Masern sind eine durch Viren übertragene Infektionskrankheit, die Kinder und Erwachsene betreffen kann. In Deutschland kommt es immer wieder zu regionalen Ausbrüchen. Typische Symptome: Halsschmerzen, Fieber, Ausschlag Lange Verläufe und schwere Komplikationen möglich Eine Impfung kann schützen Masern galten lange Zeit als typische Kinderkrankheit. Das ist irreführend, denn auch Erwachsene können sich infizieren. Wie Sie die Krankheit erkennen und vorsorgen können. Wie steckt man sich mit Masern an? Masern sind hoch ansteckend und werden von Mensch zu Mensch übertragen. Ein direkter Körperkontakt ist dafür nicht notwendig: Meist verbreiten sich die Viren durch kleine Tröpfchen aus dem Speichel- oder Nasensekret, welche die Betroffenen beim Sprechen, Niesen oder Husten in die Luft abgeben. Sie können bis zu zwei Stunden in der Raumluft bleiben. Auch gemeinsam benutzte Gegenstände wie Gläser, Flaschen oder Besteck sind mögliche Ansteckungsquellen. Nach der Infektion vergehen etwa acht bis zwölf Tage, bis die ersten Masern-Symptome ausbrechen (Inkubationszeit). Ab dem fünften Tag nach der Ansteckung ist die betroffene Person infektiös, noch bevor die ersten eigenen Krankheitsanzeichen auftreten. Eine Ansteckungsgefahr besteht bis etwa vier Tage, nachdem der Hautausschlag aufgetreten ist. Was sind typische Symptome bei Masern? Die Krankheit wird in zwei Phasen eingeteilt: ein Vor- und ein Hauptstadium. Beide Etappen sind begleitet von Fieber, das zwischendurch vorübergehend absinkt. Symptome im Vorstadium Rund zehn Tage nach der Ansteckung können folgende Symptome auftreten: Fieber Schnupfen Halsschmerzen Trockener Husten Kopf- und Bauchschmerzen Bindehautentzündung (mit tränenden Augen und Lichtempfindlichkeit) Weiße Flecken auf der Wangenschleimhaut (Koplik-Flecken) Nach etwa drei Tagen sinkt die Körpertemperatur für gewöhnlich wieder und der Gesamtzustand scheint sich zu bessern. Symptome im Hauptstadium Wenige Tage später beginnt das Hauptstadium (Exanthemstadium). Das Fieber steigt wieder an, gleichzeitig bildet sich der typische Masern-Ausschlag. Er beginnt hinter den Ohren und breitet sich dann über das Gesicht und schließlich den ganzen Körper aus. Die Flecken sind drei bis sechs Millimeter groß, zunächst hellrot und fließen ineinander. Nach einigen Tagen färben sich die Flecken bräunlich und verblassen schließlich. Dabei kann sich die Haut schuppen. Auch das Fieber und die anderen Symptome klingen langsam ab. Nach etwa zwei Wochen erholen sich die Betroffenen vollständig, sofern keine Komplikationen auftreten. Mögliche Komplikationen Bei jedem fünften bis zehnten Betroffenen zieht eine Masern-Erkrankung Folgen nach sich. Für mehrere Wochen bis Monate ist das körpereigene Abwehrsystem geschwächt, weitere Infektionen sind möglich. Am häufigsten kommt es in dieser Zeit zu Mittelohrentzündungen Bronchitis oder Lungenentzündung Durchfallerkrankungen Kehlkopfentzündung ("Masern-Krupp") Eine besonders schwerwiegende Folge von Masern ist eine akute Gehirnentzündung (Enzephalitis). Sie tritt bei etwa einem von 1000 Betroffenen auf, kann schwere Schäden am Gehirn hinterlassen oder tödlich verlaufen. Seltener kommt es einige Jahre nach der Infektion zu einer langsam fortschreitenden Gehirnentzündung (subakute sklerosierende Panenzephalitis, SSPE), die immer einen tödlichen Verlauf nimmt. Was tun, wenn man Masern hat? Kontaktieren Sie bei Verdacht auf Masern Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt beziehungsweise die kinderärztliche Praxis des betroffenen Kindes. Geben Sie vor dem Besuch in der Praxis unbedingt an, dass Sie eine Masern-Erkrankung vermuten. Die Diagnose sichert die Ärztin oder der Arzt mithilfe eines Rachen-Abstrichs sowie einer Blut- und/oder Urinprobe, die im Labor auf typische Veränderungen untersucht werden. Masern sind laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Das bedeutet, die Ärztin oder der Arzt gibt jeden Fall dem zuständigen Gesundheitsamt weiter. Informieren Sie Kontaktpersonen und Einrichtungen wie Kindertagesstätte oder Schule. Betroffene Kinder und Erwachsene sollten bis zur ärztlichen Freigabe zu Hause bleiben und Kontakte meiden. Wie werden Masern behandelt? Eine spezielle Therapie gegen das Masern-Virus gibt es nicht. Dennoch können Sie die Symptome lindern, zum Beispiel mit viel Ruhe und Schlaf, ausreichend Flüssigkeit, Lutschtabletten für den Hals sowie schmerzlindernden und fiebersenkenden Medikamenten (wie Ibuprofen oder Paracetamol). Nicht selten kommt es infolge von Masern zu bakteriellen Infektionen, zum Beispiel in Form einer Mittelohrentzündung oder Bronchitis. Dann verschreibt die Ärztin oder der Arzt Antibiotika gegen die Bakterien. Bei schweren Verläufen kann eine Behandlung im Krankenhaus notwendig werden. Impfung gegen Masern Mit einer Schutzimpfung lässt sich einer Masern-Infektion wirksam vorbeugen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Kombinationsimpfung, die auch vor Mumps und Röteln schützt (MMR-Impfung). Nach zwei Impfdosen baut sich ein zu 95 bis 100 Prozent wirksamer Impfschutz auf, der lebenslänglich anhält. Bei geimpften Schwangeren schützen die Masern-Antikörper das Baby im Mutterleib und darüber hinaus bis zu drei bis vier Monate nach der Geburt ("Nestschutz"). Nebenwirkungen der MMR-Impfung Wie bei allen Impfungen kommt es nach der MMR-Impfung manchmal zu einer Reaktion an der Einstichstelle – sie kann sich röten, anschwellen und leicht schmerzen. Einige Tage nach der Impfung können Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen auftreten, die nach ein bis zwei Tagen wieder abklingen. Fünf von 100 Geimpften bekommen kurzfristig einen Masern-ähnlichen Hautausschlag. Diese sogenannten Impfmasern sind in der Regel harmlos und nicht ansteckend. Schwere Nebenwirkungen der Impfung sind extrem selten. Gibt es eine Masern-Impfpflicht? Im März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses soll alle Menschen und insbesondere Kinder besser vor Masern und ihren Folgen schützen. Aufgrund von Impflücken kommt es auch in Deutschland gelegentlich zu Masern-Ausbrüchen. Für noch ungeimpfte Babys und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, kann das gefährlich werden. Da das Ansteckungsrisiko in Kindertageseinrichtungen und Schulen besonders hoch ist, sollten die Kinder vor dem ersten Besuch geimpft sein. Eltern müssen den Impfausweis mit dem Eintrag zum Masernschutz vorlegen: ab dem Alter von einem Jahr mit der ersten, ab zwei Jahren mit zwei MMR-Impfungen. Ihren Impfschutz nachweisen müssen auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und zum Beispiel in Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind. Das gilt ebenso für Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sowie in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Arztpraxen. Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.