Führerschein-Antrag: Welche Unterlagen werden benötigt?

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kfz führen will, braucht einen Führerschein. Sie können diesen schriftlich oder online bei der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort beantragen. Welche Papiere Sie benötigen, und welche Behörde zuständig ist, erfahren Sie hier.

  • Erste-Hilfe-Kurs in Präsenz notwendig

  • Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen

  • Ferienfahrschule nur mit Genehmigung

Anmeldung in der Fahrschule

Der erste Schritt in Richtung Führerschein ist die Anmeldung in der Fahrschule und die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages. Wer noch nicht volljährig ist, braucht hierfür die Zustimmung bzw. Unterschrift der Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter. Meist übernimmt die Fahrschule dann die Antragstellung auf Erteilung der Fahrerlaubnis für ihre Fahrschüler.

Führerschein beantragen

Zum (Erst-)Antrag müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Passbild

  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)

  • Anmeldebestätigung der Fahrschule

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung

Erste-Hilfe-Kurs in Präsenz

Der Erste-Hilfe-Kurs muss in Präsenz durchgeführt werden und umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Weitere Informationen zum Thema Erste Hilfe & Sehtest finden Sie hier.

Zusätzliche Unterlagen je Klasse

Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE benötigen Sie zusätzlich:

  • eine ärztliche Eignungsbescheinigung (nicht älter als ein Jahr) von einem Arzt oder einer Ärztin Ihrer Wahl

  • augenärztliches Gutachten

Berufskraftfahrer benötigen außerdem einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Näheres dazu finden Sie hier.

Für den Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 (B17) benötigen Sie zusätzlich:

  • Zusatzantrag mit Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)

  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)

  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)

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Führerscheinantrag abgeben

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist entweder beim Landratsamt oder bei der (kreisfreien) Stadt im Straßenverkehrsamt an Ihrem Wohnort angesiedelt. In einigen Bundesländern können Sie den Antrag auch in der Wohnsitzgemeinde abgeben, häufig ist eine Antragstellung auch online möglich. Liegen alle Voraussetzungen vor, erfolgt ein Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle. Der Führerscheinprüfung steht dann nichts mehr im Weg.

Bearbeitungsdauer und Kosten

Insgesamt sollten Sie mit circa vier bis acht Wochen für die Bearbeitung des Führerschein-Antrags rechnen. Erst wenn von der Behörde die Genehmigung und der Prüfauftrag vorliegen, kann die Fahrschule den Fahrschüler oder die Fahrschülerin zur Prüfung anmelden. Mit der Führerschein-Ausbildung können Sie allerdings schon vorher beginnen. Für den Erstantrag fallen Kosten in Höhe von circa 45 Euro an. Beim begleiteten Fahren kommen Gebühren in Höhe von etwa 10 Euro für die Überprüfung pro Begleitperson hinzu.

Führerschein im anderen Landkreis

Eine Frau und eine Mann unterschreiben einen Antrag während einem Beratungsgespräch
Wer eine Prüfung nicht an seinem Wohnort ablegen will, muss sich dies genehmigen lassen© iStock.com/PeopleImages

Wenn Sie vorhaben, die Ausbildung und Prüfung zum Führerschein an einem anderen als dem Wohnort zu machen, gibt es Folgendes zu beachten: Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist. Wichtig ist dies zum Beispiel für alle, die den Führerschein in einer Ferienfahrschule machen wollen. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Behörde, Sie haben hierauf also keinen Rechtsanspruch.

Hintergrund dieser Regelung ist die Verkehrssicherheit. Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber oder eine Fahrerlaubnisbewerberin, die im Hinblick auf ihren Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen werden, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegen. Deshalb unbedingt vorher abklären!