Sturzverletzungen: Erste Hilfe bei Bruch, Prellung und Verstauchung
Ob Bluterguss, Prellung oder Bruch: Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen sinnvoll sind und ob ärztliche Versorgung notwendig ist, richtet sich nach Art und Schwere der Sturzverletzung.
Bei älteren Menschen haben Stürze oft schwerwiegende Folgen
Kopfverletzungen können lebensbedrohlich werden
Brüche und Verrenkungen müssen immer ärztlich behandelt werden
Ausgerutscht, gestolpert, umgeknickt, vom Rad oder von der Schaukel gefallen: Ein Sturz kann im Alltag schnell passieren. Besonders häufig stürzen kleine Kinder und ältere Menschen. Erstere beim ausgelassenen Spielen und Toben, Letztere aufgrund altersbedingter Veränderungen wie nachlassender Muskelkraft und Reaktionsfähigkeit, Gleichgewichtsproblemen oder Sehbeeinträchtigungen. Im besten Fall reichen nach einem Sturz Pflaster oder tröstende Worte, oft ist aber auch ärztliche Hilfe erforderlich.
Was kann bei einem Sturz passieren?
Ein Sturz kann zahlreiche Verletzungen hervorrufen. Besonders häufig kommt es zu Blutergüssen, Prellungen, Fleischwunden (zum Beispiel Platz- und Schürfwunden) oder Knochenbrüchen. Wie schwerwiegend die Verletzungen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise aus welcher Höhe der Sturz erfolgt ist und wo sich die Verletzung befindet. So ist ein aufgeschlagenes Knie bei einem Kind meist harmlos und mit etwas gutem Zuspruch schnell vergessen. Hingegen kann ein Sturz auf den Kopf schlimmstenfalls ein lebensbedrohliches Schädel-Hirn-Trauma nach sich ziehen.
Grundsätzlich nimmt die Gefahr von ernsthafteren Verletzungen mit dem Alter zu, beispielsweise weil die Knochen brüchiger werden, die Gelenke bereits durch altersbedingten Verschleiß vorgeschädigt sind und die Muskulatur schwächer und somit anfälliger für Verletzungen wird. Auch "kleinere" Stürze, die bei jüngeren Menschen kaum Verletzungen nach sich ziehen, können bei Seniorinnen und Senioren schwerwiegende Folgen haben.
Erste Maßnahmen nach einem Sturz
Nach einem Sturz ist es wichtig, sich zuerst einen Überblick über die entstandenen Verletzungen zu verschaffen. Sprechen Sie die gestürzte Person an und überzeugen Sie sich, dass diese bei Bewusstsein ist. Ist die Person nicht ansprechbar, kontrollieren Sie die Atmung, leiten Sie bei Bedarf Wiederbelebungsmaßnahmen ein und verständigen Sie den Rettungsdienst. Das Gleiche gilt, wenn die Person in einer unnatürlichen Körperhaltung auf dem Boden liegt: In diesem Fall ist ein Bruch wahrscheinlich und eine Verletzung der Wirbelsäule nicht auszuschließen.
Ist die gestürzte Person ansprechbar, fragen Sie sie, ob sie Schmerzen verspürt, und kontrollieren Sie, ob äußerliche Anzeichen einer Verletzung erkennbar sind, beispielsweise Wunden oder Schwellungen. Hat die betroffene Person keine Schmerzen, bewegen Sie vorsichtig die Extremitäten, also Arme und Beine, um sicherzustellen, dass diese frei beweglich sind. Kommt es dabei zu stärkeren Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen, hat der Sturz möglicherweise zu einem Knochenbruch geführt. Verständigen Sie in diesem Fall den Rettungsdienst unter dem Notruf 112.
Deutet nichts auf eine schwerwiegendere Verletzung hin, helfen Sie der gestürzten Person beim Aufstehen. Kontrollieren Sie mit einer einfachen Frage, beispielsweise nach dem Wochentag oder dem Namen eines oder einer Angehörigen, ob die Person Anzeichen von Verwirrung zeigt. Verwirrtheit und Erinnerungslücken sind mögliche Hinweise auf ein Schädel-Hirn-Trauma.
