Rechtsfahrgebot: Regeln und Ausnahmen

Obwohl in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt, benutzen viele Autofahrende gerade auf Autobahnen durchgehend die linke oder mittlere Spur. Das kann teuer werden. Diese Vorschriften sollten Sie kennen.
Innerorts darf man den Fahrstreifen frei wählen
Ausnahmen bei mehrspurigen Autobahnen
Besonderheiten für Lkw
Permanentes Fahren auf der mittleren oder linken Spur ist verboten. In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Verkehrsteilnehmende sollen den vorhandenen Verkehrsraum so optimal ausnutzen, dass der Verkehr bestmöglich fließt.
Rechtsfahrgebot innerorts
Auch in der Stadt gilt das Rechtsfahrgebot. Allerdings dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen. In diesem Fall darf man auch rechts schneller fahren als links. Dies gilt jedoch nicht für innerörtliche Autobahnen. Vom Rechtsfahrgebot darf man außerdem abweichen, wenn es die Verkehrsdichte rechtfertigt.
Das Rechtsfahrgebot gilt übrigens auch in Einbahnstraßen und im Kreisverkehr.
Außerorts auf zweispurigen Straßen
Fahrzeuge müssen die rechte Spur benutzen und dort möglichst weit rechts fahren. Ausnahmen gibt es auch hier bei entsprechender Verkehrsdichte. Bilden sich Fahrzeugschlangen, darf man sogar rechts überholen.
Außerorts bei mehreren Fahrstreifen
Auf drei- oder mehrspurigen Straßen muss man rechts fahren. Autofahrende dürfen bei einer dreispurigen Straße den mittleren Fahrstreifen allerdings dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Die ADAC Verkehrsexperten erläutern: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."
Autofahrende, deren nächster Überholvorgang absehbar ist, müssen also nicht sofort zurück auf die rechte Spur. Wenn Sie die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang allerdings deutlich länger als 20 Sekunden befahren würden, dann müssen Sie wieder dorthin wechseln. Bei Fahrbahnen mit mehr als drei markierten Fahrstreifen gilt das übrigens für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Beachten Sie: Wenn Sie die mittlere Spur zu Unrecht befahren und dadurch andere Autofahrende behindern, kann das mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Lkw über 3,5 t und Gespanne
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Gespanne dürfen auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen den linken Fahrstreifen nicht benutzen. Einzige Ausnahme für diese Fahrzeuge: Die Autobahn teilt sich, und man kann die neue Fahrrichtung nur über die linke Spur erreichen.
Hier erfahren Sie, wann ausnahmsweise rechts überholt werden darf.