Rettungsgasse richtig bilden: Das gilt bei 2, 3 und 4 Spuren

Im Video: Alle Infos zur Rettungsgasse ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Bei Stau muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Das gilt auch, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

  • Rettungsgasse zwischen linkem und übrigen Fahrstreifen bilden

  • Der Standstreifen muss für Pannenfahrzeuge frei bleiben

  • Härtere Strafen: hohe Bußgelder, Punkte, Fahrverbot

Autobahn: Was gilt bei 2, 3 oder 4 Spuren?

Die Rettungsgasse muss nicht erst bei einem Stau gebildet werden, sondern schon, wenn der Verkehr anfängt zu stocken beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Das gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere zu warnen.

Urteil: Rettungsgasse sofort bilden

Über den genauen Zeitpunkt, wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss, hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden: Sofort, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.9.2022 , 2 Ss OWi 137/22). Es gibt keine Überlegungsfrist.

Ein Autofahrer war auf einer dreispurigen Autobahn auf der mittleren Spur unterwegs, als der Verkehr wegen einer Baustelle ins Stocken kam. Er ordnete sich nicht, wie vorgeschrieben, auf seiner Fahrspur rechts ein und blockierte somit die Rettungsgasse. Seiner Ansicht nach hätte die Rettungsgasse erst nach einer gewissen Zeit des Stillstands gebildet werden müssen. Die Richter sahen das anders, der Autofahrer musste eine Geldbuße von 230 Euro bezahlen. Da die Vorschriften inzwischen verschärft wurden, hätte dem Autofahrer nach heutigem Stand zusätzlich ein Fahrverbot gedroht.

Rettungsgasse nicht gebildet: Was droht?

Fahrern, die keine Rettungsgasse bilden, drohen nach dem Bußgeldkatalog 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dadurch zu Behinderungen, werden aus 200 dann 240 Euro. Mit Gefährdung liegt die Buße schon bei 280 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Darf ich den Standstreifen befahren?

Nein. Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben. Ausnahmen sind, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen zu benutzen.

In der Rettungsgasse nach vorne fahren?

Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind zum Beispiel Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Befährt jemand unberechtigt die Rettungsgasse drohen 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Geschieht dies zusätzlich mit einer Behinderung, sind es 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; mit Gefährdung 300 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rettungsgasse im Baustellenbereich

Grundsätzlich gelten im (meist zweispurigen) Baustellenbereich die gleichen Regeln wie für zweispurige Autobahnen: Die Fahrzeuge links halten sich ganz links und die auf der rechten Spur möglichst rechts. In der Praxis kann es hier aber so eng werden, dass das kaum möglich ist. Für diesen Fall gibt es leider keine Regel, es ist aber zu empfehlen, dass dann alle Fahrzeuge möglichst nach rechts fahren, damit die Einsatzkräfte links vorbeikommen. Auch größere Abstände zwischen den Fahrzeugen können für die Retter hilfreich sein.

Gibt es Ausnahmeregeln für Motorräder?

Nein. Für Motorradfahrer gibt es keine Ausnahmeregelung. Sie dürfen weder durch die Rettungsgasse noch auf dem Standstreifen fahren.

Rettungsgasse: Regeln in anderen Ländern

Vergleichbare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, in Slowenien, Ungarn und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse im Verkehrsgesetz vorgeschrieben.

Diese Regelungen zur Rettungsgasse gelten im Ausland

Ausführliche Informationen zur Rettungsgasse finden Sie in unserer Broschüre
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