Vorsicht bei Kopfverletzungen
Nach einem Sturz auf den Kopf ist besondere Vorsicht geboten, denn das Ausmaß einer Kopfverletzung reicht von einer harmlosen Schürfwunde bis hin zu einem lebensbedrohlichen Schädel-Hirn-Trauma und lässt sich von außen nicht beurteilen. Selbst wenn keine äußeren Verletzungen sichtbar sind, können Schädel und Gehirn durch den Aufprall ernsthaften Schaden genommen haben.
Zu den typischen Anzeichen einer Schädelverletzung zählen starke Kopfschmerzen, Blutergüsse, Blutungen, Beulen, Schwellungen und Fehlstellungen im Gesicht (zum Beispiel bei einer gebrochenen Nase). Bei einem Schädel-Hirn-Trauma sind sowohl der Schädel als auch das Gehirn betroffen. Warnzeichen für eine Beteiligung des Gehirns sind zum Beispiel:
Bewusstlosigkeit
anhaltende Kopfschmerzen
Orientierungslosigkeit, Gedächtnislücken
Übelkeit und Erbrechen
Nackensteifigkeit
unterschiedlich große Pupillen
Müdigkeit, Schläfrigkeit und Benommenheit
unklare Sprache
Sehstörungen (zum Beispiel verschwommenes Sehen)
Krampfanfälle
Wesensveränderungen
Austritt einer klaren Flüssigkeit aus Ohr, Nase oder Mund
Beobachten Sie bei einer gestürzten Person entsprechende Symptome, sollten Sie schnellstmöglich den Rettungsdienst (112) verständigen, da Schädel-Hirn-Verletzungen akut lebensbedrohlich sein können. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie schwerwiegend die Kopfverletzung ist. Symptome können unter Umständen erst nach einigen Stunden auftreten, weshalb Betroffene nicht allein bleiben sollten. Verändert sich der Zustand und treten Anzeichen einer Schädel-Hirn-Verletzung auf, alarmieren Sie den Rettungsdienst.
Bei blutenden Kopfwunden ist es sinnvoll, einen sterilen Druckverband anzulegen, sofern der Allgemeinzustand der gestürzten Person stabil und eine Reanimation nicht erforderlich ist. Bringen Sie die Person in Rückenlage und lagern Sie den Oberkörper leicht erhöht, beispielsweise mithilfe eines dicken Kleidungsstücks: Steigt der Hirndruck aufgrund einer schweren Kopfverletzung, lässt er sich auf diese Weise unter Umständen senken.
Gehen Sie dabei mit äußerster Vorsicht vor und bewegen Sie die Person so wenig wie möglich, da nach einem schweren Sturz auch die Wirbelsäule verletzt sein könnte. Bleiben Sie bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin bei der Person, beruhigen Sie diese und halten Sie sie nach Möglichkeit mit einer Decke oder einem Kleidungsstück warm.
Kopfverletzungen bei Kindern
Kopfverletzungen sind bei Babys und Kleinkindern besonders häufig. Das liegt daran, dass ihr Kopf im Verhältnis zum Körper viel größer und schwerer ist als beim Erwachsenen. Ernsthafte Verletzungen wie Brüche oder Schädel-Hirn-Traumata sind glücklicherweise selten. Dennoch sollten Eltern ihr Baby oder Kind nach einem Sturz für 48 Stunden genau beobachten, denn manchmal treten die Symptome einer schwerwiegenden Kopfverletzung zeitverzögert auf. Im Idealfall sollte das Kind in dieser Zeit im elterlichen Schlafzimmer schlafen und alle drei bis vier Stunden vollständig aufgeweckt werden.
