Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit den Fahrerlaubnisklassen B, BE und B 96 fahren? ADAC Juristinnen geben den Überblick, was gilt. Nur das zulässige Gesamtgewicht in den Papieren ist entscheidend Zuladung oder tatsächliches Gewicht sind nicht relevant Wer ohne die richtige Klasse fährt, begeht eine Straftat Nicht nur vor dem Urlaubstrip mit Wohnwagen empfiehlt sich ein Blick in die Papiere. Denn nicht immer genügt die Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B, mit der Sie auch kleinere Anhänger ziehen dürfen. Manchmal muss es die Anhängerklasse BE sein. Das gilt für die Pkw-Klasse B ¹Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet. Das gilt für die Anhänger-Klasse BE Alte Führerscheindokumente: Tipp Deutsche Urlauberinnen und Urlauber hatten in der Vergangenheit gelegentlich Probleme im Ausland, wenn sie mit ihrem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerieten. Denn die ausländische Polizei kennt oft die genaue Rechtslage nicht und verlangt manchmal den 1999 eingeführten neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Rechtslage Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen jedoch alle noch gültigen Führerschein-Dokumente in allen anderen EU- und EWR-Staaten anerkannt werden. Die Polizei darf also weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich einen internationalen Führerschein verlangen. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt. Deren Wortlaut steht Ihnen hier mehrsprachig als Download zur Verfügung: Tipp der ADAC Clubjuristen Wenn Sie Problemen von Vornherein aus dem Weg gehen möchten, können Sie Ihren alten Führerschein – auch vor Erreichen der Umtauschfrist nach dem aktuellen Stufenplan – in das neue EU-Dokument tauschen. Diese Maßnahme empfiehlt sich vor allem, wenn Sie häufig ins Ausland fahren und der Führerschein mit einem alten Foto versehen ist, Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind oder bei Namensänderung, zum Beispiel nach Heirat.