Fit to fly: Mit welchen Krankheiten Sie nicht fliegen sollten
Von Anna Besson

Sie stehen mit Grippe oder Knochenbruch vor einer Flugreise? So wird überprüft, ob Sie "fit to fly" sind.
Fit-to-fly-Bescheinigung bestätigt Flugtauglichkeit
Flugverbot bei ansteckenden Erkrankungen
Kabinendruck kann Symptome verstärken
Was bedeutet "fit to fly"?
Eine Flugreise steht an, aber Sie fühlen sich krank oder hatten einen Unfall? Dann ist es ratsam, die Flugtauglichkeit mit Ihren Ärzten und der Fluggesellschaft abzuklären.
Mit einer Fit-to-fly-Bescheinigung können die behandelnden Mediziner bestätigen, dass Sie in der Lage sind, eine Flugreise anzutreten. Aus der Bescheinigung muss klar hervorgehen, dass Ihre gesundheitliche Situation während des Fluges weder für Sie selbst noch für Mitreisende und Crew zu Beeinträchtigungen führt.
Alle Fluggesellschaften bieten ein entsprechendes Formular dafür an. Dieses muss von einem Arzt ausgefüllt werden. Darauf kann auch festgehalten werden, ob für den Flug spezielle Hilfen wie zusätzlicher Sauerstoff nötig sind.
Die ärztliche Fit-to-fly-Bescheinigung ist für die Fluggesellschaft nicht bindend:
In letzter Instanz gelten die Transportrichtlinien der jeweiligen Airline.
Der Kapitän kann unabhängig von den Richtlinien der Fluggesellschaft Passagiere vom Boarding ausschließen.
Wann wird eine Fit-to-fly-Bescheinigung benötigt?
Fluggesellschaften legen für den Transport von Passagieren verschiedene Kriterien fest. Erkrankungen oder gesundheitliche Ereignisse können eine Fit-to-fly-Bescheinigung nötig machen:
Herzinfarkt, wenn er weniger als drei Monate zurückliegt
Schlaganfall bis zwei Monate nach dem Ereignis
Thrombosen in den tiefen Beinvenen
Frische Operationen
Schwerwiegende oder fortgeschrittene Lungenerkrankungen
Um mit Herzproblemen, Knochenbrüchen oder nach einer Operation fliegen zu können, ist es ratsam, die Mitnahmebedingungen zu erfragen oder umzubuchen.
Bei akuter Erkrankung besser umbuchen
Bei akuten Beschwerden empfehlen Expertinnen und Experten, den Flug umzubuchen und zu Hause zu bleiben, insbesondere aus diesen Gründen:
Schutz von Mitreisenden und Crew: Zum Schutz von Passagieren und Besatzung darf der Kapitän das Boarding verweigern, wenn der Verdacht auf eine infektiöse Erkrankung besteht.
Veränderte Luftdruckverhältnisse: Für gesunde Menschen ist der Luftdruck in der Kabine kein Problem. Bei einer Erkrankung können sich die Symptome allerdings verstärken.
Beim Boarding achten die Mitarbeitenden vor allem auf äußere Anzeichen:
Blässe
Kurzatmigkeit
eingeschränkte Beweglichkeit
schlechter Gesamteindruck
Auch wenn Zahnschmerzen gegenüber anderen Erkrankungen banal wirken, können sie eine Flugreise beschwerlich machen. Durch Karies können sich am Zahn Hohlräume mit Faulgasen bilden. Sinkt der Kabinendruck, dehnen sich diese aus und drücken auf das umliegende Zahnfleisch und Nervengewebe, was die Schmerzen verstärkt. Zahnschmerzen können sich aber auch erst in der Kabine bemerkbar machen, z.B. durch Lufteinschlüsse unterhalb frisch eingesetzter Kronen.
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Wann sollte man nicht fliegen?
