Führerschein aus EU- oder EWR-Staaten

Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuges in Deutschland führen.
Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuges in Deutschland führen. © iStock.com/Gwengoat

Wer aus Frankreich, Italien oder einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR (europäischer Wirtschaftsraum) nach Deutschland zieht, der darf im Umfang seiner europäischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge führen.

  • Gültige EU-/EWR-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden

  • Sie bleiben bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer gültig (anders bei Lkw- und Busklassen!)

  • Umschreibung des Führerscheins ist auf freiwilliger Basis möglich

In welchem Umfang gilt ein EU/EWR-Führerschein in Deutschland? 

Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des ausländischen Führerscheins. Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG dar. 

Gibt es bei Führerscheinneulingen eine Probezeit? 

Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, unterliegen nach ihrer Wohnsitzbegründung in Deutschland den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.

Führerscheinerwerb während Studium oder Schulbesuch: Was ist zu beachten? 

Bei einem Führerscheinerwerb während eines Studiums oder Schulbesuchs greift eine wichtige Ausnahmenregelung hinsichtlich des Wohnsitzes. Wer während eines ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule innerhalb eines EU- oder EWR-Staates dienenden Aufenthalts eine Fahrerlaubnis erwirbt, kann diesen Führerschein in Deutschland auch dann benutzen, wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Deutschland und nicht im Ausstellerland hatte.

Bei einem Auslandsaufenthalt ausschließlich zu dem Zweck einer solchen Ausbildung unterstellt der Gesetzgeber den ordentlichen Wohnsitz weiterhin in Deutschland. Der Führerscheininhaber muss sich aber mindestens 6 Monate zu diesem Zweck im Ausstellerland aufgehalten haben.

Ursprüngliche Fahrerlaubnis in einem sog. Drittstaat (außerhalb der EU oder des EWR) erteilt?

Ein EU- oder EWR-Führerschein berechtigt Sie dann nicht zum Fahren in Deutschland, wenn die Klasse(n) auf Grund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates (der nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist),

  • prüfungsfrei umgetauscht worden ist oder

  • auf Grund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde.

Staatenliste nach Anlage 11 FeV.
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Führerscheintourismus: deutsche Fahrerlaubnis wurde entzogen? 

Viele Kraftfahrer, die ohne MPU in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis mehr ausgestellt bekommen, hoffen, durch den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland, das MPU-Erfordernis in Deutschland dauerhaft umgehen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Entscheidungen klargestellt: Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sog. Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden sind auch zukünftig in Deutschland nicht anzuerkennen.

Broschüre: Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung
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Kristina Benecke
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