Wichtige Hinweise auf eine schwerwiegende Kopfverletzung sind neben den auch bei Erwachsenen typischen Warnzeichen folgende Auffälligkeiten:
anhaltendes Weinen oder Wimmern
vollständiges Aufwecken des Kindes nicht möglich
fehlende Lautäußerungen beim Säugling
Teilnahmslosigkeit
Trinkunlust
Krampfanfälle
Was tun bei Prellungen und Verstauchungen?
Prellungen und Verstauchungen zählen zu den häufigen Verletzungen nach einem Sturz. Eine Verstauchung betrifft immer ein Gelenk und entsteht beim Umknicken oder durch Verdrehen. Dabei wird das Gelenk überdehnt und das umgebende Gewebe, beispielsweise Gelenkkapsel, Muskeln und Bänder, beschädigt. Oft kommt es zu Schwellungen und Blutergüssen. Prellungen hingegen sind die Folge stumpfer Krafteinwirkungen, beispielsweise bei einem Schlag, Stoß oder Aufprall. Die Haut bleibt ebenso wie bei einer Verstauchung intakt, allerdings werden Blutgefäße verletzt, wodurch ein Bluterguss zwischen Knochen und der den Knochen umgebenden Knochenhaut entsteht.
Prellungen und Verstauchungen sind in der Regel nicht gefährlich und heilen innerhalb weniger Wochen von allein ab, sofern keine Bänder gerissen sind. Allerdings können sie stärkere Schmerzen hervorrufen und die Beweglichkeit einschränken.
Die PECH-Regel
Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Prellungen und Verstauchungen ergeben sich aus der sogenannten PECH-Regel:
P wie Pause: Schonen Sie das betroffene Gelenk oder Körperteil und halten Sie es ruhig.
E wie Eis: Kühlung wirkt schmerzlindernd, entzündungshemmend und beugt starken Schwellungen vor. Um lokalen Erfrierungen vorzubeugen, ist es allerdings wichtig, Eiswürfel oder Kühlpacks nie auf die bloße Haut zu legen, sondern sie beispielsweise in ein Handtuch einzuwickeln. Kühlen Sie für zehn Minuten und legen Sie dann eine ebenso lange Kühlpause ein.
C wie Compression: Ein elastischer Druckverband verhindert starke Schwellungen und weitere Einblutungen, sollte aber nicht zu eng sein, um die Durchblutung nicht zu behindern.
H wie Hochlagern: Das Hochlagern des verletzten Körperteils wirkt Schwellungen und Einblutungen entgegen und erleichtert dem Organismus den "Abtransport" von Flüssigkeit aus dem geschwollenen Gewebe.
Offene und geschlossene Knochenbrüche
Einen Knochenbruch zu erkennen ist sogar für Ärztinnen und Ärzte nicht immer leicht. Als sichere Frakturzeichen gelten:
erkennbare Fehlstellungen
reibende Geräusche bei Bewegung
eine unnatürliche Beweglichkeit des betroffenen Körperteils
sichtbare Knochenfragmente bei offenen Brüchen
Darüber hinaus gibt es einige Symptome, die zwar auf einen Bruch hinweisen können, aber nicht ausschließlich bei Brüchen auftreten:
Der oder die Betroffene nimmt eine Schonhaltung ein.
Es kommt zu Bewegungseinschränkungen bis hin zur Bewegungsunfähigkeit.
Betroffene haben meist auch in Ruhe starke Schmerzen im Bereich der Bruchstelle.
Bei Verdacht auf einen offenen oder geschlossenen Knochenbruch sollten Sie den Rettungsdienst unter 112 rufen, und Sie selbst können verschiedene Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen:
Stellen Sie die gebrochenen Gliedmaßen oder das betroffene Körperteil ruhig, beispielsweise mit einem Dreieckstuch oder durch Umlagern mit Decken oder Kissen. Durch eine erhöhte Lagerung lassen sich unter Umständen stärkere Schwellungen verhindern.
Kühlen Sie geschlossene Brüche, legen Sie Eiswürfel und Kühlpacks dabei jedoch nicht direkt auf die Haut, sondern wickeln Sie diese in ein Tuch ein.
