Führerschein aus EU- oder EWR-Staaten umschreiben? Das sollten Betroffene wissen
Wer aus Frankreich, Italien oder einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) nach Deutschland zieht, der muss seinen gültigen Führerschein nicht umschreiben lassen.
Achten Sie auf die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen
Umschreibung des Führerscheins ist auf freiwilliger Basis möglich
Beschränkungen oder Auflagen gelten auch in Deutschland
Keine Umschreibung erforderlich
Sie können in Deutschland - ohne Umschreibung Ihres Führerscheins - im Umfang Ihrer gültigen EU- beziehungsweise EWR-Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge führen. Eine Übersetzung des Führerscheindokumentes ist nicht erforderlich. Der Führerschein kann jederzeit freiwillig umgetauscht werden. Alle alten EU-/EWR-Führerscheinmuster müssen jedoch nach einer EU-Richtlinie spätestens bis zum 19.1.2033 in eine aktuelle Scheckkarte umgetauscht werden.
Umfang der Fahrerlaubnis
Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gelten diese auch in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrerlaubnisklasse stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
Achten Sie in jedem Fall auf die Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis. Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf der Geltungsdauer stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Für Lkw und Bus-Klassen gilt folgende Besonderheit: Sämtlich C- und D-Klassen gelten in Deutschland nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Klassen im Ausstellerstatt für einen längeren Zeitraum erteilt wurden.
Probezeit: Diese Regelung gilt
Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, unterliegen nach ihrer Wohnsitzbegründung in Deutschland den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.
Besonderheit für Studenten oder Schüler
Ein Auslandsaufenthalt innerhalb der EU/EWR ausschließlich zu dem Zweck des Studiums oder Schulbesuchs führt nicht zur Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes. Erwerben Schüler oder Studenten während ihres mindestens 6 Monate dauernden Studienaufenthalts in Deutschland in ihrem Heimatstaat eine Fahrerlaubnis, dann dürfen sie damit auch in Deutschland fahren.
Das gilt auch für den umgekehrten Fall, dass Studenten oder Schüler mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland, für mindestens 6 Monate eine Schule oder Universität in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat besuchen. Diese Studenten und Schüler haben damit ein Wahlrecht. Sie können die Fahrerlaubnis sowohl in Ihrem Heimatstaat als auch im Staat ihrer Ausbildung erwerben.
In diesen Fällen dürfen Sie nicht fahren
Ein EU- oder EWR-Führerschein berechtigt nicht zum Fahren in Deutschland, wenn die Fahrerlaubnis
aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates (also eines Staates außerhalb der EU oder des EWR) erteilt wurde oder
aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist.
Führerscheintourismus
Viele Kraftfahrer, die ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis mehr ausgestellt bekommen, hoffen, durch den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland das MPU-Erfordernis in Deutschland dauerhaft umgehen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Entscheidungen klargestellt: Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sogenannte Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden, müssen in Deutschland nicht anerkannt werden.