Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht's

Ein Mann unterzeichnet ein Dokument
Bei der Kfz-Versicherung sparen: Schadenfreie Jahre auf Kinder oder Enkel übertragen© Shutterstock/fizkes

Geld sparen bei der Kfz-Versicherung: Das geht, wenn man eine hohe Schadenfreiheitsklasse an Angehörige überträgt. Wann und wie das möglich ist.

  • Nicht nur Eltern können die Schadenfreiheitsklasse übertragen

  • Wer sie abgibt, verliert sie dauerhaft

  • Warum sich die Übergabe an absolute Fahranfänger nicht lohnt

Beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bzw. der schadenfreien Jahre kann viel Geld gespart werden: Wenn der Inhaber in einer hohen Klasse, das heißt lange unfallfrei und ohne Schaden unterwegs war. Wann das Sinn macht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Was ist die SF-Klasse, und wann lohnt sich eine Übertragung?

Wer im Laufe der Jahre wenige oder keine Schäden mit seinem Fahrzeug verursacht, wird von der Kfz-Versicherung in eine hohe Schadenfreiheitsklasse mit einem entsprechenden Rabatt eingestuft. Das heißt, die Autoversicherung wird günstiger. Deshalb kann es rentabel sein, diese Klasse zu übertragen, wenn ein Versicherungsnehmer sie nicht mehr benötigt, z.B. weil das Auto aus Altersgründen nicht mehr gefahren oder ein Zweitwagen nicht mehr gebraucht wird.
Die günstige Einstufung wird dann von demjenigen übernommen, der die Schadenfreiheitsklasse bekommt. Das funktioniert in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko, nicht bei der Teilkasko (weil es dort keine SF-Klassen gibt). Der Antrag wird per Formular bei der Versicherung des Antragstellers gestellt.

Was ist der Unterschied zwischen SF-Klasse und Schadenfreiheitsrabatt?

Übertragen werden kann nur die SF-Klasse bzw. die Anzahl der schadenfreien Jahre und nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Dieser konkrete Rabatt, z.B. 20 Prozent, orientiert sich zwar an der SF-Klasse, fällt aber unterschiedlich aus, weil jede Versicherung die Abstufungen selbst festlegen kann.

Wer kann eine Schadenfreiheitsklasse übernehmen?

  • In der Regel kann die SF-Klasse auf Kinder und Enkel übertragen werden. Gerne wird sie abgetreten, damit junge Familienmitglieder bei der Kfz-Versicherung sparen. Denn Fahranfänger steigen normalerweise mit einer niedrigen SF-Klasse und damit hohen Versicherungsbeiträgen ein.

  • Auch bei Ehepartnern ist der Übertrag möglich, viele Versicherungen lassen auch Lebensgefährten zu.

  • Wichtig: Derjenige, der den Rabatt übergibt, verliert ihn dauerhaft. Deshalb sollte ein Übertrag gut überlegt sein.

  • Bei Verstorbenen können Angehörige, z.B. die Ehefrau, die SF-Klasse übernehmen. In der Regel steigt sie dann in den laufenden Vertrag ein, wenn sie das Familienauto übernimmt. Das muss bei der Versicherung beantragt und die Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Man kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie man im Besitz eines Führerscheins ist. Beispiel: Wer seit drei Jahren seine Fahrerlaubnis hat, kann entsprechend drei Jahre übernehmen. Für einen absoluten Fahranfänger lohnt sich das Ganze also nicht.

  • Der Rabatt-Empfänger sollte außerdem regelmäßig mit dem Auto gefahren sein. Manche Versicherungen verlangen auch, dass er im selben Haushalt lebt wie derjenige, der die SF-Klasse abgibt.

  • Die SF-Klasse kann meist auch zu einer anderen Versicherung „mitgenommen“ werden, falls der Anbieter gewechselt wird. Ob das sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel die Versicherung insgesamt kostet.

Kann man die SF-Klasse eines Firmenwagens übernehmen?

Normalerweise nicht. Denn die Schadenfreiheitsklasse ist an den Arbeitgeber und den Firmenwagen gebunden und bleibt dort. Das kann man unter Umständen umgehen, wenn man mit seinem Chef vorab im Arbeitsvertrag die Vereinbarung trifft, dass man die SF-Klasse später mitnehmen darf.