EU- oder EWR-Führerschein umschreiben: Das müssen Sie wissen

Ziehen Sie aus einem EU- oder EWR-Staat nach Deutschland, müssen Sie Ihren Führerschein nicht umschreiben lassen. Trotzdem gibt es einige Dinge zu beachten.
Achten Sie auf die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen
Umschreibung des Führerscheins ist auf freiwilliger Basis möglich
Beschränkungen oder Auflagen des ausländischen Führerscheins gelten auch in Deutschland
Ist ein EU- oder EWR-Führerschein in Deutschland gültig?
Sie dürfen in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang Ihrer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis fahren, eine Umschreibung ist dafür nicht nötig. Auch eine Übersetzung Ihres Führerscheins brauchen Sie nicht. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Dokument jederzeit freiwillig umtauschen. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen jedoch alle älteren EU-/EWR-Führerscheine in den einheitlichen Scheckkartenführerschein umgestellt werden.
Gelten Auflagen und Beschränkungen im Auslandsführerschein auch in Deutschland?
Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gelten diese auch in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrerlaubnisklasse stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar.
Was passiert, wenn ich mit abgelaufenem Führerschein fahre?
Achten Sie in jedem Fall auf die Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis. Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf der Geltungsdauer stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Für Lkw und Bus-Klassen gilt folgende Besonderheit: Sämtliche C- und D-Klassen gelten in Deutschland nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Klassen im Ausstellerstatt für einen längeren Zeitraum erteilt wurden.
Welche Regelungen gelten bei EU-Führerscheinen in der Probezeit?
Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre besitzen, fallen nach der Begründung ihres Wohnsitzes in Deutschland unter die deutschen Vorschriften für den Führerschein auf Probe.
Kann man die Fahrerlaubnis während des Studiums im Ausland erwerben?

Ein Auslandsaufenthalt innerhalb der EU oder des EWR allein zum Zweck des Studiums oder Schulbesuchs führt nicht zur Verlegung Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes.
Erwerben Schüler oder Studenten während ihres mindestens 6 Monate dauernden Studienaufenthalts in Deutschland in ihrem Heimatstaat eine Fahrerlaubnis, dann dürfen sie damit auch in Deutschland fahren.
Das gilt auch für den umgekehrten Fall, dass Studenten oder Schüler mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland, für mindestens 6 Monate eine Schule oder Universität in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat besuchen. Diese Studenten und Schüler haben damit ein Wahlrecht. Sie können die Fahrerlaubnis sowohl in Ihrem Heimatstaat als auch im Staat Ihrer Ausbildung erwerben.
Wann ist ein EU-Führerschein ungültig?
Ein EU- oder EWR-Führerschein berechtigt nicht zum Fahren in Deutschland, wenn dieser zum Beispiel
aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates (außerhalb EU oder EWR) oder
bei Entzug während einer laufenden Sperrzeit erteilt wurde oder
es sich nur um einen Lern-/vorläufigen Führerschein handelt.
Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung werden künftig auch Führerscheine aus Drittstaaten in Deutschland anerkannt, die bereits in einem anderen EU-Staat prüfungsfrei umgetauscht wurden.
Können Sie die MPU durch einen EU-Führerschein umgehen?
Viele Fahrerinnen und Fahrer, die in Deutschland ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) keinen neuen Führerschein bekommen, setzen auf einen "Umweg" über das EU-Ausland. Ihre Hoffnung: Mit einer dort erworbenen Fahrerlaubnis die MPU dauerhaft umgehen.
So einfach ist es aber nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Entscheidungen klargestellt: Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sogenannte Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden, müssen in Deutschland nicht anerkannt werden.