Wichtige Regeln: Das gilt auf der Autobahn

Auffahren, Spurwechsel, Überholen: Wichtige Regeln, damit Sie souverän und sicher auf der Autobahn unterwegs sind.
Beim Auffahren haben Fahrzeuge auf der Autobahn Vorfahrt
Nach dem Überholen wieder Rechtsfahrgebot beachten
Nicht erst bei Stillstand: bereits bei Schrittgeschwindigkeit Rettungsgasse bilden
Autobahnauffahrt – das müssen Sie beachten
Um auf die Autobahn aufzufahren, nutzen Sie den Beschleunigungsstreifen. Dieser dient dazu, Fahrzeuge auf die Autobahn zu leiten und in den fließenden Verkehr einfädeln zu lassen. Dabei ist es wichtig, zügig zu fahren und wenn nötig die gesamte Länge des Beschleunigungsstreifens auszunutzen. Im Idealfall hat man vor dem Einfädeln eine ähnlich hohe Geschwindigkeit erreicht wie der übrige Verkehr. Setzen Sie den Blinker frühzeitig und beobachten Sie während des Beschleunigens die Verkehrslage.
Bietet sich eine Lücke, so können Sie auf die Autobahn auffahren bzw. einfädeln. Weil der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) immer Vorfahrt hat, gilt kein Reißverschlussverfahren.
Wenn es gar keine Möglichkeit zum Einfädeln gibt, müssen Sie im Zweifelsfall am Ende des Beschleunigungsstreifens so lange stehen bleiben, bis sich eine ausreichend große Lücke ergibt.
Fahrer auf der durchgehenden Fahrbahn sollten Höflichkeits-Bremsungen grundsätzlich unterlassen, die nachfolgenden Autos rechnen nicht mit dieser Reaktion, es kann zum Unfall kommen. Für das korrekte Einfädeln ist allein der Auffahrende verantwortlich.
Eine weitere Form der "Auffahrhilfe": Ein Autofahrer zieht von der rechten Autobahnspur abrupt nach links, um einem Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen die Auffahrt zu erleichtern. Dadurch wird auf der linken Spur ein überholender Fahrer zum Bremsen gezwungen. Hier gilt: Ein Spurwechsel ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann und der Wechsel per Blinker rechtzeitig ankündigt wird (§ 7 Abs. 5 StVO).
Gefahrlos die Spur wechseln
Es ist ein Autobahn-Klassiker: Auf einer dreispurigen Autobahn möchte ein Fahrer auf der linken Spur und einer auf der rechten auf die mittlere Spur wechseln. Da jeden Fahrer als Spurwechsler hier die gleichen erhöhten Sorgfaltspflichten (§ 7 Abs.5 StVO) treffen, gibt es kein Vorrecht. Deshalb müssen beide Fahrer das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme beachten und sich soweit möglich sogar verständigen.
Befahren des Seitenstreifens
Der Seiten- oder Standstreifen dient in erster Linie dazu, Fahrzeuge im Falle einer Panne oder eines Unfalls sicher abstellen zu können.
Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden. Ausnahme: Er wird temporär freigegeben. Diese Freigabe des Standstreifens wird mittels Verkehrszeichen oder über eine digitale Schilderbrücke signalisiert. In der Regel passiert das, um den Verkehrsfluss auf hoch belasteten Autobahnabschnitten zu verbessern – etwa zur Rushhour oder an den Hauptreisetagen während der Ferien. Wer unerlaubt den Standstreifen befährt oder dort ohne Not hält oder parkt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg (siehe auch ADAC Bußgeldrechner).
Überholen auf der Autobahn
Erst wenn Sie sicher sind, niemanden zu gefährden, setzen Sie den linken Blinker und vergewissern sich mittels des Schulterblicks, dass sich niemand im "toten Winkel" befindet. Ist die Bahn frei, heißt es zügig überholen und gemäß des Rechtsfahrgebots wieder auf die rechte Spur einscheren.
Laut § 5 StVO muss grundsätzlich links überholt werden. Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen:
Rechts schneller als links darf nach § 7 Abs. 2 StVO dann gefahren werden, wenn sich auf den Fahrstreifen Schlangen gebildet haben, so dass nebeneinander gefahren wird bzw. der Verkehr mal auf der einen, mal auf der anderen Spur geringfügig schneller fließt.
Auch wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht, darf rechts mit einer Geschwindigkeit von max. 20 km/h überholt werden. Rollt der Verkehr links nur langsam oder max. 60 km/h, so darf rechts mit keiner höheren Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h gefahren werden, so dass rechts max. 80 km/h erlaubt sind.
Wer außerhalb dieser gesetzlich normierten Ausnahmen rechts überholt, riskiert ein Bußgeld.
Wichtig: Rettungsgasse bilden
Sobald der Verkehr auf der Autobahn so dicht wird, dass sich Fahrzeuge nur noch in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen können, ist es Zeit, eine Rettungsgasse zu bilden. Und so geht's: Linksfahrende weichen nach links aus, Verkehrsteilnehmer auf den anderen Fahrstreifen nach rechts, der Standstreifen wird nicht befahren.
Rechtsfahrgebot: Wann es gilt
Gemäß StVO müssen Fahrzeugführer in Deutschland auf den Straßen möglichst weit rechts fahren. Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen. Der linke Fahrstreifen darf in der Regel nur zum Überholen genutzt werden. Anschließend muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen. Dies gilt auch für dreispurige Autobahnen. Ausnahme: Autofahrer, deren nächster Überholvorgang absehbar ist, müssen nicht zurück auf die ganz rechte Spur.
Die mittlere Spur darf dann durchgängig genutzt werden, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Kann die rechte Spur nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden, muss dorthin gewechselt werden.
Beachten Sie: Wer die mittlere Spur zu Unrecht befährt und dadurch andere Autofahrer behindert, kann mit 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg bestraft werden.
Ausnahme: Bei dichtem und stockendem Verkehr auf der Autobahn müssen Fahrer das Rechtsfahrgebot nicht beachten..
Geisterfahrer – so verhalten Sie sich richtig
Warnt der Verkehrsfunk vor einem in der Nähe befindlichen Geisterfahrer, sollten Sie
das Tempo drosseln
möglichst weit rechts fahren, jedoch nicht auf dem Seitenstreifen
Abstand zum Vordermann halten und nicht überholen
eventuell die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen oder einen Rastplatz anfahren
Verkehrsfunk hören und auf Entwarnung warten
Sind Sie selbst versehentlich als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs sollten Sie
Licht und Warnblinker einschalten
Tempo drosseln
Nicht wenden oder rückwärts fahren
An den nächsten Fahrbahnrand fahren und aussteigen
sich hinter die Leitplanke stellen und den Notruf 110 informieren
Tempolimit auf der Autobahn
Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit. Allerdings gelten für Lkw und Pkw mit Anhänger eigene Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auto- und Motorradfahrern wird jedoch eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nahegelegt.
In der Praxis darf man allerdings nur noch auf wenigen Autobahnabschnitten so schnell fahren, wie man will. Auf viel befahrenen Strecken regeln digitalisierte Schilderbrücken das Tempo – abhängig von Verkehrslage, Wetter oder Unfällen im weiteren Verlauf der Strecke.