Das gilt auf der Autobahn: Wichtige Regeln

VW E-Golf fährt auf der Autobahn
Auf der Autobahn gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h© ADAC/Markus Hannich

Auffahren, Spurwechsel, Überholen: Wichtige Regeln, damit Sie souverän und sicher auf der Autobahn unterwegs sind.

  • Vorsicht beim Auffahren: Fahrzeuge auf der Autobahn haben Vorfahrt

  • Wann der Standstreifen befahren werden darf – und wann nicht

  • Wichtige Regeln zu Rettungsgasse, Überholen und Rechtsfahrgebot

Autobahnauffahrt: Das müssen Sie beachten

Um auf die Autobahn aufzufahren, nutzen Sie den Beschleunigungsstreifen. Dieser dient dazu, Fahrzeuge auf die Autobahn zu leiten und in den fließenden Verkehr einfädeln zu lassen. Dabei ist es wichtig, zügig zu fahren und wenn nötig die gesamte Länge des Beschleunigungsstreifens auszunutzen. Im Idealfall hat man vor dem Einfädeln eine ähnlich hohe Geschwindigkeit erreicht wie der Verkehr auf der rechten Autobahnspur.

Setzen Sie den Blinker frühzeitig und beobachten Sie während des Beschleunigens die Verkehrslage. Bietet sich eine Lücke, so können Sie auf die Autobahn auffahren bzw. einfädeln. Wichtig: Weil der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn Vorfahrt hat, gilt kein Reißverschlussverfahren.

Wenn es gar keine Möglichkeit zum Einfädeln gibt, müssen Sie im Zweifelsfall am Ende des Beschleunigungsstreifens so lange stehen bleiben, bis sich eine ausreichend große Lücke ergibt.

Fahrer auf der rechten Fahrbahn der Autobahn sollten abrupte Bremsungen unterlassen, die nachfolgenden Autos rechnen nicht mit dieser Reaktion. Für das korrekte Einfädeln ist der Auffahrende verantwortlich.

Was ebenfalls gefährlich ist: Ein Fahrer zieht plötzlich von der rechten Autobahnspur nach links, um einem Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen die Auffahrt zu erleichtern. Dadurch wird unter Umständen auf der linken Spur ein Fahrer zum Bremsen gezwungen. Hier gilt: Ein Spurwechsel ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann und der Wechsel per Blinker rechtzeitig ankündigt wird.

Gefahrlos die Spur wechseln

Es ist ein Autobahn-Klassiker: Auf einer dreispurigen Autobahn möchte ein Fahrer auf der linken Spur und einer auf der rechten auf die mittlere Spur wechseln. Da jeden Fahrer als Spurwechsler hier die gleichen erhöhten Sorgfaltspflichten (§ 7 Abs.5 StVO) treffen, gibt es kein Vorrecht. Deshalb müssen beide Fahrer das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme beachten und sich soweit möglich sogar verständigen.

Befahren des Seitenstreifens

Der Seiten- oder Standstreifen dient in erster Linie dazu, Fahrzeuge im Falle einer Panne oder eines Unfalls sicher abstellen zu können.

Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden. Ausnahme: Er wird temporär freigegeben. Diese Freigabe des Standstreifens wird mit Verkehrszeichen oder über eine digitale Schilderbrücke signalisiert. In der Regel passiert das, um den Verkehrsfluss auf hoch belasteten Autobahnabschnitten zu verbessern – etwa zur Rushhour oder an den Hauptreisetagen während der Ferien. Wer unerlaubt den Standstreifen befährt oder dort ohne Not hält oder parkt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg (siehe auch ADAC Bußgeldrechner).

Überholen auf der Autobahn

Erst wenn Sie sicher sind, niemanden zu gefährden, setzen Sie den linken Blinker und vergewissern sich mittels des Schulterblicks, dass sich niemand im "toten Winkel" befindet. Ist die Bahn frei, heißt es zügig überholen und gemäß des Rechtsfahrgebots wieder auf die rechte Spur einscheren. 