Entfernen Sie vorsichtig beengende Kleidung und Schmuckstücke wie Ringe oder Armreifen, wenn dies möglich ist.
Decken Sie offene Brüche mit einer sterilen Wundauflage ab.
Bewegen Sie das gebrochene Körperteil so wenig wie möglich und versuchen Sie unter keinen Umständen, es einzurenken oder in eine "natürliche" Lage zu bringen.
Erste Hilfe bei Verrenkungen
Bei einer Verrenkung oder Luxation springt ein Knochen aus dem Gelenk, Gelenkkopf und Gelenkpfanne werden also voneinander getrennt. Zu einer Verrenkung kommt es in der Regel nur nach einer sehr starken Krafteinwirkung, beispielsweise einem heftigen Aufprall oder Schlag. Betroffene leiden unter starken Schmerzen, in der Regel ist die Beweglichkeit des Gelenks sehr stark eingeschränkt.
Verrenkungen erfordern immer ärztliche Hilfe und sollten schnellstmöglich im Krankenhaus behandelt werden, da die Gefahr von Nerven- und Gefäßverletzungen besteht. Sinnvolle Erste-Hilfe-Maßnahmen beschränken sich daher auf einen Notruf und das Ruhigstellen des betroffenen Körperteils. Ersthelfer sollten auf keinen Fall versuchen, das Gelenk selbst einzurenken.
Ein Bluterguss kann bei einem Sturz sehr leicht entstehen: Durch den Stoß reißt ein Blutgefäß, das Blut sickert in das umgebende Gewebe und sammelt sich an. Nach außen ist ein Bluterguss oft an der typischen Blaufärbung zu erkennen, die nach einigen Tagen in grüne und gelbbraune Farbtöne übergeht. In der Regel ist ein Bluterguss harmlos und erfordert keine besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen, Kühlen und Hochlagern können aber zu Beginn hilfreich sein. Große Hämatome bereiten gelegentlich Schwierigkeiten, beispielsweise weil sie Druck auf einen Nerv ausüben. In seltenen Fällen ist es daher notwendig, einen Bluterguss operativ zu entfernen.
ADAC Notfallpass: Hilfe im Ernstfall
Generelle Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand helfen den Rettungskräften bei einem Notfall. Im ADAC Notfallpass können alle relevanten Notfalldaten hinterlegt und zentral in der Wallet-App des Smartphones oder der Smartwatch gespeichert werden:
Vorerkrankungen
Medikamenten-Allergien
Medikationen
Blutgruppe
Kontaktpersonen (Angehörige, Notfallkontakte, Haus- und Fachärzte)
Informationen zu einer Schwangerschaft
Informationen zu Implantaten (z. B. Herzschrittmacher)
Informationen zu Organspendeausweis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Im ADAC Notfallpass liegen diese Daten sicher verschlüsselt, damit sie bei einem Verlust von Smartphone oder Smartwatch nicht in falsche Hände gelangen. Der Notfallpass kann in die Rettungskette integriert werden. Im Notfall kann er von den Rettungskräften gescannt und ausgelesen werden. Im Zuge einer Weiterbehandlung im Krankenhaus können die Daten der entsprechenden Klinik zur Verfügung gestellt werden.
Wann zum Arzt
In manchen Fällen ist es nach einem Sturz notwendig, den Rettungsdienst zu verständigen oder einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Das gilt beispielsweise in folgenden Situationen:
Bei Kopfverletzungen, insbesondere wenn es Hinweise auf eine Schädel-Hirn-Verletzung gibt, sollte der Rettungsdienst verständigt werden.
Die betroffene Person ist nach dem Sturz bewusstlos oder atmet nicht.
Es kommt zu starken Blutungen.
Die Schmerzen sind sehr stark und lassen kaum Belastung zu.
Das betroffene Gelenk ist nach einem Sturz vollständig blockiert oder bei Belastung instabil und wackelig.
Es kommt zu sichtbaren Fehlstellungen oder Gefühlsstörungen (z.B. Taubheitsgefühl oder Kribbeln).
