Führerschein aus EU- oder EWR-Staaten

ein französischer Fuehrerschein
Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge in Deutschland führen© Shutterstock/Philippe Devanne

Wer aus Frankreich, Italien oder einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) nach Deutschland zieht, der darf im Umfang seiner europäischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge führen.

  • Gültige EU-/EWR-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden

  • Achten Sie auf die Geltungsdauer der einzelnen Fahrerlaubnisklassen

  • Umschreibung des Führerscheins ist auf freiwilliger Basis möglich

EU-Führerschein umschreiben?

Sie können in Deutschland ohne Umschreibung im Umfang Ihrer gültigen EU- beziehungsweise EWR-Fahrberechtigung Kraftfahrzeuge führen. Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gelten diese auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß Paragraf 21 StVG dar.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Probezeit: Diese Regelung gilt

Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, unterliegen nach ihrer Wohnsitzbegründung in Deutschland den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.

Ausnahme für Studium oder Schulbesuch

Studenten vor der Uni in Paris
Studenten vor der Universität© Shutterstock/Elena Ska

Bei einem Führerscheinerwerb während eines Studiums oder Schulbesuchs greift eine wichtige Ausnahmeregelung hinsichtlich des Wohnsitzes: Wer seine Fahrerlaubnis erwirbt, während er sich ausschließlich zum Besuch einer Hochschule oder Schule innerhalb eines EU- oder EWR-Staates aufhält, der kann diesen Führerschein in Deutschland auch dann benutzen, wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland und nicht im Ausstellerland hatte.

Bei einem Auslandsaufenthalt ausschließlich zu dem Zweck einer solchen Ausbildung unterstellt der Gesetzgeber nämlich den ordentlichen Wohnsitz weiterhin in Deutschland. Der Führerscheininhaber muss sich aber mindestens 6 Monate zu diesem Zweck im Ausstellerland aufgehalten haben.

In diesen Fällen dürfen Sie nicht fahren

Ein EU- oder EWR-Führerschein berechtigt dann nicht zum Fahren in Deutschland, wenn die Klasse(n) aufgrund

  • eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates (also eines Staates außerhalb der EU oder des EWR) erteilt wurde oder

  • einer gültigen Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist.

Staatenliste nach Anlage 11 FeV.
PDF, 163 KB
PDF ansehen

Führerscheintourismus

Viele Kraftfahrer, die ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis mehr ausgestellt bekommen, hoffen, durch den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland das MPU-Erfordernis in Deutschland dauerhaft umgehen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Entscheidungen klargestellt: Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sogenannte Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden, müssen in Deutschland nicht anerkannt werden.