Laut § 5 StVO muss grundsätzlich links überholt werden. Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen:

  • Rechts schneller als links darf nach § 7 Abs. 2 StVO dann gefahren werden, wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, so dass nebeneinander gefahren wird bzw. der Verkehr mal auf der einen, mal auf der anderen Spur geringfügig schneller fließt. 

  • Auch wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht, darf rechts mit einer Geschwindigkeit von max. 20 km/h überholt werden. Rollt der Verkehr links nur langsam oder max. 60 km/h, so darf rechts mit keiner höheren Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h gefahren werden, so dass rechts max. 80 km/h erlaubt sind. 

Wer außerhalb dieser gesetzlich normierten Ausnahmen rechts überholt, riskiert ein Bußgeld.

Wichtig: Rettungsgasse rechtzeitig bilden

Sobald der Verkehr auf der Autobahn so dicht wird, dass sich Fahrzeuge nur noch in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen können, ist es Zeit, eine Rettungsgasse zu bilden.

Und so geht's: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen weichen nach links aus, Verkehrsteilnehmer auf den anderen Fahrstreifen nach rechts, der Standstreifen wird nicht befahren.

Video: So geht die Rettungsgasse

Bild: © ADAC, Video: © ADAC e.V.

Rechtsfahrgebot: Wann es gilt

Gemäß StVO müssen Fahrzeugführer in Deutschland auf den Straßen möglichst weit rechts fahren. Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen. Der linke Fahrstreifen darf in der Regel nur zum Überholen genutzt werden. Anschließend muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen. Dies gilt auch für dreispurige Autobahnen. Ausnahme: Autofahrer, deren nächster Überholvorgang absehbar ist, müssen nicht zurück auf die ganz rechte Spur.

Die mittlere Spur darf dann durchgängig genutzt werden, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Kann die rechte Spur nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden, muss dorthin gewechselt werden.

Beachten Sie: Wer die mittlere Spur zu Unrecht befährt und dadurch andere Autofahrer behindert, kann mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Ausnahme: Bei dichtem und stockendem Verkehr auf der Autobahn müssen Fahrer das Rechtsfahrgebot nicht beachten.

Ausfahrt: Frühzeitig Tempo reduzieren

Wer abfahren möchte, sollte in jedem Fall rechtzeitig auf die rechte Fahrspur wechseln und die Geschwindigkeit reduzieren, spätestens jedoch 500 Meter vor der Autobahnabfahrt – erkennbar am großen blau-weißen Hinweisschild an der rechten Fahrbahnseite. Spätestens an der 300-Meter-Bake sollten Sie blinken, um anderen das Ausfahren anzukündigen. Auf dem Verzögerungsstreifen gilt: Tempo deutlich reduzieren! Meist geht es hier in enge Kurven, die Unfallgefahr steigt deutlich.

Geisterfahrer: So verhalten Sie sich richtig

Warnt der Verkehrsfunk vor einem in der Nähe befindlichen Geisterfahrer, sollten Sie 

  • das Tempo drosseln

  • möglichst weit rechts fahren, jedoch nicht auf dem Seitenstreifen

  • Abstand zum Vordermann halten und nicht überholen

  • eventuell die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen oder einen Rastplatz anfahren

  • Verkehrsfunk hören und auf Entwarnung warten

Sind Sie selbst versehentlich als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs sollten Sie

  • Licht und Warnblinker einschalten

  • Tempo drosseln

  • Nicht wenden oder rückwärts fahren

  • An den nächsten Fahrbahnrand fahren und aussteigen

  • sich hinter die Leitplanke stellen und den Notruf 110 informieren

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Geschwindigkeit auf der Autobahn

Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit. Allerdings gelten für Lkw und Pkw mit Anhänger eigene Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auto- und Motorradfahrern wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nahegelegt. 

In der Praxis darf man allerdings nur noch auf wenigen Autobahnabschnitten unbegrenzt schnell fahren. Neben streckenbezogenen Tempolimits regeln auf viel befahrenen Strecken digitalisierte Schilderbrücken das Tempo – abhängig von Verkehrslage, Wetter oder Unfällen.