Die Beschwerden werden im Lauf der Zeit stärker, kehren zurück oder bleiben über Wochen bestehen.
Es kommt zu einer sehr starken Schwellung: Diese kann auf ernsthaftere Verletzungen an Knorpel, Knochen, Bändern und Muskeln hinweisen.
Kommt es neben einer Schwellung auch zu einer Rötung und Überwärmung, kann dies ein Anzeichen für eine Entzündung sein.
Telemedizinische Beratung über die ADAC Medical App
Sie sind erkrankt oder verletzt und benötigen schnellen ärztlichen Rat? Über die Medical App können ADAC Mitglieder eine telemedizinische Beratung einholen – und das weltweit. Den Termin für eine Online-Sprechstunde erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Stunden.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Erste Hilfe bei Kopfverletzungen, Stand 05/2022, unter: https://www.gesundheitsinformation.de/erste-hilfe-bei-einer-kopfverletzung.html (Abruf: 29.08.2024)
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Prellung des Knies, Stand 01/2023, unter: https://www.gesundheitsinformation.de/prellung-des-knies.html (Abruf: 29.08.2024)
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Handgelenksverletzungen, Stand 12/2023, unter: https://www.gesundheitsinformation.de/handgelenksverletzungen.html (Abruf: 29.08.2024)
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Stürze bei älteren Menschen, Stand 03/2022, unter: https://www.gesundheitsinformation.de/stuerze-bei-aelteren-menschen.html (Abruf: 29.08.2024)
Berufsverbände für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland: Schädel-Hirn-Trauma, unter: https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/neurologie/erkrankungen/schaedel-hirn-trauma/ (Abruf: 29.08.2024)
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PQSG.de, das Altenpflegemagazin im Internet: Standard "Maßnahmen nach einem Sturz", unter: https://pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-standard-nachsturz.htm (Abruf: 29.08.2024)
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Prellungen und Verstauchungen, Stand 05/2019, unter: https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/verletzungen/knochenverletzungen/prellung-verstauchung.html (Abruf: 29.08.2024)
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Sportverletzungen, Stand 05/2019, unter: https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/verletzungen/sportverletzungen.html (Abruf: 29.08.2024)
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Notfall: Verletzungen, Stand 01/2019, unter: https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/erste-hilfe/notfall/verletzungen.html#wie-macht-sich-ein-knochenbruch-bemerkbar (Abruf: 29.08.2024)
Deutsches Rotes Kreuz: Knochenbrüche, unter: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/knochenbruch/knochenbrueche/ (Abruf: 29.08.2024)
Ärztekammer Nordrhein: Gesund und mobil im Alter. 4. Auflage 2014, unter: https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/2019/Gesund-und-mobil-im-Alter.pdf (Abruf: 29.08.2024)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: Stürze auf den Kopf: Wann besteht Gefahr?, unter: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/stuerze-auf-den-kopf-wann-besteht-gefahr/ (Abruf: 29.08.2024)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: Merkblatt Schädelprellung/Kopfverletzung, unter: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/media/53ec996633af614b7300ef78/source/20080120131428_kopfverletzung.PDF (Abruf: 29.08.2024)
Verein GROSSE SCHÜTZEN KLEINE, Österreichisches Komitee für Unfallprävention und Gesundheitsforderung im Kindes- und Jugendalter: Spielverderber Schwerkraft: Sturzunfälle im Wohnbereich bei 0 bis 5-Jährigen, unter: https://grosse-schuetzen-kleine.at/publikationen/spielverderber-schwerkraft-sturzunfaelle-im-wohnbereich-bei-0-bis-5-jaehrigen/ (Abruf: 29.08.2024)
Thieme (Via Medici): Frakturen: Grundlagen von Diagnose und Versorgung, unter: https://viamedici.thieme.de/lernmodul/5854354/4954461/frakturen+grundlagen+von+diagnose+und+versorgung (Abruf: 29.08.2024)