B196-Führerschein: 125er mit Erweiterung fahren
Schon über 300.000 Autofahrer nutzen die Möglichkeit, mit dem Pkw-Führerschein auch 125er-Motorräder zu fahren. Hier gibt's alle Infos rund um den B196-Führerschein.
Es genügt eine Fahrerschulung
Keine theoretische und praktische Prüfung
B196 gilt nur in Deutschland
Autofahrer und Autofahrerinnen, die schon 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B haben, können auch kleine Motorräder bis 125 cm³ fahren – ohne die komplette Motorrad-Ausbildung machen zu müssen. Und noch ein großer Vorteil: Es gibt keine Prüfung. Weder Theorie noch Praxis. Die Teilnahme an einer kurzen Schulung reicht aus, und die Berechtigung wird mit der Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen.
B196-Führerschein: Was darf man fahren?

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen Sie mit dem Führerschein B196 auch Krafträder der Klasse A1 fahren, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Welche 125er-Modelle gibt es?
Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen. Hier finden Sie eine umfangreiche Marktübersicht mit aktuell verfügbaren 125er-Motorrädern.
Muss man eine Prüfung machen?
Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten muss absolviert werden.
Ist der B196-Führerschein erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Klassenerweiterung.
Gilt der B196-Führerschein im Ausland?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Was setzt der B196-Führerschein voraus?
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
Mindestalter 25 Jahre
Wer durfte früher 125er fahren?
Wer ein 125er-Motorrad fahren will, braucht in Deutschland eigentlich den Führerschein der Klasse A1 – oder früher mal die alte Klasse 1b. Daran hat sich durch die neue B196-Regel übrigens nichts geändert.
Hinweis: Wer aber seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat (egal ob Klasse 2, 3 oder 4 – auch in der DDR), darf automatisch Leichtkrafträder fahren – und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland.
Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?
Auch andere Länder haben Regelungen, die es erlauben, mit einem Pkw-Führerschein auch 125er zu fahren. Allerdings gilt das jeweils nur für Inhaber eines Führerscheins aus dem betreffenden Land – und oft auch nur innerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets. Wer einen deutschen Führerschein besitzt, kann sich also auf diese ausländischen Regelungen nicht berufen.
Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg. Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B für mindestens 3 Jahre