Rechts vor links: Wann gilt die Vorfahrtsregel, wann nicht?

Eine Straße während des Feierabendverkehrs, Rechts vor links Situation an einer Kreuzung Strassenverkehr in Essen
Gilt vor allem in Wohngebieten und verkehrsberuhigten Bereichen: die Regel rechts vor links© imago images/Ralph Lueger

Die Regel „rechts vor links“ ist eine der wichtigsten Vorfahrtsregeln. Wo und wann sie gilt – und welche Ausnahmen es gibt.

Die Vorschrift „rechts vor links“ (§ 8 Absatz 1 Satz 1 StVO) lernen schon Grundschülerinnen und -schüler frühzeitig kennen. Sie ist die zentrale, grundlegende Vorfahrtsregel und gilt dann, wenn keine Verkehrszeichen, Ampeln oder die Polizei den Verkehr regeln. Das ist oft an Kreuzungen und Einmündungen mit wenig Verkehr der Fall. Dabei spielt es keine Rolle, wohin der Verkehrsteilnehmende fahren will, für die Vorfahrt von rechts ist entscheidend, woher er kommt.

Ja. Die Vorfahrtsregel gilt für den gesamten fließenden Verkehr, also auch für nicht motorisierte Zweiradfahrende und Pedelecs. Gilt rechts vor links, spielt es für die Vorfahrt auch keine Rolle, ob die Radlerinnen und Radler auf einem Radweg fahren oder auf der Fahrbahn. In der Praxis kommt das aber baulich eher selten vor.

Auch in Fahrradstraßen ist grundsätzlich rechts vor links vorgeschrieben.

102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen 102© ADAC e.V.

Es gibt es ein Verkehrszeichen, das auf die allgemeine Regelung (rechts vor links) hinweist: das rot-weiße Gefahrenzeichen 102. An schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts soll das Zeichen die Aufmerksamkeit für die Vorfahrtsregelung erhöhen. In der Praxis wird es zum Beispiel dann eingesetzt, wenn sich kürzlich die Vorfahrtsregeln in einer Straße geändert haben.

Nein. Rechts vor links greift auf Parkplätzen dann, wenn die Fahrspuren deutlich als Straßen erkennbar und markiert sind.

Wenn der Parkplatz eine große Fläche mit Parkbuchten ist und die Fahrspuren nur der Parkplatzsuche und dem Rangieren dienen, können sich Autofahrende nicht darauf berufen. Vielmehr müssen sie hier gegenseitig Rücksicht nehmen und sich im Zweifelsfall durch Handzeichen verständigen, wer zuerst fährt.

Verkehrszeichen 274.1 und 274.2: Anfang und Ende der Tempo 30 Zone
Diese Verkehrszeichen stehen am Anfang und am Ende einer Tempo-30-Zone© ADAC e.V.

Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links, nur in Ausnahmefällen wird die Vorfahrt anders geregelt.

Rechts vor links gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einer Grundstückseinfahrt kommen oder über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfahren.

Wer aus Wald- oder Feldwegen kommt, darf ebenfalls nicht auf die Vorfahrtsregel rechts vor links vertrauen.

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In verkehrsberuhigten Bereichen ("Spielstraße", Zeichen 325.1) gilt zwar innerhalb des Bereichs rechts vor links, beim Verlassen allerdings nicht mehr. Deshalb gelten hier besondere Sorgfaltspflichten gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmenden, z.B. auch Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern.

Im Kreisverkehr (Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr") haben die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt. Geblinkt wird in diesem Fall nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.

Vier Autos gleichzeitig an einer Kreuzung

Kommt in der Praxis eher selten vor, kann aber passieren: Wenn an einer Kreuzung, an der rechts vor links gilt, vier Fahrzeuge gleichzeitig ankommen, müssen sich die Fahrerinnen und Fahrer untereinander, gegebenenfalls mit Handzeichen verständigen. So muss geklärt werden, wer als Erster losfährt.

Bußgelder: So teuer ist ein Verstoß

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Rechts vor links nicht beachtet

25 Euro


…mit Gefährdung

100 Euro

1

…mit Unfallfolge

120 Euro

1

Das kosten Verstöße gegen die Vorfahrtsregel "rechts vor links"