Sauerstoffmangel und ein niedriger Kabinendruck können Symptome verstärken oder zu gefährlichen Komplikationen führen. Bei folgenden Erkrankungen bzw. einem Verdacht darauf sollte man auf eine Flugreise verzichten:
Ansteckende Krankheiten wie Masern, Windpocken, Tuberkulose, Grippe oder Magen-Darm-Erkrankungen, die mit Erbrechen und Durchfall einhergehen.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Das gilt insbesondere bei Herzinfarkt, Schlaganfall, einer Bypass-OP oder wenn eine instabile Angina pectoris vorliegt. Der Luftdruckabfall belastet das Herz, weil es schneller pumpen muss, um den Körper ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen.
Atemwegs- und Lungenerkrankungen: Erkrankungen wie Asthma und COPD können je nach aktuellem Gesundheitszustand einer Flugreise im Wege stehen. Die sauerstoffarme Umgebung und der niedrige Luftdruck belasten die Lunge, es kann zu zusätzlichen Beschwerden kommen. Um einer Atemnot vorzubeugen, bieten manche Fluggesellschaften eine Sauerstoffversorgung an.
Erkrankungen an Ohren, Augen und Nasennebenhöhlen: Bei einer Mittelohrentzündung begünstigt beispielsweise der rasch abfallende Luftdruck einen Trommelfellriss. Dehnt sich die Luft aus, drückt sie auf umliegendes Gewebe, was die Ohrenschmerzen bei einer Mittelohr- oder Nasennebenhöhlenentzündung verstärkt. Das Gleiche gilt für Erkrankungen am Auge.
Nach einer Operation: Je nach Art und Größe des Eingriffs muss für eine gewisse Zeit auf eine Flugreise verzichtet werden. Details sollten Sie mit den behandelnden Ärzten besprechen.
Nach einem Knochenbruch fliegen
Für Flugreisen mit einem Bruch müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:
Wartezeit: Der Bruch muss älter als 48 Stunden sein, bevor Sie den Flug antreten. Für Flugreisen muss der Gips der Länge nach vollständig gespalten werden. So hat das Gewebe ausreichend Platz, sich bei niedrigem Kabinendruck auszubreiten, ohne dass es aufgrund von Durchblutungsstörungen Schaden nimmt.
Sitzposition: Sie müssen mit dem Bruch in der Lage sein, sich für den Start und die Landung aufrecht hinzusetzen.
Abstimmung mit der Fluggesellschaft: Nehmen Sie bei einem Bruch Kontakt zur Fluggesellschaft auf, um die Transportbedingungen zu klären.
Fliegen trotz Erkältung?
Mit Schnupfen und anderen Symptomen einer Erkältung kann man fliegen – vorausgesetzt, der Druckausgleich in den Ohren funktioniert. Das ist besonders beim Start und im Sinkflug wichtig. Der Druckaufbau lässt sich durch Schlucken, Gähnen oder Kaugummikauen ausgleichen.
Trockene Kabinenluft kann den Druckausgleich jedoch erschweren oder gar unmöglich machen. Das kann Kopf- und Ohrenscherzen zur Folge haben; im schlimmsten Fall kann das Trommelfell reißen. Mit abschwellend wirkenden Nasentropfen lassen sich die Beschwerden lindern.
Andere Erkältungssymptome wie Husten können sich durch die trockene Luft verschlechtern und die Atmung kann durch den geringen Sauerstoffgehalt erschwert sein.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Masern, Stand 3/2023, unter https://www.infektionsschutz.de/infektionen/erregersteckbriefe/masern (Abruf: 30.12.2025)
München Klinik: Reisen mit Gips und nach der OP, unter https://www.muenchen-klinik.de/reisen (Abruf: 30.12.2025)
Robert Koch-Institut: Windpocken (Varizellen), Gürtelrose (Herpes zoster), Stand 9/2025, unter https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Varizellen.html (Abruf: 30.12.2025)