Führerschein-Antrag: Welche Unterlagen werden benötigt?
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kfz führen will, braucht einen Führerschein. Sie können diesen schriftlich oder online bei der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort beantragen. Welche Papiere Sie benötigen, und welche Behörde zuständig ist, erfahren Sie hier.
Erste-Hilfe-Kurs in Präsenz notwendig
Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen
Ferienfahrschule nur mit Genehmigung
Hier geht's zum Führerschein: Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist entweder beim Landratsamt oder bei der (kreisfreien) Stadt (Bürgeramt) angesiedelt. In Bayern kann der Antrag z.B. auch in der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden. Diesen prüft die Fahrerlaubnisbehörde zunächst. Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt sie einen Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle. Der Führerscheinprüfung steht dann nichts mehr im Weg.
Unterlagen für den Führerschein-Antrag
Zum (Erst-)Antrag müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Passbild
Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
Anmeldebestätigung der Fahrschule
Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
Erste-Hilfe-Kurs in Präsenz
Der Erste-Hilfe-Kurs muss in Präsenz durchgeführt werden und umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Weitere Informationen zum Thema Erste Hilfe & Sehtest finden Sie hier.
Zusätzliche Unterlagen je Führerscheinklasse
Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE benötigen Sie zusätzlich:
eine ärztliche Eignungsbescheinigung (nicht älter als ein Jahr) von einem Arzt oder einer Ärztin Ihrer Wahl
augenärztliches Gutachten
Berufskraftfahrer benötigen außerdem einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Näheres dazu finden Sie hier.
Für den Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 benötigen Sie zusätzlich:
Zusatzantrag mit Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)
Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Insgesamt sollten Sie mit circa sechs bis acht Wochen für die Bearbeitung des Führerschein-Antrags rechnen. Erst wenn von der Behörde die Genehmigung und der Prüfauftrag vorliegen, kann die Fahrschule den Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin zur Prüfung anmelden. Die Führerschein-Ausbildung kann allerdings schon vorher begonnen werden. Für den Erstantrag fallen Kosten in Höhe von ca. 45 Euro an.
Sonderregelung: Führerschein nicht am Erstwohnsitz
Wenn Sie vorhaben, die Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer Stadt zu machen, die nicht mit Ihrem ersten Wohnsitz übereinstimmt, gibt es Folgendes zu beachten: Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein anderer ist. Wichtig ist dies z.B. für alle, die den Führerschein in einer Ferienfahrschule machen wollen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.
Bei dieser Regelung geht es um Gründe der Verkehrssicherheit. Es soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Fahrerlaubnisbewerber oder eine Fahrerlaubnisbewerberin, die im Hinblick auf ihren Wohnort überwiegend am Verkehr einer Großstadt teilnehmen werden, die Prüfung in einer verkehrsarmen Region ablegen. Deshalb unbedingt vorher abklären!