht mehr gewährleistet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum einen verläuft eine Demenz von Mensch zu Mensch unterschiedlich, zum anderen unterscheiden sich die einzelnen Demenzformen in ihrem Verlauf und ihrer Symptomatik.

Menschen mit einer sogenannten frontotemporalen Demenz neigen beispielsweise schon sehr früh zu einem besonders aggressiven und risikofreudigen Fahrstil und sollten das Autofahren möglichst frühzeitig einstellen – allerdings ist die entsprechende Einsicht aufgrund der Erkrankung meist nicht gegeben. Menschen mit Alzheimer-Erkrankung können hingegen im Frühstadium unter Umständen noch Auto fahren und verhalten sich tendenziell eher übervorsichtig.

Allerdings kann die Fahreignung durch äußere Faktoren eingeschränkt werden, zum Beispiel durch die Einnahme bestimmter Medikamente. Zudem kann auch der Gesundheitszustand der Betroffenen von Tag zu Tag schwanken. Ob und wie lange Autofahren mit Demenz noch möglich ist, stellt daher immer eine Einzelfallentscheidung dar.

Kontrolle der Fahreignung

Für Menschen, die an Demenz leiden, ist es wichtig, die eigene Fahreignung bereits frühzeitig nach der Diagnose und danach regelmäßig überprüfen zu lassen. Wie auch bei allen anderen Erkrankungen steht zunächst die Kontaktaufnahme zur Ärztin oder zum Arzt im Vordergrund. Häufig ist die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle, mit der Betroffene die weiteren Handlungsschritte besprechen sollten. Die Einbindung von Neurologinnen und Neurologen, Gedächtnisambulanzen, fachärztlichen Praxen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation etc. kann notwendig sein, um die Frage nach der Fahreignung sowie die weiteren notwendigen Schritte zu klären.

Wenn keine Fahreignung mehr besteht, muss die Ärztin oder der Arzt darauf hinweisen, dass kein Fahrzeug mehr geführt werden darf. Selbst bei noch bestehender Fahreignung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Erkrankung im weiteren Verlauf zum Verlust der Fahreignung führen wird.

Die Schweigepflicht dürfen Arztinnen und Ärzte hingegen nur in absoluten Ausnahmefällen brechen, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind. Eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde ist deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erfordert, dass

  • aus ärztlicher Sicht schwerwiegende Bedenken an der Fahreignung bestehen,

  • die oder der Betroffene dennoch weiterhin Auto fahren möchte,

  • Angehörige oder gesetzliche Vertreter eingebunden wurden und es auch ihnen nicht gelungen ist, die Betroffene oder den Betroffenen vom Fahren abzuhalten und

  • eine Güterabwägung erfolgt ist, bei der die Ärztin oder der Arzt sich die Frage stellen muss, ob höhere Rechtsgüter gefährdet sind, wenn die oder der Betroffene weiterhin Auto fährt (dazu zählen zum Beispiel das Leben und die Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmenden)

Da für Patientinnen und Patienten eine besondere Schutzwürdigkeit besteht, sollte vorab immer eine aktuelle Untersuchung und Begutachtung erfolgen.

Meldepflicht für Ärzte?

Das Thema "Ärztliche Meldepflicht bei mangelnder Fahreignung" wird von Ärztinnen und Ärzten sehr kritisch gesehen. In einem Interview erklärt Dr. Ingrid Dänschel vom Deutschen Hausärzteverband, warum Mediziner gegen die Aufhebung der Schweigepflicht sind.

Amtliche Kontrolle der Fahreignung

Wenn der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt werden, die darauf hinweisen, dass möglicherweise keine oder nur noch eine bedingte Fahreignung gegeben ist, wird sie dieses überprüfen. Reine Vermutungen oder anonyme Meldungen reichen daher nicht aus. Im Rahmen der Fahreignungsüberprüfung kann die Führerscheinstelle ein fachärztliches oder sogar medizinisch-psychologisches Gutachten fordern.

Das können Angehörige tun

Menschen mit einer Demenz sind sich ihrer Probleme nicht immer bewusst und können ihre Fahreignung selbst nicht realistisch einschätzen. Häufig sind es Angehörige, die eine verringerte Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr erkennen. Zu den typischen sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten beim Autofahren mit eingeschränkter Fahrtauglichkeit zählen zum Beispiel:

  • Auffallend langsames oder schnelles Fahren

  • Verlangsamte Reaktionen

  • Übersehen von Verkehrszeichen oder Ampeln

  • Missachten von Verkehrsregeln (z. B. Vorfahrt)

  • Unsicheres Verhalten auf unbekannten Strecken

  • Verfahren auf bekannten Strecken

  • Falsches Benutzen der Pedale

  • Probleme in komplexeren Verkehrssituationen, in denen mehrere Dinge gleichzeitig beachtet werden müssen

  • Unsicherheit beim Rückwärtsfahren

  • Vermehrt Situationen, die zu einem Unfall hätten führen können

  • Betroffene verursachen häufiger Bagatell- oder Blechschäden, zum Beispiel beim Einparken

  • Andere Verkehrsteilnehmende zeigen sich verärgert (Hupen, Gesten)

Beobachten Sie diese oder ähnliche Auffälligkeiten bei einer oder einem Angehörigen mit Demenz, ist es wichtig, rechtzeitig das Gespräch zu suchen, und die oder den Angehörigen zu einer medizinischen Untersuchung zu bewegen, um die Fahreignung abzuklären. Viele ältere Menschen fürchten, mit dem Verlust des Führerscheins auch einen großen Teil ihrer Autonomie einzubüßen. Doch die Sicherheit aller muss vorrangiges Ziel im Vergleich zur Mobilität des Einzelnen sein.

Zeigen Sie daher im Gespräch mögliche Alternativen zum eigenen Auto auf, wie beispielsweise den öffentlichen Nahverkehr, Fahrgemeinschaften im Freundeskreis oder innerhalb der Nachbarschaft sowie Supermärkte und Dienste, die Lebensmittel nach Hause liefern. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige weiterhin möglichst uneingeschränkt am sozialen Leben teilhaben kann, damit das Autofahren nicht mehr so wichtig erscheint.

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Haftung: Unfallschäden bei Demenz

Ist ein Mensch mit Demenz an einem Unfall beteiligt, muss immer geklärt werden, ob er selbst zur Verantwortung gezogen werden kann. Das ist abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung und der konkreten Diagnose. Wer beim Autofahren einem anderen Schaden zufügt, muss über die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Die Demenzerkrankung spielt dabei keine Rolle. Ob Regressmöglichkeiten bestehen oder im Einzelfall beispielsweise eine Kaskoversicherung von der Leistung ganz oder teilweise frei wird, muss juristisch immer im Einzelfall geklärt werden.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.